Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.517 Dokumente

Entscheidungen 1.501-1.530 von 2.517

RS Vwgh 1996/9/12 94/15/0073

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen notwendig ist, ist nach der hiefür maßgebenden Verkehrsauffassung die Art und das Ausmaß des durch die Einkünfteerzielung zu erwartenden administrativen Arbeitsanfalles, der üblicherweise in einem Büroraum bew... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.09.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/8/8 92/14/0052

Die Beschwerdeführer sind zu ideellen Anteilen Eigentümer eines Mietwohngrundstückes mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht an bestimmten Teilen am Gebäude. Sie vermieteten diese Anteile gemeinsam an eine Aktiengesellschaft, die darin ein Kaufhaus betreibt. Bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung machten die Beschwerdeführer - wie bereits seit dem Jahr 1978 - eine Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2 % der Bemessungsgrundlage als Werbungskosten geltend. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/8/8 92/14/0052

Die Beschwerdeführer sind zu ideellen Anteilen Eigentümer eines Mietwohngrundstückes mit einem ausschließlichen Nutzungsrecht an bestimmten Teilen am Gebäude. Sie vermieteten diese Anteile gemeinsam an eine Aktiengesellschaft, die darin ein Kaufhaus betreibt. Bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung machten die Beschwerdeführer - wie bereits seit dem Jahr 1978 - eine Absetzung für Abnutzung (AfA) von 2 % der Bemessungsgrundlage als Werbungskosten geltend. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.08.1996

RS Vwgh 1996/8/8 92/14/0052

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Beachte Besprechung in SWK 1997/28, S 593-595;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0127). Dies gilt auch in Fälle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.1996

RS Vwgh 1996/8/8 92/14/0052

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Besprechung in SWK 1997/28, S 593-595;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für den Betrieb eines Kaufhauses im Ausmaß von 50 Jahren berührt nicht die Rechtsphäre des Vermieters von Räumlichkeiten für Geschäftszwecke, sondern die des in diesen Geschäftsräumlichkeiten ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.1996

RS Vwgh 1996/8/8 92/14/0052

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite; Beachte Besprechung in SWK 1997/28, S 593-595;
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG 1988 ist eine Beweislastverteilung hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der eine kürzere Nutzungsdauer behauptet (Hinweis E 27.1.1994, 92/15/0127). Dies gilt auch in Fälle... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.1996

RS Vwgh 1996/8/8 92/14/0052

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;EStG 1988 §7 Abs1; Beachte Besprechung in SWK 1997/28, S 593-595;
Rechtssatz: Die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes für den Betrieb eines Kaufhauses im Ausmaß von 50 Jahren berührt nicht die Rechtsphäre des Vermieters von Räumlichkeiten für Geschäftszwecke, sondern die des in diesen Geschäftsräumlichkeiten ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.08.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/16 96/14/0002

Der Beschwerdeführer ist Hauptmann des Österreichischen Bundesheeres und war in den Streitjahren einem Fliegerhorstbataillon in Zeltweg dienstzugeteilt. Sein Wohnsitz befand sich in Wolfsberg, K..straße. Von dort aus fuhr er an den Arbeitstagen mit dem Pkw zur Dienststelle in Zeltweg. Im Jahresausgleichsbescheid für 1993 (Ausfertigungsdatum 5. Mai 1994) berücksichtigte das Finanzamt hinsichtlich eines Zeitraumes von 11 Monaten das Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c (gro... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/16 96/14/0033

A ist Gesellschaftergeschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH, die die Stellung der Komplementärin bei der A-KG einnimmt. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in L, S-Straße 30, wo sich auch der Wohnsitz des A befindet. Die A-KG vertreibt Produkte der Maschinen-GmbH in W. Die Beschwerdeführerin stellt A der Maschinen-GmbH im Rahmen einer Arbeitskräftegestellung zur Verfügung. A ist für alle Gesellschaften aufgrund eines Dienstverhältnisses zur Beschwerdeführerin geschäftsführend t... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/16 96/14/0002

