RS Vwgh 2001/10/17 2001/16/0184

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Veröffentlicht am 17.10.2001
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2001/16/0190

Rechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH setzt das Rückgängigmachen eines Kaufvertrages iSd § 17 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 voraus, dass der ursprüngliche Verkäufer jene Verfügungsmacht wiedererlangt, die er vor dem Vertragsabschluss hatte. Das ist aber unter anderem dann nicht der Fall, wenn ein Vertrag nur zu dem Zweck aufgehoben wird, das Grundstück an einen im Voraus bestimmten neuen Käufer zu veräußern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001160184.X01

Im RIS seit

12.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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