Der im Jahr 1992 bei einem inländischen Arbeitgeber als Textilingenieur beschäftigt gewesene Beschwerdeführer machte im Rahmen seines Jahresausgleichsantrages für das Streitjahr unter anderem die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Fern-Diplomstudium des Wirtschaftsingenieurwesens an der Hochschule für Berufstätige (staatlich anerkannte Fachhochschule des AKAD) in Rendsburg/BRD, in Höhe von S 46.692,20 und für einen Computer in Höhe von S 8.150,-- (AfA) als Werbungskosten gelten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0229 1
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich oder nahez... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Eine private Benutzung eines Arbeitszimmers ist dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist und daher eine nahezu ausschließliche berufliche Nutzung des Arbeitszimmers besteht (Hinweis E 23.4.1985, 84/14/0119; E 3.6.1992, 91/13/0115; E 20.12.1994, 90/14/0229). European Cas... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §34 Abs7;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 1
(hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Hofstätter-Reichel, "Die Einkommensteuer EStG 1988", Kommentar, § 20 Textziffer 5, Stichwort... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Werden in einem Arbeitszimmer Gartenmöbelpolster, private Fotoalben und Bettzeuggarnituren aufbewahrt, so liegt eine private Nutzung vor. Beinhaltet die Einrichtung des Arbeitszimmers auch ein Bett, somit ein für einen Wohnraum typisches Möbel, deutet dies unter objektiven Gesichtspunkten auf eine auch private Nu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Steuerpflichtiger im Rahmen seines Berufes nur im Falle der Absolvierung eines Studiums in eine höhere Position aufsteigen kann, führt für sich allein nicht dazu, daß dem Studium nicht der Charakter einer Ausbildungsmaßnahme beizumessen wäre. European Case Law ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/05 91/14/0191 2 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/28 90/14/0040 2
(hier: EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Ein Hochschuldstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen ist nämlich eine umfassende Ausbildung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von einem Verpflegungsmehraufwand kann nicht die Rede sein, weil der Abgabepflichtige (hier ein Buslenker im Linienverkehr), der auch nicht behauptet, die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten auf seiner täglich befahrenen Route nicht zu kennen, einen Teil seiner Mahlzeiten regelmäßig außer Haus e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes (hier: eines Computers) unter dem Gesichtspunkt der "technischen Abnutzung" im allgemeinen einen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes, insb eines technischen Artikels, bedeutsamen Faktor darstellt. Dieser Versch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/20 92/13/0032 1
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Bei einem Lehrer kann die Benützung eines häuslichen Arbeitszimmers für Vorbereitung des Unterrichts und Korrektur von Schularbeiten durchaus notwendig sein (Hinweis E 14.3.1990,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Verwertbarkeit von Teilen der durch das Diplomstudium erworbenen Kenntnisse im ausgeübten Beruf rechtfertigt es für sich allein nicht, anstatt von einer umfassenden Ausbildung für verschiedene Berufe von einer spezifischen fachlichen Weiterbildung (= Fortbildung) in einem bestimmten bereits ausgeübten... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 90/14/0216 2
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem bei derartigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer übt den Beruf eines Buslenkers aus. Er befährt sechs Mal täglich die Strecke W-H. Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob der Mehraufwand des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit seiner Verpflegung in Gaststätten an den Endpunkten der Reisebewegung (ohne Nachweis der tatsächlichen Höhe) als Werbungskosten zu berücksichtigen ist. Die belangte Behörde hat dies mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid einerseit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/05 91/14/0191 2 Stammrechtssatz Es trifft nicht zu, daß die Nutzungsdauer eines Computers und eines Monitors wegen der extrem schnellen Entwicklung auf dem Gebiet der Computertechnologie (stets) mit drei Jahren anzusetzen wäre. Das Absinken des Marktwertes eines Wirtschaftsg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Von einem Verpflegungsmehraufwand kann nicht die Rede sein, weil der Abgabepflichtige (hier ein Buslenker im Linienverkehr), der auch nicht behauptet, die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten auf seiner täglich befahrenen Route nicht zu kennen, einen Teil seiner Mahlzeiten regelmäßig außer Haus e... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §13;EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lita;
