RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0107

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §474;
ABGB §477;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §28 Abs1 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 40;

Rechtssatz

Das Bestehen einer Servitut der Schiabfahrt schließt eine weitere Entwertung des Grundstückes durch das Recht auf Geländekorrekturen und auf Errichtung einer Weganlage nicht aus. Es ist daher zu ermitteln, welcher Anteil der Entschädigung auf die Duldung fortlaufender Nutzung (der Geländekorrekturen und der Weganlage) entfällt (steuerbar unter Einkünften aus Vermietung und Verpachtung) und welcher Anteil auf die dauernde weitergehende Wertminderung (nicht steuerbar)(Hinweis auf E 26.2.1969, 115/68).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140107.X04

Im RIS seit

19.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

08.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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