Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z9;EStG 1972 §20 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 89/13/0259 3
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Reisekosten sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn ihre betriebliche Veranlassung eindeutig erwiesen oder zumindest glaubhaft gemacht wird. Dies schon im Hinblick darauf, daß gleichartige Aufwendunge... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §6 Z9 lita;
Rechtssatz: Gem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 sind Umsätze von Grundstücken iSd GrEStG von der USt befreit. § 12 Abs 3 Z 2 legcit normiert, dass die Steuer für sonstige Leistungen, insoweit der Unternehmer diese sonstigen Leistungen zur Ausführung steuerfreier Umsä... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für die Jahre 1985 bis 1991 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Versicherungsvermittlungen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Vermietung mehrerer Wohnungen. Die Ehefrau und die Tochter des Beschwerdeführers erklärten ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Vermittlung von Versicherungen bzw aus der Vermittlung von Immobilien-Sparverträgen. Nach Veranlagung des Beschwerdeführers zur Ums... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0119 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes üblicherweise mit 75 bis 100 Jahren anzusetzen (Hinweis E 8.11.1972, 2364/71). Bei entsprechend solider Bauweise des Gebäudes kann jedoch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z8;EStG 1972 §7 Abs1;EStG 1988 §16 Abs1 Z8;EStG 1988 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/24 87/13/0119 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes üblicherweise mit 75 bis 100 Jahren anzusetzen (Hinweis E 8.11.1972, 2364/71). Bei entsprechend solider Bauweise des Gebäudes kann jedoch... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte ist als Beamter im Bereich eines Landesinvalidenamtes tätig. Im Streitjahr 1993 erzielte er aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Zudem erhielt er im Streitjahr als zweiter Vorsitzender des Landesvorstandes der BVA als Funktionsgebühren deklarierte Einnahmen von brutto 91.000 S und aufgrund einer Funktion bei der Gewerkschaft öffentlicher Dienst solche von brutto 81.060 S. Als Beilage zur Einkommensteuererklärung legte er eine Liste diverser A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Wenn sich der AbgPfl, welcher eine Gewerkschaftsfunktion ausübt, im Rahmen eines Maturajubiläums durch die Einladung von Professoren mit 100 S verausgabt hat oder wenn er sich durch Süßigkeitsspenden "splendid" gegeben hat, ist nicht zu erkennen, daß ein solches Verhalten unterblieben wäre, hätte er nicht die ent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1;
Rechtssatz: Gemeinschaftlichkeit und Solidarität können, wie dies die allgemeine Lebenserfahrung zeigt, nicht durch einseitige Einladungen und Geschenke herbeigeführt werden, wiewohl Einladungen und Gegeneinladungen - eingebettet in einen größeren Zusammenhang - dur... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Aufwendungen für gesellige Zusammenkünfte, wie Geburtstagsfeiern oder die Bewirtung von Arbeitskollegen, aber auch Gelegenheitsgeschenke, gehören zu den nichtabzugsfähigen Repräsentationsaufwendungen (Hinweis Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Tz 7.3; E 11.7.1995, 91/13/0145; E 26.4.1994, 91/14/0036). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielt als AHS-Lehrer in den Fächern bildnerische Erziehung und Werkerziehung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er bekleidet auch die Funktion eines Leiters der im Bundesland eingerichteten Arbeitsgemeinschaft für bildnerische Erziehung. In Anträgen auf Durchführung des Jahresausgleiches für die Jahre 1989, 1990 und 1991 machte der Beschwerdeführer zahlreiche Aufwendungen (1989 S 48.150,--, 1990 S 83.761,-- und 1991 S 65.292,--) als Werbungskosten gel... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 impl;EStG 1972 §20 impl;EStG 1972 §4 Abs4 impl;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/29 93/13/0013 5
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Aufwendungen, die i... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Sind sowohl Messen und Ausstellungen als auch die Lektüre der entsprechenden Literatur nicht nur für Angehörige der Berufsgruppe des Abgabepflichtigen, sondern von allgemeinem Inter... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Die Errichtung eines Architekturdokumentationszentrums an der Schule, an der der Abgabepflichtige unterrichtet, die Teilnahme an Planungsgesprächen und sonstigen Aktivitäten (etwa d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20;EStG 1988 §4 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0044
