Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Erfolgte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur, um den Verkauf des Grundstückes an den im Voraus bestimmten neuen Käufer zu ermöglichen, wobei die Auflösung des alten und der Abschluss des neuen Kaufvertrages gleichsam uno actu erfolgen, hat der Verkäufer in Wahrheit nicht die Möglichkeit wiedererlangt, das Grundstück einem Dritten zu ver... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verkaufte mit Kaufvertrag vom 23. April 1997 zwei näher bezeichnete Grundstücke im Gesamtausmaß von 191.856 m2 um den Kaufpreis von S 55,846.800,-- an die Flughafen Wien Aktiengesellschaft (im Folgenden: VIE). Für diesen Erwerbsvorgang wurde vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Am selben Tag haben die Partner dieses Kaufvertrages einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, in dem unter Bezugnahme auf den genannten K... mehr lesen...
Mit "Anwartschaftsvertrag" vom 17. August 1998 erwarb Ingrid N von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft die Eigentumsanwartschaft an einer im Vertrag näher bezeichneten Wohnung, wofür das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz: Finanzamt) mit Bescheid vom 16. November 1998 ihr gegenüber Grunderwerbsteuer festsetzte. Mit Eingabe der Verkäuferin vom 17. Oktober 2000 wurde dem Finanzamt die einvernehmliche Auflösung dieses Anwartschaftsvertrages mit... mehr lesen...
Mit "Anwartschaftsvertrag" vom 17. August 1998 erwarb Ingrid N von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft die Eigentumsanwartschaft an einer im Vertrag näher bezeichneten Wohnung, wofür das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im Folgenden kurz: Finanzamt) mit Bescheid vom 16. November 1998 ihr gegenüber Grunderwerbsteuer festsetzte. Mit Eingabe der Verkäuferin vom 17. Oktober 2000 wurde dem Finanzamt die einvernehmliche Auflösung dieses Anwartschaftsvertrages mit... mehr lesen...
Index: 20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §9 Abs1;GrEStG 1955 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 21. Jänner 1998, 97/16/0345, bei einer "sale and lease back Transaktion" ausgesprochen, dass bezüglich des Leasingvertrages, bei dem vorgesehen war, dass mit Bezahlung der letzten Leasingrate das Eigentum an den früh... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Anfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 11. Juni 1999 erwarb der Beschwerdeführer von der Leopold Luger Privatstiftung (im Folgenden kurz: Stiftung) die Liegenschaft EZ 761, Grundstück Nr. 4/19 KG Bergham, BG Saalfelden. Für diesen Vorgang wurde mit Bescheid vom 13. Juli 1999 Grunderwerbsteuer festgesetzt. Am 5. August 1999 wurde dem Finanzamt für Gebühren und V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums ist gerichtlich vorzunehmen. Schlagworte Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verwei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Anfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 11. Juni 1999 erwarb der Beschwerdeführer von der Leopold Luger Privatstiftung (im Folgenden kurz: Stiftung) die Liegenschaft EZ 761, Grundstück Nr. 4/19 KG Bergham, BG Saalfelden. Für diesen Vorgang wurde mit Bescheid vom 13. Juli 1999 Grunderwerbsteuer festgesetzt. Am 5. August 1999 wurde dem Finanzamt für Gebühren und V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;VwRallg;
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 17 Abs 1 Z 3 GrEStG 1987 ist nicht erfüllt, wenn es zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung kommt; die Anfechtung eines Vertrages wegen eines dabei unterlaufenen Irrtums ist gerichtlich vorzunehmen. Schlagworte Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verwei... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 14. Jänner 1998 erwarben die beiden Beschwerdeführer von zwei Verkäufern je eine Hälfte der Liegenschaft EZ 164 GB 43110 Ried in der Riedmark. Die Vertragsurkunde wurde der Abgabenbehörde erster Instanz mit Erklärung vom 19. Jänner 1998 vorgelegt. Am 12. März 1998 stellten die Beschwerdeführer Anträge auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer und legten dazu eine mit den Verkäufern getroffene Vereinbarung vom 11. März 1998 vor, die auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang gilt nur dann als "rückgängig gemacht" im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, dh jene Verfüg... mehr lesen...
