Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; GrEStG 1987 § 17 heute GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2008 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; GrEStG 1987 § 17 heute GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2008 ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;KO §21 Abs1; GrEStG 1987 § 17 heute GrEStG 1987 § 17 gültig ab 18.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2009 GrEStG 1987 § 17 gültig von 27.06.2008 bis 17.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Die Eintragungsgebü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Die Eintragungsgebü... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §30 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 GrEStG vergleichbare Regelung, wonach die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird, wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist, und das wirtschaftliche Ergebnis des u... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §30 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 GrEStG vergleichbare Regelung, wonach die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird, wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist, und das wirtschaftliche Ergebnis des u... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betr... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftsanteile sich im Eigentum des Ehepaares B befinden. Mit Kaufvertrag vom 21. März 2000 erwarb die Beschwerdeführerin von der S KG um S 14,3 Mio eine Liegenschaft und entrichtete dafür Grunderwerbsteuer in Höhe von S 500.500,--. Mit Aufhebungsvertrag vom 22. Dezember 2000 hoben die Vertragsparteien den genannten Kaufvertrag wieder auf, "so als ob dieser niemals abgeschlossen worden wäre... mehr lesen...
Am 16. November 2000 und am 3. Jänner 2001 unterfertigten die V Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: V) einerseits und die als "Wohnungseigentumswerber" bezeichnete Mitbeteiligte andererseits einen "Anwartschaftsvertrag für den Kindergarten Top Nr. 2 im Haus L" über die beiderseitige Verpflichtung zum Abschluss eines Kaufvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum und die Einräumung von Wohnungseigentum an dort näher bezeichneten Räumlichkeiten zum Betr... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschaftsanteile sich im Eigentum des Ehepaares B befinden. Mit Kaufvertrag vom 21. März 2000 erwarb die Beschwerdeführerin von der S KG um S 14,3 Mio eine Liegenschaft und entrichtete dafür Grunderwerbsteuer in Höhe von S 500.500,--. Mit Aufhebungsvertrag vom 22. Dezember 2000 hoben die Vertragsparteien den genannten Kaufvertrag wieder auf, "so als ob dieser niemals abgeschlossen worden wäre... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer sein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2 Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer sein... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 25. Juli 1997 schlossen die Ehegattin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer einen Baurechtsvertrag. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war Eigentümerin eines näher bezeichneten Grundstücks im Ausmaß von 5624 m2, auf dem der Beschwerdeführer mit Zustimmung seiner Ehegattin eine Produktionshalle mit Büro- und Wohntrakt sowie Garagen errichtet hatte. Die Ehegattin bestellte dem Beschwerdeführer hinsichtlich einer Teilfläche von 3435 m2 auf die Dauer von 75 ... mehr lesen...
Mit Notariatsakt vom 25. Juli 1997 schlossen die Ehegattin des Beschwerdeführers und der Beschwerdeführer einen Baurechtsvertrag. Die Ehegattin des Beschwerdeführers war Eigentümerin eines näher bezeichneten Grundstücks im Ausmaß von 5624 m2, auf dem der Beschwerdeführer mit Zustimmung seiner Ehegattin eine Produktionshalle mit Büro- und Wohntrakt sowie Garagen errichtet hatte. Die Ehegattin bestellte dem Beschwerdeführer hinsichtlich einer Teilfläche von 3435 m2 auf die Dauer von 75 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Aufhebung des Baurechts kann nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom Baurecht umfassten Liegenschaft an den Baurechtsinhaber erfolgte, der im Beschwerdefall überdies auch dort Bauwerke errichtet hatte. Mit der hier vorli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Von der Wiedererlangung einer freien Verfügungsmacht durch die Vereinbarung der Aufhebung des Baurechts kann nicht gesprochen werden, wenn in dieser Vereinbarung gleichzeitig der Verkauf der vom Baurecht umfassten Liegenschaft an den Baurechtsinhaber erfolgte, der im Beschwerdefall überdies auch dort Bauwerke errichtet hatte. Mit der hier vorli... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/16/0258 E 19. März 2003 RS 2(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt,... mehr lesen...
Mit einem Dienstbarkeitsvertrag vom 27. August 2001 räumte Josef R., Lebensgefährte der Beschwerdeführerin, dieser das lebenslange Wohnungsrecht an einer bestimmt bezeichneten Wohnung in dem auf der Liegenschaft EZ 160 Grundbuch Erl befindlichen Gebäude unentgeltlich ein. Die Beschwerdeführerin erklärte in der Urkunde die Annahme dieser Rechtseinräumung. Mit einem weiteren Dienstbarkeitsvertrag ebenfalls vom 27. August 2001 räumte Josef R der Beschwerdeführerin an einem näher bez... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1;GrEStG 1987 §8 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/16/0019 E 28. März 1996 RS 1 Stammrechtssatz Bei Verkehrsteuern wird die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse (abgesehen von der Verwirklichung steuervernichtender Tatbestände zB gem § 17 GrEStG) nicht beseitigt (Hinweis E 24.11.1994, 92/16/0188; E 26.2.1981, 15/0439/80 und 15/... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Juli 1999 erwarb die A & A OEG von der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft als Verkäuferin 80/4002 Anteile (W 10) und 82/4002 Anteile (W 55) jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an der Liegenschaft EZ 1597 Grundbuch Margarethen um den Kaufpreis von S 5,443.476,--. In Punkt II Z 2 der Vertragsurkunde wurde vereinbart, einen Teil des Gesamtkaufpreises gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B. Barter GmbH zu bezahlen. Der Käufer übergebe dem Ve... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Juli 1999 erwarb die A & A OEG von der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft als Verkäuferin 80/4002 Anteile (W 10) und 82/4002 Anteile (W 55) jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an der Liegenschaft EZ 1597 Grundbuch Margarethen um den Kaufpreis von S 5,443.476,--. In Punkt II Z 2 der Vertragsurkunde wurde vereinbart, einen Teil des Gesamtkaufpreises gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B. Barter GmbH zu bezahlen. Der Käufer übergebe dem Ve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §9 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogener Gesamtschuldner wird im Fall seiner späteren Heranziehung durch die Rechtskraft eines in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides in seinen Verteidigungsmögl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erfolgte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgen, hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, das Grundstück einem Dritten zu ver... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang ist dann rückgängig gemacht iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §9 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogener Gesamtschuldner wird im Fall seiner späteren Heranziehung durch die Rechtskraft eines in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides in seinen Verteidigungsmögl... mehr lesen...