Rechtssatz: Es trifft zwar zu, daß der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes (hier: eines Computers) unter dem Gesichtspunkt der "technischen Abnutzung" im allgemeinen einen für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes, insb eines technischen Artikels, bedeutsamen Faktor darstellt. Dieser Versch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20;EStG 1972 §4 Abs5;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/11/15 90/14/0216 2
(hier EStG 1988 heranzuziehen) Stammrechtssatz Die (alleinige) Rechtfertigung der Annahme von Werbungskosten bei (erstmaligen) kurzfristigen Aufenthalten ("Reisen") liegt in dem bei derartigen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt steuerpflichtig. Er erzielte als Grenzgänger in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die in Österreich der Besteuerung unterliegen. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde Zahlungen an eine deutsche private Krankenversicherung die Anerkennung als Werbungskosten. Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer in Deutschland aufgrund der Höhe seines Einkommens aus der Pf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/14/0069 1
(hier: Krankenversicherung) Stammrechtssatz Unter welchen Voraussetzungen Beiträge zur Sicherung von Alterspensionen, Invaliditätspensionen und Hinterbliebenenpensionen Werbungskosten sind, ist § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 zu entnehmen. Es handelt sich dabei - wie der Detailliert... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbeschränkt steuerpflichtig. Er erzielte als Grenzgänger in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die in Österreich der Besteuerung unterliegen. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Einkommensteuerbescheid versagte die belangte Behörde Zahlungen an eine deutsche private Krankenversicherung die Anerkennung als Werbungskosten. Unbestritten sei, daß der Beschwerdeführer in Deutschland aufgrund der Höhe seines Einkommens aus der Pf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/17 94/14/0069 1
(hier: Krankenversicherung) Stammrechtssatz Unter welchen Voraussetzungen Beiträge zur Sicherung von Alterspensionen, Invaliditätspensionen und Hinterbliebenenpensionen Werbungskosten sind, ist § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 zu entnehmen. Es handelt sich dabei - wie der Detailliert... mehr lesen...
Der bei der L AG in W beschäftigte Beschwerdeführer, der schon in seinen Anträgen auf Jahresausgleich für die Jahre 1989, 1990, 1991 und 1992 seinen Wohnort immer mit P angegeben hatte, begehrte für das Jahr 1993 die Berücksichtigung eines Betrags von S 92.995,39 an Werbungskosten aus dem Titel getrennter Haushaltsführung betreffend die Kosten einer Wohnung in Fischamend sowie der Familienheimfahrten mit eigenem Pkw. Während er in den Anträgen betreffend die oben genannten Vorjahre di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlaßt, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß (nachhaltig nicht mehr als S 20.000,--) aufweisen (Hinweis: Quants... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr in Wien als Rechtsanwaltsanwärter tätig. Im Jahresausgleich für 1990 machte er unter anderem den Betrag von S 4.100,-- für den Erwerb der Jahresnetzkarte der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe als Werbungskosten geltend. Mit dem Jahresausgleichsbescheid wurde diesem Betrag die einkommensmindernde Berücksichtigung versagt, weil er durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sei. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, der Verkehrsabsetzbet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Streitjahr in Wien als Rechtsanwaltsanwärter tätig. Im Jahresausgleich für 1990 machte er unter anderem den Betrag von S 4.100,-- für den Erwerb der Jahresnetzkarte der Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe als Werbungskosten geltend. Mit dem Jahresausgleichsbescheid wurde diesem Betrag die einkommensmindernde Berücksichtigung versagt, weil er durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sei. In der Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, der Verkehrsabsetzbet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Annahme, der Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte dazu benutzt, um private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich bedingte Fahrten zu Gerichten und Ämtern durchzuführen, ist das Ergebnis einer auf die Erfahrungen des täglichen Lebens gestützten Beweiswürdigung, die der verwaltungsgerichtlich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: In gleicher Weise, wie die Anschaffungskosten eines PKW, der zum Teil für betriebliche (berufliche), zum Teil für private Fahrten eingesetzt wird, teilweise (uU im Wege des Kilometergeldes) zu Betriebsausgaben bzw Werbungskosten führen (Hinweis Doralt,... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Die Annahme, der Abgabepflichtige habe die Jahresnetzkarte dazu benutzt, um private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie beruflich bedingte Fahrten zu Gerichten und Ämtern durchzuführen, ist das Ergebnis einer auf die Erfahrungen des täglichen Lebens gestützten Beweiswürdigung, die der verwaltungsgerichtlich... mehr lesen...