Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd idF 1996/201; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt (Mitglied einer Rechtsanwaltspartnerschaft) und als gerichtlich beeideter Dolmetscher. Strittig ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Kürzung der Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Einkünfte als Dolmetscher im Zusammenhang mit so genannten häuslichen Arbeitszimmern (im Folgenden: "altes Dolmetscherbüro" betreffend die Jahre 1999 und 2000 und "neues Dolmetscherbüro" betreffe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt (Mitglied einer Rechtsanwaltspartnerschaft) und als gerichtlich beeideter Dolmetscher. Strittig ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Kürzung der Betriebsausgaben bei der Ermittlung der Einkünfte als Dolmetscher im Zusammenhang mit so genannten häuslichen Arbeitszimmern (im Folgenden: "altes Dolmetscherbüro" betreffend die Jahre 1999 und 2000 und "neues Dolmetscherbüro" betreffe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Finanzbeamter, beantragte im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 Aufwendungen für den Besuch eines Mediationslehrganges am WIFI in Höhe von 5.100 EUR als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte dies mit der Begründung: , dass die geltend gemachten Ausgaben für den Mediationslehrgang im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine abzugsfähigen Fortbildungskosten un... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 2004/I/180; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z10 idF 2004/I/180; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde den Anspruch des Beschwerdeführers auf Berücksichtigung der Kosten für Familienheimfahrten zu seiner auf seiner Liegenschaft in Bosnien wohnhaften Ehefrau als Werbungskosten verneint. Sie hielt der auf die Vorschriften des Fremdengesetzes 1997 gestützten Argumentation des Beschwerdeführers entgegen, es liege eine "bloße Vorliebe" für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in Bosnien vor, wenn der Besc... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litc; EStG 1988 §4 Abs5;EStG Preußen 1891 §8;EStG-D 1934 §12; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litc; EStG 1988 §4 Abs5;EStG Preußen 1891 §8;EStG-D 1934 §12; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd; EStG 1988 §33 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd; EStG 1988 §33 Abs1; EStG 1988 §4 Abs4; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 ... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Ingenieurkonsulent für Geologie und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 2006 unternahm er eine Reise nach China (einschließlich Tibet). Hiefür machte er als Betriebsausgaben geltend: Tagesgelder und pauschale Nächtigungsgelder von 1.426,50 EUR, Hotelkosten (136 EUR), Flugkosten (1.377,71 EUR und 645 EUR) sowie geringfügige Taxi- und Buskosten. Im Zuge einer Außenprüfung traf der Prüfer hiezu folgende Feststellung (Tz 6 und 7 d... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist Ingenieurkonsulent für Geologie und erzielt aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Im Jahr 2006 unternahm er eine Reise nach China (einschließlich Tibet). Hiefür machte er als Betriebsausgaben geltend: Tagesgelder und pauschale Nächtigungsgelder von 1.426,50 EUR, Hotelkosten (136 EUR), Flugkosten (1.377,71 EUR und 645 EUR) sowie geringfügige Taxi- und Buskosten. Im Zuge einer Außenprüfung traf der Prüfer hiezu folgende Feststellung (Tz 6 und 7 d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt einer in Wien ansässigen Anwaltskanzlei. Strittig ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Kürzung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem im Betriebsvermögen des Beschwerdeführers vorhandenen Pkw wegen nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoher Aufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988. Der Beschwerdeführer erzielte im Streitzeitraum Einkünfte aus ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer machte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2003 als Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten einen Betrag von EUR 15.682,22 geltend. Dieser Betrag enthielt EUR 5.439,75 an Kosten eines vom Beschwerdeführer verlorenen Prozesses, mit dem er im Zusammenhang mit seiner Zweitwohnung in Wien, einer von ihm erworbenen Eigentumswohnung, einen Anspruch gemäß § 14 Bauträgervertragsgesetz in Höhe von EUR 13.664,29 an Zinsen aus dem vor Fä... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid erging im fortgesetzten Verwaltungsverfahren nach dem hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2006, 2002/13/0130 (im Folgenden: Vorerkenntnis). Mit dem Vorerkenntnis hatte der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der (damals) belangten Behörde vom 29. April 2002, Zl. RV/39- 15/2001, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Den Beschwerdepunkt bildete die Frage, ob eine für das Streitjahr 1997 geltend gemachte Abschreibung unein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1; EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; EStG 1988 § 16 heute EStG 1988 § 16 gültig ab 24.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2025 EStG 1988 § 16 gültig von 01.01.2025 bis 23.12.2025 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr 2005 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend ein Grundstück in G. Darin waren unter anderem Werbungskosten in Höhe von 7.639 EUR (netto) betreffend Abbruchkosten erfasst. Hinsichtlich der Abbruchkosten machte der Beschwerdeführer in seiner Umsatzsteuererklärung 1.527,80 EUR Vorsteuer geltend. Der Beschwerdeführer brachte hiezu vor, er habe die Liegenschaft im Jahr ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr 2005 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit auch negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung betreffend ein Grundstück in G. Darin waren unter anderem Werbungskosten in Höhe von 7.639 EUR (netto) betreffend Abbruchkosten erfasst. Hinsichtlich der Abbruchkosten machte der Beschwerdeführer in seiner Umsatzsteuererklärung 1.527,80 EUR Vorsteuer geltend. Der Beschwerdeführer brachte hiezu vor, er habe die Liegenschaft im Jahr ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litd; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 194/2022 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, hatte bis 1996 den Kanzleisitz in seinem Einfamilienhaus in D., das ihm und seiner Familie auch zu Wohnzwecken diente. 1996 verlegte der Beschwerdeführer den Kanzleisitz nach G. und ging dort eine Bürogemeinschaft mit einem Anwaltskollegen ein. 1997 löste er die Bürogemeinschaft auf und eröffnete eine eigene Kanzlei in G. Im Rahmen einer u.a. das Jahr 1996 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer - und ihm folgend das Finanzam... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, hatte bis 1996 den Kanzleisitz in seinem Einfamilienhaus in D., das ihm und seiner Familie auch zu Wohnzwecken diente. 1996 verlegte der Beschwerdeführer den Kanzleisitz nach G. und ging dort eine Bürogemeinschaft mit einem Anwaltskollegen ein. 1997 löste er die Bürogemeinschaft auf und eröffnete eine eigene Kanzlei in G. Im Rahmen einer u.a. das Jahr 1996 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung vertrat der Prüfer - und ihm folgend das Finanzam... mehr lesen...
Bei der im Export- und Importgeschäft tätigen beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1997 bis 2002 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Diese führte zur Aberkennung von Betriebsausgaben im Jahr 1997 wegen unzureichender Empfängerbenennung nach § 162 BAO. Bei der im Export- und Importgeschäft tätigen beschwerdeführenden GmbH fand für den Zeitraum 1997 bis 2002 eine abgabenbehördliche Prüfung statt. Diese führte zur Aberkennung von Betriebsausgaben im Jahr 1997 wegen unzureic... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.202... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita; EStG 1988 § 20 heute EStG 1988 § 20 gültig von 01.01.2023 bis 06.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 56/2022 EStG 1988 § 20 gültig ab 07.12.202... mehr lesen...