Der Beschwerdeführer ist Hauptmann des Österreichischen Bundesheeres und war in den Streitjahren einem Fliegerhorstbataillon in Zeltweg dienstzugeteilt. Sein Wohnsitz befand sich in Wolfsberg, K..straße. Von dort aus fuhr er an den Arbeitstagen mit dem Pkw zur Dienststelle in Zeltweg. Im Jahresausgleichsbescheid für 1993 (Ausfertigungsdatum 5. Mai 1994) berücksichtigte das Finanzamt hinsichtlich eines Zeitraumes von 11 Monaten das Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z. 6 lit. c (gro... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/7/16 96/14/0033

A ist Gesellschaftergeschäftsführer der beschwerdeführenden GmbH, die die Stellung der Komplementärin bei der A-KG einnimmt. Beide Gesellschaften haben ihren Sitz in L, S-Straße 30, wo sich auch der Wohnsitz des A befindet. Die A-KG vertreibt Produkte der Maschinen-GmbH in W. Die Beschwerdeführerin stellt A der Maschinen-GmbH im Rahmen einer Arbeitskräftegestellung zur Verfügung. A ist für alle Gesellschaften aufgrund eines Dienstverhältnisses zur Beschwerdeführerin geschäftsführend t... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.07.1996

RS Vwgh 1996/7/16 96/14/0002

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0003
Rechtssatz: Unter "Fahrtstrecke" ist nach § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 jene zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Me... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.07.1996

RS Vwgh 1996/7/16 96/14/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Über die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende Aufwendungen eines Dienstnehmers für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten führen in ihrer tatsächlichen Höhe (idR bemessen in Kilometergeld) zu Werbungskosten (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0109). Sollte allerdings eine Arbeitsstätte örtlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.07.1996

RS Vwgh 1996/7/16 96/14/0002

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §16 Abs1 Z6 litc;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/14/0003
Rechtssatz: Unter "Fahrtstrecke" ist nach § 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG 1988 jene zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Me... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.07.1996

RS Vwgh 1996/7/16 96/14/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Über die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende Aufwendungen eines Dienstnehmers für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten führen in ihrer tatsächlichen Höhe (idR bemessen in Kilometergeld) zu Werbungskosten (Hinweis E 22.2.1996, 94/15/0109). Sollte allerdings eine Arbeitsstätte örtlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.07.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/29 93/13/0013

Der Beschwerdeführer - im Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung bereits Universitätsdozent und Primararzt - war am AKH in Wien im Rahmen eines Dienstverhältnisses als Arzt beschäftigt. In diesem Dienstverhältnis war er im Jahr 1988 karenziert. Er konnte deshalb im Jahr 1988 aufgrund eines befristeten Dienstverhältnisses am Landeskrankenhaus Salzburg tätig sein. In diesem Jahr bezog er aufgrund der ärztlichen Tätigkeit in Salzburg sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch -... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/29 92/13/0301

Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Innere Medizin und betreibt im 5. Wiener Gemeindebezirk eine Ordination. Für das Jahr 1988 reichte der Beschwerdeführer beim Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk eine Einkommensteuererklärung ein, in welcher er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte Einkünfte aus selbständiger Arbeit und in deren Rahmen teilweise außerordentliche Einkünfte gemäß § 37 Abs 2 EStG 1972, für welche der Hälftesteuersatz beantragt wurde, erklärte. Bei den außerordentli... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/29 93/13/0008

Der Beschwerdeführer ist Facharzt. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit erzielte er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit. Aufwendungen (Ausgaben) der Jahre 1986 und 1987 für Fachliteratur (1986: 9.109 S; 1987: 28.385 S) und Fortbildung (1986: 102.545 S; 1987: 96.262 S) berücksichtigte der Beschwerdeführer zur Gänze als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bei Erlassung der Einkommensteuerbes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 92/13/0301

