Entscheidungen zu § 16 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

2.521 Dokumente

Entscheidungen 1.351-1.380 von 2.521

RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag39/03 Doppelbesteuerung
Norm: DBAbk BRD 1955 Art10 Abs2 Z1;DBAbk BRD 1955 Art15;EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §29 Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Wertungsentscheidung des Gesetzgebers, daß Sozialversicherungspensionen, die auf nur beschränkt abzugsfähige Pensio... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

RS Vwgh 1997/10/23 96/15/0234

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z4 litf;EStG 1988 §25 Abs1 Z3 litc; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 96/15/0235 E 23. Oktober 1997
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob das im § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 geforderte Entsprechen einer inländischen gesetzlichen Sozialversicherung gegeben ist, erfordert Feststellungen in der Richtung, ob die geleisteten aus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 97/13/0062

Mit dem zu 97/13/0062 angefochtenen, über die beantragte Durchführung des Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1993 ergangenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen für Familienheimfahrten und Wohnungskosten am Arbeitsort im Instanzenzug die Anerkennung als Werbungskosten mit der Begründung: , daß die mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehrkosten nur dann nicht Ergebnis einer Wohnsitzwahl des Beschwerdeführers aus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/10/22 97/13/0062

Mit dem zu 97/13/0062 angefochtenen, über die beantragte Durchführung des Jahresausgleiches für das Kalenderjahr 1993 ergangenen Bescheid verweigerte die belangte Behörde den vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen für Familienheimfahrten und Wohnungskosten am Arbeitsort im Instanzenzug die Anerkennung als Werbungskosten mit der Begründung: , daß die mit der doppelten Haushaltsführung verbundenen Mehrkosten nur dann nicht Ergebnis einer Wohnsitzwahl des Beschwerdeführers aus... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/28 96/13/0129 1 Stammrechtssatz Die iZm einer doppelten Haushaltsführung entstehenden Kosten sind dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn für die doppelte Haushal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/26 95/14/0124 1 Stammrechtssatz Es ist einem Arbeitnehmer nach Erreichen des 60. Lebensjahres die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zumutbar, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/05/28 96/13/0129 1 Stammrechtssatz Die iZm einer doppelten Haushaltsführung entstehenden Kosten sind dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn für die doppelte Haushal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1972 §20 Abs1 Z1 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

RS Vwgh 1997/10/22 97/13/0062

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;EStG 1988 §20 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/13/0063 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/26 95/14/0124 1 Stammrechtssatz Es ist einem Arbeitnehmer nach Erreichen des 60. Lebensjahres die Verlegung des Wohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht zumutbar, wen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0033

Der Beschwerdeführer, der seine berufliche Tätigkeit als "Autor" bezeichnet, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1991, unter anderem Aufwendungen für Strom, Heizung und Miete für ein häusliches Arbeitszimmer im Gesamtausmaß von S 9.384,39 sowie "Aushilfen" in Höhe von S 6.000,-- als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; die in den geltend gemachten Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer wurde als Vorsteuer geltend gemacht. Ein Organ des Finanzamtes nahm eine Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 93/13/0059

Im Zuge der Veranlagung betreffend Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 1989 beantragte der Beschwerdeführer, der seinen Beruf als "Aufzugsbauer" bezeichnet, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für Werbung (S 26.413,59), Fachliteratur (S 3.978,61) und Kurse, Seminare (S 7.800,--) als Betriebsausgaben. Das Finanzamt ersuchte den Beschwerdeführer um Vorlage der entsprechenden Belege. Mit der Begründung: , dieses Ersuchen gehe "weit über die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 94/13/0001

Die Beschwerdeführerin, die ihren Beruf mit "Schauspieler, Sänger und Tänzer" bezeichnet, beantragte im Zuge der Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1989 den Abzug diverser Aufwendungen im Ausmaß von insgesamt S 104.451,-- als Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Teilbetrag von S 18.354,-- und - aufgrund einer Berufung der Beschwerdeführerin - mit Berufungsvorentscheidung einen solchen von S 18.754,-- als Werbungskosten. Es wies dabei auf § 20 EStG 1988 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Beschluss 1997/9/17 94/13/0076

Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1983 als Flugkapitän eines österreichischen Luftfahrtunternehmens gekündigt. Da die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise vom Beschwerdeführer bestritten wurde, kam es zu einem jahrelangen Rechtsstreit, der damit endete, daß dem Beschwerdeführer eine "Bruttovergleichssumme" von S 6,358.618,-- bezahlt wurde. Die Auszahlung erfolgte in den Jahren 1989 und 1990 in Teilbeträgen. Außerdem wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung ab August 1989 wiederum bei de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/13/0245

