Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;
Rechtssatz: Vom VwGH wird grundsätzlich anerkannt, daß Aufwendungen auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden können, wenn ihnen gerade vorübergehend keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen (Hinweis E 22.1.1985, 84/1... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0045 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Vorsteuern und Werbungskosten können bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen (Einkünfte) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;LiebhabereiV Abschn1 Art1 §1;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Fall der steuerlichen Berücksichtigung von Vorsteuern und Werbungskosten vor Erzielung von Einkünften im Sinn des § 2 Abs 1 UStG 1972 und des § 2 Abs 4 Z 2 EStG 1972 stellt sich nicht die Frage der ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0198 E 22. September 1987 RS 6 Stammrechtssatz Aufwendungen auf ein Gebäude, aus dem es zu keiner Einnahmenserzielung kommt, können nur ausnahmsweise als Werbungskosten berücksichtigt werden, nämlich dann, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielun... mehr lesen...
Anläßlich einer beim Beschwerdeführer, einem Facharzt für Innere Medizin, durchgeführten Betriebsprüfung wurde unter anderem festgestellt, daß er im Dezember 1984 ein Grundstück in Wien zur Errichtung eines Einfamilienhauses erworben hatte. Im Bauplan zur Errichtung dieses Gebäudes war nach den Prüfungsfeststellungen die Einrichtung einer Ordination vorgesehen. Der Vorraum des Einfamilienhauses wurde vom Prüfer im Gegensatz zur Auffassung des Beschwerdeführers als einziger Zugang nich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Soweit Aufwendungen für die Lebensführung, zu denen auch die Kosten der Befriedigung des Wohnbedürfnisses zählen, mit der gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen im Zusammenhang stehen, können sie nur dann als Abzugsposten berücksichtigt werden, wenn sich der Teil, der a... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Linienpilot bei Austrian Airlines beschäftigt. Für das Kalenderjahr 1988 beantragte er die Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten durch eine entsprechende Eintragung auf der Lohnsteuerkarte. Bei Ermittlung des monatlichen Freibetrages versagte das Finanzamt unter anderem den Aufwendungen für das Arbeitszimmer im Wohnhaus des Beschwerdeführers die Anerkennung als Werbungskosten. Art und Umfang der zu Hause verrichteten Tätigkeiten ließen die Errichtung ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich sind anteilig auf ein Arbeitszimmer im Wohnhaus des Abgabepflichtigen entfallende Aufwendungen, wie die Absetzung für Abnutzung, anteilige Finanzierungskosten und Energiekosten, nur dann als Werbungskosten anzuerkennen, wenn die ausgeübte Tätigkeit ein ausschließlich beruflichen Zwecken dienendes Arb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Nicht jede geringfügige berufliche Nutzung eines Raumes kann zu Werbungskosten führen. Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042) ist davon auszugehen, daß Arbeitnehmern in der Regel am Arbeitsort ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sodaß ein häusliches Arbeitszimmer nicht er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Sollen Aufwendungen für einen Raum Werbungskosten darstellen, muß die berufliche Verwendung des Raumes ein Ausmaß erreichen, das das Vorhandensein eines beruflichen Arbeitszimmers notwendig erscheinen läßt. Erweist sich eine außerhalb des Arbeitsplatzes zu verrichtende Tätigkeit jedoch als geringfügig, ist es dem Abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Maturant, leitet den Finanz- und Debitorenbereich eines Bauunternehmens. Er beantragte die Durchführung des Jahresausgleiches für die Kalenderjahre 1989 und 1990. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Universitätsstudium der angewandten Betriebswirtschaft die Anerkennung als Berufsfortbildungs- und damit als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988. Voraussetzung für d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium kann in der Regel nicht als eine Fortbildung für eine bisher ohne akademische Ausbildung ausgeübte Berufstätigkeit angesehen werden (Hinweis E 3.6.1987, 86/13/0184, E 22.9.1987, 87/14/0078, E 6.11.1990, 90/14/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, welche an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule die Gegenstände Geschichte und Latein unterrichtet, nahm 1989 gemeinsam mit ihrem Ehegatten (Beschwerdeführer zu 91/14/0171) an einer Studienreise nach Ägypten teil. Bei Durchführung des Jahresausgleiches 1989 berücksichtigte das Finanzamt die ihr dadurch entstandenen Aufwendungen in Höhe von S 12.970,-- als Werbungskosten. