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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z6;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/13/0163 E 21. September 2005Rechtssatz
Der Umstand der herausragenden beruflichen Bedeutung des Arbeitszimmers im Wohnungsverband hatte seine Auswirkung im Sinne der Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. d EStG 1988, nahm dem Wohnhaus des Abgabepflichtigen damit aber nicht die Funktion als seine Wohnung und den von dort aus angetretenen und dorthin zurückführenden Fahrten damit nicht die im § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 angesprochene Eigenschaft als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Hinweis E 16. September 2003, 97/14/0173). (Hier:
Fahrten des abgabepflichtigen Berufsmusikers und Mitglieds der Wiener Philharmoniker von seinem Wohnhaus zu den jeweiligen Proben- und Aufführungsorten und zurück)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001130241.X10Im RIS seit
21.10.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013