Der Beschwerdeführer ist Bezirksvorsteher eines Wiener Gemeindebezirkes. Die Bezüge aus dieser Tätigkeit wurden als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit behandelt. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung für 1991 machte der Beschwerdeführer folgende Werbungskosten geltend: "Klubbeiträge" (hier ist die Bezeichnung        einer politischen Partei angefügt)  59.387,00 "Bürokostenpauschale" (hier Bezeichnung einer Teilorganisation   einer politischen Partei)                16.2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Unter einem "Werbeaufwand" sind nicht nur Aufwendungen für "Reklame im weitesten Sinn" wie Ausgaben für Pressewerbung, Rundfunkwerbung und Fernsehwerbung, Plakate, Prospekte etc zu verstehen. Auch Bewirtungen anläßlich von konkreten Wahlveranstaltungen können bei einem politischen Funktionär zu steuerlich abse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §16 Abs1 Z7 impl;EStG 1988 §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0052 E 15. Juni 1988 VwSlg 6335 F/1988 RS 5 Stammrechtssatz Aufwendungen für Fachliteratur, die im Zusammenhang mit der beruflichen Sphäre steht und nicht der allgemeinbildenden Literatur zuzuordnen ist, sind als Werbungskoten absetzbar. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0001

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Aufwendungen zur Aufrechterhaltung der normalen Körperfunktionen, wozu auch Kraft und Beweglichkeit zählen, sind den im § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 steuerlich nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzurechnen. Bei Personen, deren Berufausübung unter berufsspezifischen Aspekten eine weit überdurc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0059

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im konkreten Fall ist zu beachten, daß die strittigen Aufwendungen zur Gänze jenem Bereich zuzuordnen sind, bei dem gemäß § 20 EStG 1988 eine Abgrenzung der durch den Betrieb (Beruf) einerseits und die private Lebensführung andererseits veranlaßten Au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die Meinung, bei (steuerlich absetzbaren) "Gelegenheitsgeschenken mit Werbeeffekt" dürfe es sich nur um solche handeln, die vom Abgabepflichtigen selbst produziert wurden, ist unrichtig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995130245.X07 Im RIS seit 11.07... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §119 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Befindet sich in einer Wohnung neben Schlafzimmer, Küche und den üblichen sanitären Nebenräumlichkeiten nur EIN Wohnraum, so spricht schon dieser Umstand gegen die der Lebenserfahrung widersprechenden Annahme einer ausschließlichen oder nah... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 94/13/0076

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §70 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Da § 70 Abs 2 Z 2 EStG 1988 die Besteuerung mit festen Prozentsätzen (10 Prozent bzw 20 Prozent) des vollen Betrages der steuerpflichtigen Bezüge vorsieht, kommt eine Kürzung um Werbungskosten nicht in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:199413007... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 Abs1 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 90/14/0229 1 (hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Aufwendungen für ein im Wohnhaus des Abgabepflichtigen gelegenes Arbeitszimmer sind als Werbungskosten anzuerkennen, wenn das Arbeitszimmer tatsächlich ausschließlich ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 93/13/0033

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Die Kriterien für die Anerkennung von Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer sind für die Abgrenzung der beruflichen Aufwendungen von jenen der privaten Lebensführung maßgebend und gelten daher gleichermaßen für den betrieblichen wie für den außerbetrieblichen Bereich. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluß aus der Partei und in weiterer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z7;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Betreffend Aufwendungen für das Werk "Who is Who in Österreich" ist festzustellen, daß Aufwendungen für die Abnahme einer bestimmten Anzahl von Ausgaben dieses Werkes dafür geleistet werden, daß das Werk eine Einschaltung über die eigene Person enthält. Schon im Hinblick auf den beschränkten Abnehmerkr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/13/0245

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Als "Klubbeitrag" oder auch als "Parteisteuer" bezeichnete Beträge, die von einem politischen Funktionär an die ihn entsendende politische Partei geleistet werden, stellen Werbungskosten dar, sofern der Funktionär für den Fall der Unterlassung eines solchen Beitrages an die Partei mit dem Ausschluß aus der Partei und in weiterer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

Entscheidungen 1.351-1.380 von 2.521

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