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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0163 E 21. September 2005Rechtssatz
Liegt ein beruflich veranlasster Fall doppelter Haushaltsführung vor, dann sind die Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort auch im Umfang erforderlicher Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten abziehbar (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, Tz 102 zu § 16 EStG 1988, Stichwort "Doppelte Haushaltsführung"; E 20. Dezember 2000, 97/13/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130241.X06Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013