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen sind daraufhin zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aufwendungen für die Habilitation eines an einer Universitätsklinik tätigen Arztes sind grundsätzlich Fortbildungskosten (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0227; E 7.1.1981, 418/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1993130013.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0008

Index: L94059 Ärztekammer Wien32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §2;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Die Systematik des EStG fordert, daß im Rahmen der Einkommensermittlung zunächst stets die Einkünfte aus jeder einzelnen Einkunftsquelle ermittelt werden. Ist eine Aufwendung durch mehre... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Solange die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zugemutet werden kann, werden Aufwendungen für Fahrten an den Ort der dauerhaften Wohnsitznahme als durch die auswärtige Einkunftserzielung veranlaßt angesehen (Hinweis E 9.10.1991, 88/13/0121). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;
Rechtssatz: Bei alleinstehenden Abgabepflichtigen ist, wenn nicht besondere Verhältnisse vorliegen, lediglich etwa im Ausmaß monatlicher Heimfahrten eine nicht durch die private Lebensführung überlagerte Veranlassung durch die Einkünfteerzielung anzunehmen (Hinweis E 22.9.1987, 87/14/0066). European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;
Rechtssatz: Sind die Heimfahrten vom Dienstort Salzburg nach Wien auch durch die allgemeine PRIVATE LEBENSFÜHRUNG veranlaßt, führen sie zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen iSd § 20 EStG. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden nämlich das private Umfeld betreffende Gestaltungen in Anbetracht einer bloß einjährigen auswärtigen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs4;VwRallg;
Rechtssatz: Aufwendungen, die in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung zusammenhängen können, bei denen die Behörde aber nicht in der Lage ist zu prüfen, ob die Aufwendungen durch die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

RS Vwgh 1996/5/29 93/13/0013

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Wenn dem Arbeitnehmer Mehraufwendungen erwachsen, weil er am Beschäftigungsort wohnen muß und weder ein Umzug noch die tägliche Rückkehr zur Familienwohnung zumutbar ist, sind dadurch bedingte Aufwendungen einkünftemindernd (als Betriebsausgaben oder als W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 95/15/0038

Der Beschwerdeführer war - von Zeiten außerhalb des Streitzeitraumes abgesehen - vom Jänner 1990 bis zum Oktober 1991 Dienstnehmer einer Bank. Im Jahresausgleich für 1990 und 1991 machte er Werbungskosten von S 77.815,-- (1990) und S 15.554,-- (1991) geltend. Der Beschwerdeführer brachte im Verwaltungsverfahren vor, die A-Bank habe ihm die Leitung der Stabsstelle Betriebswirtschaft- und EDV-Organisation in Aussicht gestellt, wenn er die betriebswirtschaftliche Studienrichtung an der W... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0063

Die Beschwerdeführerin bezog im Streitjahr als Hauptschullehrerin für Englisch, Biologie, Musik und Zeichnen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und bewohnte mit ihrer Tochter einen Wohnungsverband, bestehend aus vier Zimmern samt Nebenräumen, mit einer Wohnfläche von ca. 115 m2. Im Zuge der Durchführung des Jahresausgleichs für das Jahr 1992 machte sie Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer von 12 m2 geltend. Eine daraufhin durchgeführte Nachschau gem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0045

Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Buslenkers aus. Er befährt sechs Mal täglich die Strecke W-H. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob der Mehraufwand des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit seiner Verpflegung in Gaststätten an den Endpunkten der Reisebewegung (ohne Nachweis der tatsächlichen Höhe) als Werbungskosten zu berücksichtigen ist. Die belangte Behörde hat dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einerseit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/23 94/15/0060

Der im Jahr 1992 bei einem inländischen Arbeitgeber als Textilingenieur beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte im Rahmen seines Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fern-Diplomstudium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule für Berufstätige (staatlich anerkannte Fachhochschule des AKAD) in Rendsburg/BRD, in Höhe von S 46.692,20 und für einen Computer in Höhe von S 8.150,-- (AfA) als Werbungskosten gelten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.05.1996

Entscheidungen 1.501-1.530 von 2.517

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