RS Vwgh 1998/10/28 93/14/0195

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Veröffentlicht am 28.10.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20;
EStG 1988 §4 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/14/0044 95/14/0045

Rechtssatz

Sind sowohl Messen und Ausstellungen als auch die Lektüre der entsprechenden Literatur nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Interesse, ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen (Hinweis E 22.12.1980, 2001/79, E 16.7.1996, 92/14/0133; hier Geltendmachung der Aufwendungen für den Besuch der genannten Veranstaltungen und für die erwähnte Literatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140195.X03

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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