95/14/0045
Rechtssatz: Dem Abgrenzungskriterium der Notwendigkeit eines Aufwandes ist dann keine entscheidende Bedeutung beizumessen, wenn ein Aufwand seiner Art nach nur eine berufliche Veranlassung erke... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Familie - seine Gattin erzielt keine Einkünfte - ein Haus am Familienwohnsitz in G. Seit 1. Jänner 1987 ist er als Arzt am Krankenhaus in R beschäftigt; aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Jahre 1991 bis 1993 machte er Fahrtspesen (jährlich zwischen ca. 31.000 S und 59.000 S) und Kosten einer kleinen Mietwohnung in R (jährlich zwischen ca. 54.000 S und 65.000 S) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Dienstnehmer im Außendienst tätig und verwendet hiefür sein eigenes Kraftfahrzeug. Für die beruflich gefahrenen Strecken erhielt er von seinem Arbeitgeber Ersatzzahlungen in Höhe von 3 S pro Kilometer, die als nicht steuerbare Bezüge iSd § 26 Z 4 EStG 1988 behandelt wurden. Im Streitjahr 1994 legte er im beruflichen Einsatz 55.723 Kilometer (und privat 6.830 Kilometer) zurück und erhielt hiefür Aufwandsersätze in Höhe von 167.169 S. Die Differenz zwischen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bewohnt mit seiner Familie - seine Gattin erzielt keine Einkünfte - ein Haus am Familienwohnsitz in G. Seit 1. Jänner 1987 ist er als Arzt am Krankenhaus in R beschäftigt; aus dieser Tätigkeit erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Für die Jahre 1991 bis 1993 machte er Fahrtspesen (jährlich zwischen ca. 31.000 S und 59.000 S) und Kosten einer kleinen Mietwohnung in R (jährlich zwischen ca. 54.000 S und 65.000 S) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1;
Rechtssatz: Die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw entwickeln sich bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv. Werden die Werbungskosten für Pkw-Fahrten mit dem amtlichen Kilometergeld bemessen, ergibt sich hingegen ein lineares Ansteigen, welches immer mehr von den tatsächlichen A... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine Reise nach § 16 Abs 1 Z 9 wie auch iSd § 4 Abs 5 EStG 1988 liegt nur vor, wenn eine Entfernung vom Ort der ständigen Tätigkeit von zumindest etwa 25 km erreicht wird (Hinweis Hofstätter/Reichel, § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 Tz 2; Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §16 Abs1 Z6;
Rechtssatz: Von einem Steuerpflichtigen, der ein Grundstück zum Zweck der Errichtung eines Familienwohnsitzes erwirbt, nachdem die Gemeinde unvorhersehbar eine unrichtige Auskunft über die Baulandwidmung des Grundstückes erteilt hat, und der sich in der Folge - den Umständen nach aussichtsreich - um die Baulandwidmung bemüht, kann in der er... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §16 Abs1 Z6 impl;EStG 1988 §16 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/09 88/13/0121 1
(hier EStG 1988 anzuwenden) Stammrechtssatz Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes ist aus der Sicht einer Erwerbstätigkeit, die in unüblicher Entfernung von diesem Wohnsitz ausgeübt wird, niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184;EStG 1988 §16 Abs1 Z9;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs5;
Rechtssatz: Eine am Prinzip der persönlichen Leistungsfähigkeit orientierte Interpretation ergibt, daß Fahrtaufwendungen stets in ihrer tatsächlichen Höhe (anteilige AfA, Benzinkosten, etc) als Werbungskosten anzusetzen sind. Bei di... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug erlassenen Bescheid wurde gegenüber dem Beschwerdeführer (einem Wirtschaftstreuhänder) Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1979 bis 1990 (die Einkommensteuer der Jahre 1985 bis 1990 vorläufig) festgesetzt. Über die gegen diesen Bescheid erhobene, Rechtswidrigkeit des Inhaltes und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend machende Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: 1. "B. Wirtschaftst... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr 1994 Einkünfte als Beteiligter an einer auf dem Gebiet des Kabaretts tätigen Gruppe (Gesellschaft nach bürgerlichem Recht) von 424.306 S sowie Einkünfte aus einer einzelunternehmerisch ausgeübten Tätigkeit als Schauspieler und Autor von -110.295 S. Im Rahmen der Gewinnermittlung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für den einzelunternehmerischen Betrieb machte der Beschwerdeführer u.a. folgende Betriebsausgaben geltend: Friseur, B... mehr lesen...