Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solches Ausmaß erreicht, daß sie nach außen a... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Wenn eine Tätigkeit - aus welchen Gründen auch immer - objektiv nicht geeignet ist, Gewinne bzw Überschüsse zu erzielen, reicht der behauptete subjektive Wille für das Vorliegen einer steuerlich zu beachtenden Einkunftsquelle nicht aus (Hinweis E 7.9.1993, 90/14/0052; E 5.10.1993, 90/14/0062).... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Im Jahre 1988 wurde bei ihm eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 1983 bis 1985 sowie Einheitswert des Betriebsvermögens vom 1. Jänner 1983 bis 1986 durchgeführt. Vom Prüfer wurden steuerlich maßgebliche Feststellungen unter anderem hinsichtlich der Aufwendungen für zwei mit einem Wechselkennzeichen betriebene Personenkraftwagen, hinsichtlich der Aufwendungen für ein Einfamilienhaus und ei... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind notwendige Aufwendungen, auch wenn sie nicht unmittelbar der Werbung, Sicherung und Erhaltung der Mieteinnahmen dienen, sondern nur durch die Tatsache bedingt sind, daß ein Mietobjekt vorhanden ist, als Werbungskosten anzusehen. Dementsprechend bewirken... mehr lesen...
Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1EStG 1972 §20 Abs1 Z1EStG 1972 §28 Abs1 Z1
Rechtssatz: Wird während der Unterbrechung einer Einnahmenerzielung der Entschluß gefaßt, ein Wohnobjekt nicht weiter zur Einnahmenerzielung zu verwenden, sondern etwa zur Befriedigung des Wohnbedüfnisses des Abgabenpflichtigen selbst zu nutzen, so sind ab diesem Zeitpunkt die Aufwendungen für das O... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Kommanditist und Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft der B. Vertriebsgesellschaft m. b.H. & Co KG, deren Geschäftsgegenstand der Vertrieb von Fertigteilhäusern ist. Neben den aus dieser Mitunternehmerschaft bezogenen Einkünften aus Gewerbebetrieb erklärte der Beschwerdeführer in den Streitjahren auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit für vereinnahmte Lizenzgebühren aus der Verwertung von Patenten. Nur über die Gewerbesteuerpflicht des Beschwe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs3;EStG 1972 §28 Abs1 Z3;EStG 1972 §28 Abs4;GewStG §1 Abs1;
Rechtssatz: Der eine Gewerbesteuerpflicht nicht auslösenden Subsumtion der aus Lizenzvergabe erzielten Einkünfte unter der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 3 EStG 1972 steht die im vierten Absatz dieses Paragraphen nomierte Subsidiaritätsklausel entgegen, wonach solche Einkünfte jenen iSd § 2 A... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin ist Eigentümerin eines Grundstückes in L. im Ausmaß von mehr als 20.000 m2, auf dem sich zwei Einkaufszentren befinden. In den dem Verwaltungsgerichtshof nur unvollständig vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Ablichtung eines "Atypisch Stillen Gesellschaftsvertrages" vom 26. November 1979, der zwischen der Erstbeschwerdeführerin als "Geschäftsinhaberin" und der Zweit-, Dritt-, Viert- und Fünftbeschwerdeführerin als "stille Gesellschafter" abgeschloss... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Verwaltungsmehrarbeit muß für den Vermieter anfallen oder zumindest ihm zuzurechnen sein. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn die Verwaltungsmehrarbeit nicht vom Vermieter selbst, sondern in dessen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1988 §23 Z1;EStG 1988 §28 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/14/0117 E 30. Mai 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Vermietung eines zu keinem Betriebsvermögen gehörenden Gebäudes (Gebäudeteiles) ist grundsätzlich Vermögensverwaltung. Zur gewerbl Tätigkeit wird sie erst, wenn die laufende Verwaltungsarbeit ein solche... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war bis zum 1. September 1989 allein und ab 1. September dieses Jahres gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Vertrag vom 1. November 1982 hatte der Erstbeschwerdeführer der dm-Drogeriemarkt GesmbH (in der Folge: Mieterin) Räume mit ca. 230 m2 Verkaufsfläche und ca. 170 m2 Nebenräumen auf der genannten Liegenschaft vermietet. Mit Zusatzvereinbarung vom 24. August 1989 gab der Erstbeschwerdef... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer war bis zum 1. September 1989 allein und ab 1. September dieses Jahres gemeinsam mit der Zweitbeschwerdeführerin je zur Hälfte Miteigentümer einer Liegenschaft mit einem Haus. Mit Vertrag vom 1. November 1982 hatte der Erstbeschwerdeführer der dm-Drogeriemarkt GesmbH (in der Folge: Mieterin) Räume mit ca. 230 m2 Verkaufsfläche und ca. 170 m2 Nebenräumen auf der genannten Liegenschaft vermietet. Mit Zusatzvereinbarung vom 24. August 1989 gab der Erstbeschwerdef... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Verpflichtung zur Leistung von Ablösen vom Mieter allein im Hinblick auf das Bestandverhältnis unternommen wurde und die vereinbarten Mietzinszahlungen erst später (hier: mit dem 61ten Monat nach Geschäftseröffnung) einsetzen sollten, hatten die Ablösen bei wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfall dem Mieter eingeräumten Rechte darstellt, die mit dem Mietrechtsverhält... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Verpflichtung zur Leistung von Ablösen vom Mieter allein im Hinblick auf das Bestandverhältnis unternommen wurde und die vereinbarten Mietzinszahlungen erst später (hier: mit dem 61ten Monat nach Geschäftseröffnung) einsetzen sollten, hatten die Ablösen bei wirtschaf... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;EStG 1988 §28 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein bestimmtes Entgelt den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen ist, kommt es entscheidend darauf an, ob das betreffende Entgelt eine Gegenleistung für die im Einzelfall dem Mieter eingeräumten Rechte darstellt, die mit dem Mietrechtsverhält... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer GmbH, die das Gewerbe eines Immobilienmaklers betreibt. Am 21. Mai 1981 erwarb der Beschwerdeführer bei einer Zwangsversteigerung ein Appartementhotel bestehend aus 17, teilweise noch nicht ausgebauten Appartements mit allen Nebenräumen wie Frühstücksraum, Aufenthaltsraum, Schistall und sonstigen Freizeiträumen um 6,9 Mio S. Im Jahr 1982 bot der Beschwerdeführer sowohl das gesamte Gebäude, als auch einzelne Appartements zum Verkauf an... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 1 Stammrechtssatz Fehlt bei einer Tätigkeit objektiv gesehen die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechen... mehr lesen...
An der im August 1984 gegründeten HVG II bürgerlichen Rechts (in der Folge: HVG) mit Sitz in X, Y-Straße 7, waren neben KL, KST sowie der L GmbH die übrigen in der dem Erkenntnis angeschlossenen Liste genannten mitbeteiligten Parteien über die C GmbH als Treuhänder beteiligt. Die Gesellschaftsanteile hatten eine Nominale von insgesamt 40 Mio S. Zum 1. Jänner 1986 übernahm die L GmbH die Gesellschaftsanteile von 122 Beteiligten im Nominale von 32,2 Mio S. In den Jahren 1987 und 1988 üb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07,
B 301/94;
Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für
Verlustmodelle";
Rechtssatz: Bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07,
B 301/94;
Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für
Verlustmodelle";
Rechtssatz: In ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §23 Z2;EStG 1972 §28 Abs1;
Rechtssatz: Erhalten die Geschäftsführer einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Vergütungen für ihre Geschäftsführertätigkeit, so sind diese Vergütungen bei der Ermittlung der "steuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2;EStG 1972 §28 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs2;LiebhabereiV §2 Abs3;LiebhabereiV §2 Abs4;LiebhabereiV §3 Abs3;LiebhabereiV §3 Abs4; Beachte vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07,
B 301/94;
Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für
V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb am 12. Jänner 1983 eine Liegenschaft samt Gebäude um insgesamt 2.007.967 S, die er ab 1. Mai 1984 um einen monatlichen wertgesicherten Mietzins von 2.500 S zuzüglich Umsatzsteuer an seine Tochter und seinen Schwiegersohn vermietete. Für das Jahr 1983 erklärte der Beschwerdeführer noch keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, jedoch Werbungskosten von 36.140 S (darin sind vor allem die AfA von 27.479 S und Versicherungsaufwendungen von 5.813 S enthalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Gemischtwarenhandel, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972 ermittelt. Mit Kaufvertrag vom 1. Oktober 1982 erwarb der Beschwerdeführer von B die Parzelle 776 der Liegenschaft EZ 711 II KG M (in der Folge: Liegenschaft 776), auf der der Veräußerer eine Kfz-Werkstätte betrieben hatte. Die Anschaffungskosten betrugen 400.000 S für den Grund und Boden, 400.000 S für das Gebäude und 200.000 S (zuzüglich Umsatzsteuer) für die "Einrichtung Werks... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb erzielt, erwarb mit Kaufvertrag vom 19. Oktober 1980 einen 40-Fuß Opentop Container von der C-GmbH um 104.100 S. Er bevollmächtigte die C-GmbH, alle mit der Verwaltung und Vermietung des Containers zusammenhängenden Maßnahmen zu treffen, welche ihrerseits die TCL betraute. Aus der Vermietung des Containers erklärte der Beschwerdeführer in den Jahren 1980 bis 1987 stets Verluste (1980: 12.316 S, 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 1 Stammrechtssatz Fehlt bei einer Tätigkeit objektiv gesehen die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §28 Abs1;LiebhabereiV §1 Abs1;LiebhabereiV §2 Abs1;UStG 1972 §2 Abs5 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/11 88/13/0027 1 Stammrechtssatz Fehlt bei einer Tätigkeit objektiv gesehen die Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, oder mangelt es einem Abgabepflichtigen an der entsprechen... mehr lesen...