Am 12. November 1998 schlossen die Beschwerdeführerin und die W GmbH einen "Eigentumswohnungsvertrag" über die Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Bescheid vom 14. Jänner 1999 schrieb das Finanzamt der Beschwerdeführerin die Grunderwerbsteuer von S 63.145,-- vor. Dieser Bescheid wurde unangefochten rechtskräftig. Mit Kaufvertrag vom 11. April 2000 erwarb Gerald M von der W GmbH diese Wohnungseigentumseinheit Nr. 13 samt Grundanteil. Mit Schriftsat... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 14. Jänner 1998 erwarben die beiden Beschwerdeführer von zwei Verkäufern je eine Hälfte der Liegenschaft EZ 164 GB 43110 Ried in der Riedmark. Die Vertragsurkunde wurde der Abgabenbehörde erster Instanz mit Erklärung vom 19. Jänner 1998 vorgelegt. Am 12. März 1998 stellten die Beschwerdeführer Anträge auf Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer und legten dazu eine mit den Verkäufern getroffene Vereinbarung vom 11. März 1998 vor, die auszugsweise folgenden Inha... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0190
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das is... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Erwerbsvorgang gilt nur dann als "rückgängig gemacht" im Sinne des § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987, wenn sich die Vertragspartner derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung, dh jene Verfüg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/16/0190
Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das is... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer entsteht nicht schon mit der rechtlichen Möglichkeit, die Auflösung der Verträge zu verlangen, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgängigmachung der Verträge (Hinweis E 7. Mai 1981, 1155, 1156/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 19. April 1995 erwarb die Hotel S. GmbH & Co KG vom Beschwerdeführer eine Anzahl von Liegenschaften des Grundbuchs I., Katastralgemeinde Gatschen, um den Kaufpreis von S 162,000.000,--. Mit vorläufigem Bescheid vom 23. Mai 1995 schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz der Käuferin Grunderwerbsteuer in Höhe von S 5,810.000,-- vor. Am 7. Februar 1996 erließ das Finanzamt auch gegenüber dem Beschwerdeführer einen vorläufigen Grunderwerbsteuerb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 und 2 GrEStG hat die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung (Hinweis E 25. Oktober 1990, 88/16/0153; E 25. Oktober 1990, 89/16/0029). Das bedeutet, dass der Erwerbsvorgang auf Grund eines nachfolgenden gesonderten Willensaktes der Parteien oder auch nur ein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer entsteht nicht schon mit der rechtlichen Möglichkeit, die Auflösung der Verträge zu verlangen, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgängigmachung der Verträge (Hinweis E 7. Mai 1981, 1155, 1156/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer entsteht nicht schon mit der rechtlichen Möglichkeit, die Auflösung der Verträge zu verlangen, sondern erst mit der tatsächlichen Rückgängigmachung der Verträge (Hinweis E 7. Mai 1981, 1155, 1156/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 und 2 GrEStG hat die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung (Hinweis E 25. Oktober 1990, 88/16/0153; E 25. Oktober 1990, 89/16/0029). Das bedeutet, dass der Erwerbsvorgang auf Grund eines nachfolgenden gesonderten Willensaktes der Parteien oder auch nur ein... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 1 Z 1 und 2 GrEStG hat die Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges zur unabdingbaren Voraussetzung (Hinweis E 25. Oktober 1990, 88/16/0153; E 25. Oktober 1990, 89/16/0029). Das bedeutet, dass der Erwerbsvorgang auf Grund eines nachfolgenden gesonderten Willensaktes der Parteien oder auch nur ein... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft erwarb vom Verkäufer Alfred S das im Kaufvertrag vom 14. September 1999 näher bezeichnete Grundstück in Gmunden um S 6,650.000,00. Für diesen Erwerbsvorgang schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. September 1999 Grunderwerbsteuer von S 232.750,00 vor. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, dass die Vertragsteile mit de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ob der ursprüngliche Kaufvertrag bereits erfüllt und der Käufer bereits im Grundbuch eingetragen war, ist für die Frage der Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges ohne Bedeutung (Hinweis E 30. März 2000, 99/16/0403). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:2000160871.X02 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/16/0029 E 20. August 1998 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH setzt das Tatbestandsmerkmal der Rückgängigmachung voraus, daß der Verkäufer damit jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor Vertragsabschluß hatte. Eine solche Rückgängigmachung liegt dann nicht vor, wenn ein Vertrag zwar formell, aber nur zu dem Zw... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft erwarb vom Verkäufer Alfred S das im Kaufvertrag vom 14. September 1999 näher bezeichnete Grundstück in Gmunden um S 6,650.000,00. Für diesen Erwerbsvorgang schrieb das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: Finanzamt) der Beschwerdeführerin mit Bescheid vom 30. September 1999 Grunderwerbsteuer von S 232.750,00 vor. In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Beschwerdeführerin vor, dass die Vertragsteile mit de... mehr lesen...