RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0107

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §21;
BAO §22;
BAO §23;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §4 Abs4;

Rechtssatz

Es entspricht nicht den Erfahrungen des Wirtschaftslebens, dass ein selbständiger Handelsvertreter, der sich häufig auf Geschäftsreisen befindet, allein zum Zwecke der Erreichbarkeit ein ständig mit einem Angestellten besetztes Büro unterhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140107.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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