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Maßstab für die steuerliche Anerkennung von Studienreisen gilt auch für Reisen von AHS-Lehrern für Geschichte. Es besteht kein Anlaß, die Reisen solcher Lehrer anders zu beurteilen als Reisen von Angehörigen anderer Berufsgruppen (Hinweis E 17.10.1989, 86/14/0100). European Case ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/06 90/14/0176 1 Stammrechtssatz Zu den kumulativen Voraussetzungen, unter denen Aufwendungen für Studienreisen nicht unter das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 fallen, gehört, daß das Reiseprogramm und seine Durchführung derart... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor an einer AHS für die Unterrichtsfächer Latein und Englisch. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei dieser Einkunftsart die Berücksichtigung von Werbungskosten, ua für eine so bezeichnete Studienreise nach Ägypten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bezüglich dieser Reise ein genaues Programm des Reiseveranstalters, des Pädagogischen Institutes des Bundes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt ua Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Professor an einer AHS für die Unterrichtsfächer Latein und Englisch. In seiner Einkommensteuererklärung für 1989 beantragte der Beschwerdeführer bei dieser Einkunftsart die Berücksichtigung von Werbungskosten, ua für eine so bezeichnete Studienreise nach Ägypten. Über Aufforderung des Finanzamtes wurde bezüglich dieser Reise ein genaues Programm des Reiseveranstalters, des Pädagogischen Institutes des Bundes ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Lateinprofessors für eine Studienreise nach Ägypten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140171.X03 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reis... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: AusfzF der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Lateinprofessors für eine Studienreise nach Ägypten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991140171.X03 Im RIS seit 18.01.2001 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen können, muß ein strenger Maßstab angelegt und eine genaue Unterscheidung vorgenommen werden (Hinweis E 21.10.1986... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit, die alle zusammen erfüllt sein müssen, soll nicht das Abzugsverbot des § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 zum Zug kommen, zählt ua, daß das Reis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Mitgründer der SK-VersicherungAG. Zur Finanzierung des 1982 erfolgten Aktienerwerbes in Höhe von S 700.000,-- (7 % des Grundkapitals) nahm der Beschwerdeführer 1983 ein Darlehen in gleicher Höhe auf. Darlehensgeber war eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("GmbH"), an der der Beschwerdeführer zu 25 % beteiligt ist. Die Verzinsung des Darlehens betrug 6 % jährlich. Für 1983 fielen Zinsen in Höhe von S 35.908,-- und für 1984 in Höhe von S 32.300,--, insges... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;
Rechtssatz: Nimmt der Abgabepflichtige zur Finanzierung eines Aktienerwerbes bei einer GmbH, an der er beteiligt ist, ein Darlehen auf, so haben nicht die tatsächlich der GmbH gezahlten Darlehenszinsen, sondern die der verdeckten Gewinnausschüttung zugrunde zu legenden Zinsen beim... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit November 1980 in X als Revisionsassistent beschäftigt war, beantragte als erhöhte Werbungskosten Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, Heimfahrten nach N und Verpflegungskosten. Das Finanzamt hat für die Kalenderjahre 1981 bis 1984 die beantragten Werbungskosten anerkannt. Für das Kalenderjahr 1985 begehrte der Beschwerdeführer die Berücksichtigung von Werbungskosten in der Höhe von insgesamt S 35.044,--. Dieser Betrag wurde aufgegliedert in 9... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH können Aufwendungen, die sich dadurch ergeben, daß ein Steuerpflichtiger seinen Familienwohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung von seinem Arbeitsplatz beibehält, nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sich die Unzumutbarkeit, den Famil... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Abzugsfähigkeit von Kosten der doppelten Haushaltsführung, wenn der Abgabepflichtige als Berufsanwärter außerhalb des Familienwohnortes tätig wird, nach Beendigung der Ausbildung aber dorthin zurückzukehren beabsichtigt. European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Frage, ob bzw ab wann dem Steuerpflichtigen die Verlegung seines Familienwohnsitzes zugemutet werden kann, kann nicht schematisch vom Ablauf eines bestimmten Zeitraumes abhängig gemacht werden; vielmehr sind die Verhältnisse im Einzelfall zu berücksichtigen (Hinweis E 22.4.1986, 84/14/0198). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die langjährige Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Arbeitsplatz begründet jedenfalls die Vermutung, daß der Wohnsitz aus privaten Gründen beibehalten werde. Fahrtkosten eines alleinstehenden Arbeitnehmers zum Besuch seiner Eltern sind grundsätzlich keine Werbungsko... mehr lesen...