Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren (1980 bis 1982) laut den von ihm abgegebenen Steuererklärungen einen Textilbetrieb (Blusenerzeugung und Textilwarenhandel) und eine Werbeagentur. Außerdem erklärte er Einkünfte als Universitätslektor, Wissenschafter, Publizist sowie aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Im Zuge dreier abgabenbehördlicher Prüfungen für den genannten Zeitraum traf die Prüferin verschiedene Feststellungen, die unter anderem den Einkom... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt ein technisches Büro, mit welchem sie Leistungen im Bereiche der Konstruktion erbringt; weiters entsendet die Beschwerdeführerin - auf Grundlage des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes - Dienstnehmer zu Auftraggebern, damit sie dort unter der Oberleitung des Auftraggebers Ingenieurleistungen erbringen. Die Beschwerdeführerin hat mit jedem einzelnen ihrer Dienstnehmer eine "Sondervereinbarung gemäß § 13 des Kollektivvertrages für Angestellte des Gewerbes" ... mehr lesen...
Die erstbeschwerdeführende Partei ist eine aus den zweitbeschwerdeführenden Parteien gebildete Hausgemeinschaft. Anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer unter anderem fest, daß für zwei im Eigentum der zweitbeschwerdeführenden Parteien stehende, ursprünglich zum Betriebsvermögen gehörige, in der Folge aber entnommene und sodann vermietete Gebäude nicht der zuvor angewendete AfA-Satz von 4 %, sondern gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 mangels Nachweises eine... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ein Fremdmittelaufwand ist nur dann als betrieblich veranlaßt anzusehen, wenn die Fremdmittel tatsächlich dem Betrieb dienen. Werden Fremdmittel und nicht bloß allenfalls vorhandene Eigenmittel dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entzogen, so ist der Fremdmittelaufwand nicht mehr betrieblich v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Schätzt der Prüfer den Entnahmewert des Gebäudes im Zeitpunkt der Überführung aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen des Abgabepflichtigen unter ausschließlicher Heranziehung allgemeiner Erfahrungswerte, nicht aber des tatsächlichen Bauzustandes und der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer des Gebä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/08 92/14/0052 1 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0127). Dies gilt auch in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Bedenken betreffend den Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die Regelung der Übernahme lohngestaltender Vorschriften in § 26 Z 4 EStG 1988 müßten in der Tat als begründet angesehen werden, wenn diese Vorschrift dahingehend zu verstehen wä... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §353;ABGB §825;BewG 1955 §51;BewG 1955 §53;BewG 1955 §55;EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;WEG 1975 §1;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Liegenschaft bebaut wird, führt keineswegs dazu, daß der Wert von Grund und Boden im Gebäud... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Bei Hotelgebäuden tritt im besonderen Maße der Gesichtspunkt der wirschaftlichen Abnutzung (Veralterung, Entmodung) neben den der technischen Abnutzung (Substanzverzehr). Der Grund dafür liegt in der verhältnismäßig raschen Änderung jener Maßstäbe, die international insb bei Ho... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;UStG 1972 §12 Abs1;UStG 1972 §2 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0045 E 25. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Vorsteuern und Werbungskosten können bereits steuerliche Berücksichtigung finden, bevor noch der Steuerpflichtige aus einer Vermietung Einnahmen (Einkünfte) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Liegen unbestritten ausschließlich betrieblich genutzte Räumlichkeiten nicht im Wohnungsverband des Abgabepflichtigen, dann ergibt sich regelmäßig nicht die Notwendigkeit, Kosten, die für die Adaptierung (Instandhaltung) und Einrichtung solcher Räume aufgewendet werden, von jenen Kosten abzugren... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß Lohngestaltenden Vorschriften - für steuerliche Zwecke - die normative Bedeutung zukommen könne, Tätigkeiten am Dienstort (Büro, Betriebstätte, Werksgelände, Lager usw) als Dienstreise zu qualifizieren. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, daß gleichartige Aufwendungen häufig auch im Bereich der privaten Lebensführung anfallen, was eine klare Abgrenzung erf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2 Abs3 Z6;EStG 1972 §2 Abs4 Z2;EStG 1972 §28; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0060 1 Stammrechtssatz Aufwendungen können auf ein zur Einkunftserzielung bestimmtes Wohnobjekt auch dann als Werbungskosten Berücksichtigung finden, wenn ihnen gerade keine Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §8 Abs1;
Rechtssatz: Schätzt der Prüfer den Entnahmewert des Gebäudes im Zeitpunkt der Überführung aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen des Abgabepflichtigen unter ausschließlicher Heranziehung allgemeiner Erfahrungswerte, nicht aber des tatsächlichen Bauzustandes und der tatsächlichen technischen Nutzungsdauer des Gebä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/08/08 92/14/0052 1 Stammrechtssatz Der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0127). Dies gilt auch in ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §26 Z7;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/13 90/13/0199 2
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit wird ein Ort auf Grund eines längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (Arbeitnehmer). Der längere ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Bedenken betreffend den Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch die Regelung der Übernahme lohngestaltender Vorschriften in § 26 Z 4 EStG 1988 müßten in der Tat als begründet angesehen werden, wenn diese Vorschrift dahingehend zu verstehen wä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;EStG 1988 §68 Abs5;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß Lohngestaltenden Vorschriften - für steuerliche Zwecke - die normative Bedeutung zukommen könne, Tätigkeiten am Dienstort (Büro, Betriebstätte, Werksgelände, Lager usw) als Dienstreise zu qualifizieren. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum abgeschlossenen LOHNSTEUERPRÜFUNG stellte der Prüfer unter anderem fest, daß jene einerseits für die Privatnutzung ihres Pkws Mercedes 500 SE durch den Dienstnehmer J.S. keinen Sachbezug versteuert und andererseits die demselben Dienstnehmer gezahlten Trennungsgelder als nicht zu versteuernde Leistungen im Sinne des § 26 EStG 1988 behandelt hatte. Der Prüfer ermittelte den sich daraus und auf Grund weiterer Tatbestandsv... mehr lesen...
Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin für den Streitzeitraum abgeschlossenen LOHNSTEUERPRÜFUNG stellte der Prüfer unter anderem fest, daß jene einerseits für die Privatnutzung ihres Pkws Mercedes 500 SE durch den Dienstnehmer J.S. keinen Sachbezug versteuert und andererseits die demselben Dienstnehmer gezahlten Trennungsgelder als nicht zu versteuernde Leistungen im Sinne des § 26 EStG 1988 behandelt hatte. Der Prüfer ermittelte den sich daraus und auf Grund weiterer Tatbestandsv... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/28 91/13/0081 2 Stammrechtssatz § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile abweichend vom erklärten Willen des Arbei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Kehrt der Arbeitnehmer täglich von der Arbeitsstätte an seinen ständigen Wohnort zurück, so stellt sich die Frage der Zumutbarkeit nicht, weil § 26 Z 4 EStG 1988 nur Zahlungen an Arbeitnehmer von der Einkommensteuerpflicht ausnimmt, die vom Arbeitgeber an tatsächlich nicht an ihren ständigen Wohnort (Familienwoh... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4 litb;EStG 1988 §26 Z4 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/28 91/13/0081 2 Stammrechtssatz § 26 Z 4 lit c EStG 1988 bietet keine Handhabe dafür, den Rechtsgrund für die Auszahlung einzelner Lohnbestandsteile abweichend vom erklärten Willen des Arbei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §26 Z4;
Rechtssatz: Kehrt der Arbeitnehmer täglich von der Arbeitsstätte an seinen ständigen Wohnort zurück, so stellt sich die Frage der Zumutbarkeit nicht, weil § 26 Z 4 EStG 1988 nur Zahlungen an Arbeitnehmer von der Einkommensteuerpflicht ausnimmt, die vom Arbeitgeber an tatsächlich nicht an ihren ständigen Wohnort (Familienwoh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht als Richter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner Einkommensteuererklärung für 1990 machte der Beschwerdeführer unter anderem Aufwendungen für die Reinigung von Teilen seiner Berufskleidung (weiße Hemden) sowie Reisekosten, die ihm bei seiner Tätigkeit als Funktionär der Vereinigung der österreichischen Richter erwachsen waren, als Werbungskosten geltend. Bei Veranlagung des Beschwerdeführers zur Einkommensteuer 1990 verweigerte das Fi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Tätigkeit des Abgabepflichtigen als Funktionär der Richtervereinigung ist eine von der Tätigkeit als Dienstnehmer (hier: Richter) zu unterscheidende Tätigkeit. Da die strittigen Aufwendungen (Reisekosten) im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der Richtervereinigung stehen, welche unbestritten keine Einkunftsquelle darstellt, ko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Direktor der X-Versicherungsanstalt für den Bereich der Landesstelle Wien und nach seiner Darstellung "noch für die Leitung der Unfallkrankenhäuser A und B verantwortlich". Beim Jahresausgleich für das Jahr 1990 beantragte er u.a. die Anerkennung von anteiligen Kosten für einen häuslichen Arbeitsraum sowie von PKW-Aufwand als Werbungskosten. Gegen den diesen Antrag abweisenden Jahresausgleichsbescheid des Finanzamtes erhob der Beschwerdeführer Berufung und... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Bloß gelegentliche berufliche Studien oder Besprechungen in einem als Herrenzimmer eingerichteten Raum in einer Privatwohnung ermöglichen es jedenfalls nicht, das betreffende Zimmer aus der Privatsphäre der einheitlichen Wohnung auszuscheiden (Hinweis E 14.11.1990, 89/13/0042). European Case Law Identifier (... mehr lesen...