Entscheidungen zu § 10 Abs. 2 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-136 von 136

RS Vwgh 1990/5/17 89/16/0071

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0072 Besprechung in: ÖStZ 1991, 390;
Rechtssatz: Es ist nicht rechtswidrig, wenn bei gleichzeitiger Übertragung von landwirschaftlichen und forstwirschaftlichen und sonstigen Grundstücken die Gesamtgegenleistung im Verhältnis der jeweiligen Verkehrswerte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.05.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/18 89/16/0062

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, insbesondere aus dem mit der Abgabenerklärung gemäß § 18 GrEStG 1955 vorgelegten Notariatsakt vom 7. April 1987, ergibt sich folgender wesentlicher und unbestrittener Sachverhalt: Die Pensionistin Maria H war Alleineigentümerin der aus mehreren Grundstücken bestehenden verpachteten (in der Folge als Grundstück I bezeichneten) Liegenschaft EZ 23 des Grundbuches der KG XY mit einem Verkehrswert von S 452.984,--. Auf Grund des dieses Grundstück I... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1990

RS Vwgh 1990/1/18 89/16/0062

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §29;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ob ein überlassenes Grundstück ein landwirtschaftliches oder ein forstwirtschaftliches ist, wird davon abhängen, ob es in dem dem Erwerbsvorgang vorangegangenen Bewertungsverfahren seiner Art nach als landwirtschaftliches oder forstwirtschaftliches Grundstück qualifiziert wurde. European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1990

RS Vwgh 1989/4/20 88/16/0031

Index: 20/02 Familienrecht27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GGG 1984 §26 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse iSd § 81 EheG ist idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.04.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0107

Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §55a Abs2;EheG §81;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in: FJ 1989/5, FJ-GVR S 1 ; ÖStZB 1989, 287;
Rechtssatz: Wenn bei einer Aufteilung iSd § 81 EheG auf Grund des Vergleiches jeder der Ehegatten einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes erwirbt, ist bei beiden Rechtsvorgängen die Steuer iSd § 10 Abs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0107

Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;EheG §94 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in: AnwBl 1989/6, S 355; FJ 1989/5, FJ-GVR S 1; ÖStZB 1989, 287;
Rechtssatz: Bei der Aufteilung iSd § 81 EheG ist idR eine Gegenleistung nicht zu ermitteln. Bei dieser Aufteilung handelt es sich - selbst wenn sie rechtsgeschäftlich erfolgt - um einen Rechtsvorgang (ein Rechtsgesc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1988/12/7 88/13/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 208;
Rechtssatz: Für die Anschaffungskosten (Herstellungskosten) von Gebäuden oder für Teile dieser Kosten kann ein Investitionsfreibetrag nur in Anspruch genommen werden, insoweit das Gebäude unmittelbar dem Betriebszweck dient. Ob ein Gebäude solchen Zwecken unmittelbar dient, ist nach sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.1988

RS Vwgh 1988/12/7 88/13/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989, 208;
Rechtssatz: Für Gebäude, soweit sie zur entgeltlichen Überlassung an Dritte bestimmt sind, kann ein Investitionsfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden. Dieser Ausschluß gilt allerdings nur insoweit, als die betreffenden Gebäude zur Überlassung an Dritte bestimmt sind. Sind nämlich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.12.1988

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;
Rechtssatz: Gebäude gelten grundsätzlich als unbeweglich. Wirtschaftsgüter, denen kein typischer Gebäudecharakter beizumessen ist, sind dann beweglich, wenn sie ohne wesentliche Beeinträchtigung ihrer Substanz und ohne unverhältnismäßige Kosten von einem Ort an ein... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1988/6/14 88/14/0015

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag53 Wirtschaftsförderung
Norm: EStG 1972 §10 Abs2 Z1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §8 Abs2;InvestPrämG §2 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Beurteilung eines Wirtschaftsgutes als beweglich oder unbeweglich weder nach bürgerlichem Recht noch nach Bewertungsrecht, sondern nach der Verkeh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.1988

RS Vwgh 1986/12/11 86/16/0020

Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GJGebG 1962 §29 Abs1 Satz1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Frage der Ermittlung der wegen einer Grundbuchseintragung auf Grund eines Leibrentenvertrages über mehrere Grundstücke (hier: Vertragsabschluß Vater - eheliche Kinder) nach § 29 Abs 1 erster Satz GJGebG 1962 auflaufenden Gerichtsgebü... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.1986

RS Vwgh 1986/12/3 86/13/0079

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §10 Abs1;EStG 1972 §10 Abs2 Z5;EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Veräußerung eines Betriebes (Teilbetriebes) setzt einen lebenden wirtschaftlichen Organismus voraus, dh, dem Erwerber müssen die die wesentlichen Grundlagen des Betriebes bildenden Wirtschaftsgüter veräußert werden, die ihm die Fortführung des Betriebes ermöglichen; bei der Veräußerun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.12.1986

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0127

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §12 Abs3;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Eine Stichtagsbewertung nach § 12 Abs 3 GrEStG 1955 soll dann nicht in Betracht kommen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse, die für die (damals zutreffende) Feststellung des Einheitswertes maßgebend waren, auch zu der Zeit noch fortbestehen, zu der das Grundstücksgeschäft abgeschlossen w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0127

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Da im Falle des Erwerbes von Ersatzgrundstücken für enteignete Grundstücke ein Vergleich mit den enteigneten Grundstücken gemäß § 12 GrEStG 1955 anzustellen ist, gilt § 12 GrEStG insoweit auch für diese. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160127.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/6/26 84/16/0210

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Das Wort "soweit" im § 10 Abs 2 Z 1 GrEStG 1955 ist nicht dahingehend auszulegen, daß die Grunderwerbsteuer dann, wenn die Gegenleistung unangemessen niedrig ist, aus dem Wert des Grundstückes zu berechnen wäre (Hinweis E 26.11.1970, 1234/69, VwSlg 4156 F/1970). Vielmehr ist die Berechnung vom Wert der Gegenleistung zum Bes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1986

RS Vwgh 1986/6/26 84/16/0210

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §11 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Die Gegenleistung ist der Betrag, mit dem die Beteiligten das Grundstück auf die ursprünglich geschuldete Leistung anrechnen. Wird also das Grundstück in Erfüllung einer Geldforderung hingegeben, bildet der Betrag der Forderung die Gegenleistung auch dann, wenn der Wert des Grundstückes geringer oder höher ist als die Forderung, die durch die H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1986

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