RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0028

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z1;
EStG 1988 §18 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029

Rechtssatz

Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen anzusehen, die einem anderen gegenüber auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung geleistet werden und zu Vermögensminderungen führen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, Rz 17 und 41; E 18.10.1982, 3864/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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