Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §354;ABGB §509;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der zur Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung grundsätzlich berechtigte Eigentümer des mit dem Fruchgenuß belasteten Hälfteanteiles ist von der Möglichkeit der Absetzung dadurch ausgeschlossen, daß er Einkünfte aus diesem... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z1;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs1;
Rechtssatz: Bei als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen aus den Zinsen einer gestundeten Kaufpreisforderung geltend gemachten Schuldzinsen für Kredite, die der Steuerpflichtige wegen der Stundung der genannten Kaufpreisforderung zur Finanzi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z4;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs3 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Nur Aufwendungen, die mit den Einnahmen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, kommt Werbungskostencharatker zu, was insb auch für Schuldzinsen gilt (Hinweis E 16.2.1988, 87/14/0051).... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §18 Abs1 Z3;EStG 1972 §2 Abs3 Z5;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Eine Stundung des Erlöses aus der Veräußerung des Betriebes des Steuerpflichtigen - die Betriebsveräußerung erfolgte zur Finanzierung der Errichtung eines Wohnhauses durch den Steuerpflichtigen - kann nicht dem Fall gleichgeste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Vertragsbediensteter (Entlohnungsgruppe c) einer Gemeinde in Oberösterreich. Im Antrag auf Jahresausgleich für 1990 machte er als Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben für die Vorbereitung zur Beamten-Aufstiegsprüfung geltend, die er laut Externistenprüfungszeugnis eines Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums für Berufstätige im Mai desselben Jahres mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt hatte. Das Finanzamt versagte die Anerkennung als Werbungskosten ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die B-Matura (Beamten-Aufstiegsprüfung) ist keine Berufsfortbildung für einen Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe C, der bisher nicht höherwertig (B-wertig) verwendet wurde (Hinweis E 6.11.1990, 90/14/0219). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140148.X01 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Architekt. Wohnsitz und Kanzlei befinden sich in S. An diesem Standort betreibt der Beschwerdeführer gemeinsam mit seiner Ehegattin in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch einen Weinbaubetrieb (Beteiligungsverhältnis bis 1975 je 50 %; seit 1976 ist der Beschwerdeführer an der Gesellschaft mit 76 % und seine Ehegattin mit 24 % beteiligt). In der Zeit von 1977 bis Mitte 1978 war der Beschwerdeführer zusätzlich als Mittelschullehrer an d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlaßt, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z7;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anschaffungskosten für literarische Werke, die nicht nur von Fachleuten einschlägiger Wissensgebiete für ihre berufliche Weiterbildung, sondern auch von einer Vielzahl kulturell interessierter Personen erworben werden und daher der Allgemeinbildung zuzuordnen sind, fallen nicht unter das Abzugsverbot de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsleiter und hauptamtliches Vorstandsmitglied der XY-Bank in T. Für das Jahr 1986 beantragte er die Berücksichtigung von Fahrtkosten als erhöhte Werbungskosten. Er habe seinen Wohnsitz in Z, wo sich auch eine Geschäftsstelle der Bank befinde. Er betreue darüber hinaus vier weitere Geschäftsstellen in T, M, Sp und R. Die dadurch bedingten Fahrtkosten (amtliche Kilometergelder) seien weitestgehend von ihm zu tragen und hätten im Jahr 1986 nach Abzug der v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0157 E 16. Dezember 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine dienstliche Tätigkeit kann auch an mehreren Orten ausgeübt werden, die jeder für sich als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren sein können (Hinweis E 28.5.1986, 85/13/0151). European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §26 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/79 E 22. Dezember 1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Umstand, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Aufwendungen nicht ersetzt, und die
Gründe: hiefür sind für die Beurteilung der Frage, ob Werbungskosten vorliegen, insoweit belanglos, wenn die Aufwendungen eindeutig und ausschließlich im Zusa... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Liegen mehrere Dienstorte vor, sind die reinen Fahrtkosten zwischen den einzelnen Dienstorten als Werbungkosten anzuerkennen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1988140023.X02 Im RIS seit 08.10.1991 Zuletzt aktualisiert am 12.... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Landesbeamter, machte in seinem Antrag auf Durchführung eines Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1989 Fahrtkosten in der Höhe von S 21.134,40, die ihm anläßlich des der Erreichung einer AHS-Matura dienenden Besuches eines Bundesgymnasiums für Berufstätige erwachsen seien, als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid qualifizierte die belangte Behörde diese Aufwendungen nicht als Berufsfortbildungsko... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein Hochschulstudium eines B-Beamten, das auch betrieben wird, um die Voraussetzung für die Überstellung in einen höheren beruflichen Werdegang zu erfüllen, der Hochschulreife voraussetzt, kann nicht als Berufsfortbildung angesehen werden. Entsprechendes gilt auch für den Besuch einer Allgemeinbildenden H... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Eine Ausbildung an einer höheren Schule ist auch dann als Ausbildung und nicht als Fortbildung anzusehen, wenn sie neben einem bereits ausgeübten Beruf im Rahmen des sogenannten "zweiten Bildungsweges" (in einer Abendschule bzw in Abendkursen) erworben wird. Dies deshalb, weil das in solchen Schulen vermi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte 1988 Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft (35,21 ha), die nach Durchschnittssätzen ermittelt wurden, und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eines Geschäftshauses mit drei Geschäftseinheiten. Der Beschwerdeführer bewohnte in einem Vierkanthof seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Wohnräume mit einer Fläche von ca. 300 m2. In der Berufung gegen den Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 1988 machte er erstmalig 80 v.H. Vorsteuer und ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §28;EStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Auch hinsichtlich eines Arbeitszimmers, das nicht in den Verband der dem Abgabepflichtigen als Haushalt dienenden Wohnung eingegliedert ist, muß die betriebliche Verwendung ein Ausmaß erreichen, das das Vorhandensein eines Arbeitszimmers unbedingt notwendig erscheinen läßt, um es als Betriebsvernmöge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Notwendigkeit eines Arbeitszimmers (hier: für die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung aus einem Geschäftshaus mit drei Geschäftseinheiten) kann nicht nur aus dem Raumbedarf aufzubewahrender Unterlagen des ersten Einkünftejahres beurteilt werden. Die Einrichtung eines Arbeitszimmers ist eine... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer bilden eine Erbengemeinschaft (Witwe, Kinder) nach dem am 23. Juni 1987 verstorbenen Attila O-H. Dieser war Alleinerbe nach seinem am 27. April 1987 verstorbenen Vater Adalbert O-H. Ildiko L (Schwester des Attila O-H) ist pflichtteilsberechtigt nach ihrem Vater Adalbert O-H. Auf Grund eines im Dezember 1988 geschlossenen Erbübereinkommens hat die Erstbeschwerdeführerin das gesamte Prozeßrisiko einschließlich einer eventuell ergänzenden Pflichtteilsforderung aus ei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/19 89/13/0021 1 Stammrechtssatz Kosten, die im Zusammenhang mit einem Erbanfall entstehen (bei Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Zahlungen von Pflichtteilen, Aufnahme von Krediten zur Befriedigung von Pflichtteilsansprüchen), stellen weder Betrie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhielt 1986 von ihrem Vater ein Miethaus geschenkt. Der Geschenkgeber behielt sich ein Wohnungsrecht vor. Die Beschwerdeführerin begehrte anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1986 hinsichtlich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Berechnung der Abschreibung für Abnutzung vom Gebäude die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Jänner 1986 (§ 16 Abs. 1 Z. 8 lit. b EStG 1972) zugrundezulegen und dabei die Gründerzeitausstattung bei der Gebäudew... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ÖBB-Bediensteter und versieht seinen Dienst als Zugbegleiter von S. aus auf verschiedenen Strecken. Für 1988 beantragte er die Eintragung eines steuerfreien Betrages in die Lohnsteuerkarte, wobei er unter anderem die Differenzbeträge zwischen den Tages- und Nächtigungsgeldsätzen des § 26 Z. 7 EStG und den Ersätzen des Arbeitgebers (Fahrgebühren) bei beruflich veranlaßten Reisen als erhöhte Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1972 geltend machte. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein selbständiger Zivilingenieur für Bauwesen, der auch ein technisches Büro für Feuerungs- und Installationsanlagen führt, machte für den Streitzeitraum Unternehmerreiseaufwand als Betriebsausgabe geltend. Anläßlich einer Betriebsprüfung wurde dieser Aufwand um Reisekosten in Höhe von netto S 4.540,-- für 1984, S 5.990,-- für 1985 und S 4.770,-- für 1986 für Fahrten von nicht mehr als 25 km vom Betriebsort gekürzt und den darauf entfallenden Vorsteuerbeträgen di... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf zur Unterscheidung zwischen Reise in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG und Dienstreise in § 26 Z 7 EStG 1972 zur Entfernungsregel (20 - 25 km vom Betriebsort) für den Begriff der Reise und zur Mitwirkungspflicht (Behaup... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0066 E 17. Mai 1989 RS 1 Stammrechtssatz Das Erfordernis, daß Werbungskosten Aufwendungen sind, zeigt, daß es an Werbungskosten dort fehlen muß, wo der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Nächtigungsquartier kostenlos in einer Weise zur Verfügung stellt, die den Arbeitnehmer jedweden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Gerade im Hinblick auf die zeitgemäßen Beförderungsmittel ist nach wie vor davon auszugehen, daß einem Steuerpflichtigen, der im örtlichen Nahbereich des Betriebes (des Dienstortes) Verrichtungen durchführt, im allgemeinen kein Verpflegungsaufwand erwächst. Werden daher keine außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8 litb;
Rechtssatz: Der Herstellungsaufwand für die Gründerzeitausstattung eines Miethauses muß dessen fiktive Anschaffungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 nicht erhöhen. Entscheidend ist der zum jeweiligen Stichtag für das Gebäude erzielbare Marktpreis (Verkehrswert). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0183 E 28. März 1990 RS 2 Stammrechtssatz § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 bietet die Möglichkeit pauschaler Berücksichtigung von Reisekosten. Aus der Bedachtnahme auf die "im § 26 Z 7 EStG 1972 angeführten Sätze" ergibt sich, daß jene Aufwendungen, für die Nächtigungsgelder vorgesehen sind (... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1972 §4 Abs5;StGG Art2;
Rechtssatz: Gegen den unterschiedlichen Reisebegriff in § 4 Abs 5, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1972 einerseits und § 26 Z 7 EStG 1972 andererseits bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssat... mehr lesen...