Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretungen nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes bestraft, weil sie als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. in Gloggnitz eine Überschreitung der Einsatzzeit und der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Strafnorm des § 31 Abs 2 lit p ASchG richtet sich gegen den jeweiligen Arbeitgeber bzw dessen Bevollmächtigten. Wer der Arbeitgeber im Einzelfall ist, ergibt sich aus dem abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrag, mit dem das Arbeitsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §27 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;GewO 1973 §74 Abs2 Z1;GewO 1973 §77;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die unter Gebrauchnahme des § 77 GewO 1973 und § 27 Abs 2 ASchG bescheidmäßig vorgeschriebenen Auflagen dienen gleichermaßen den schutzwürdigen Interessen des im § 74 Abs 2 Z 1 Gew... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Arbeitsinspektorat und letztlich der Bundesminister für Arbeit und Soziales (im Wege der Amtsbeschwerde gem § 9 Abs 2 ArbIG) können lediglich die verwaltungsstrafrechtliche Haftung der im § 31 Abs 2 ASchG genannten geltend machen, d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §14 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen gem § 14 Abs 2 AZG und gem § 16 Abs 2 AZG weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die bezogenen Verwaltungsvorschriften auch nichts über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden bestimmen, handelt es ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 12. August 1988 wurde die nunmehrige Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Arbeitgebers, der S. GesmbH mit dem Standort Graz, laut Strafantrag des Arbeitsinspektorates Graz vom 9. Dezember 1987 zu verantworten, daß 1) am Sonntag, dem 8. November 1987 in Wien, Hotel B., vier namentlich angeführte Arbeitnehmer beschäftigt worden seien, obwohl Arbeitnehmern in jeder... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;KJBG 1987 §16 Abs1;KJBG 1987 §16 Abs2;KJBG 1987 §17 Abs1;KJBG 1987 §18 Abs1;KJBG 1987 §19 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Beweis, daß die bei der Verkaufsausstellung tätigen Personen als Arbeitnehmer der Gesellschaft von dieser bei der Ausstellung beschäftigt worden sind, kann nicht allein dadurch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 22. Juni 1987 schuldig erkannt, am 25. März 1986 beim Zollamt Walserberg eine bei der "Firma" A in München, X-Straße 11, auf Kommission mitgenommene Damenarmbanduhr der Marke Rolex Nr. 8644879, von "der BRD nach Österreich" eingeführt zu haben, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Bewilligung nach dem Außenhandelsgesetz 1984 gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 1 Stammrechtssatz Bei der Umschreibung der für eine Verfolgungshandlung wesentlichen Kriterien in § 32 Abs 2 VStG wird auf eine bestimmte Person als Beschuldigten abgestellt, dem eine konkrete strafbare Handlung oder ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei betreibt in Wien ein Bauunternehmen und unterliegt damit dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 129, mehrfach geändert (im folgenden kurz: BSchEG 1957). Mit ihren mit 17. Februar 1988 datierten Anträgen begehrte die beschwerdeführende Partei gemäß § 8 Abs. 1 BSchEG 1957 vom Arbeitsamt Bau - Holz in Wien die Rückerstattung ausbezahlter Schlechtwetterentschädigung für den Lohnabrechnungszeitraum Mai 1987 für verschiedene Baus... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien wurde dem Beschwerdeführer in der Strafverfügung des Magistratischen Bezirksamtes für den 1. und 8. Bezirk (im folgenden als Behörde erster Instanz bezeichnet) vom 24. April 1989 unter anderem zur Last gelegt, er habe am 15. Dezember 1988 in Wien 1, X-Platz, als zur Vertretung der "Z-GmbH" nach außen befugtes Organ A ohne Ausstellung eines Dienstzettels einer bestimmten Firma als Arbeitskraft überlassen und dadur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1975/219;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1982/639;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Die Organisation einer juristischen Person muß die Mindesterfordernisse einer sorgfältigen Organisation erfüllen: Die Wahrnehmung einer fristgebundenen Aufgabenerfüllung ist so einzurichten, daß die fristgere... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Die im heutigen Wirtschaftsleben, insbesondere ab einer bestimmten Betriebsgröße notwendige Arbeitsteilung, läßt es nicht zu, daß sich der oben genannte Personenkreis (ds die nach der Verfassung, Statut, Satzung einer juristischen Person vorgesehenen vertretungsbefugten Personen sowie alle jene nach dem jeweiligen (konkrete... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;
Rechtssatz: Die vorgebrachte Behauptung des Besch, er sei im Tatzeitpunkt lediglich pro forma Geschäftsführer gewesen, die Geschäfte seien jedoch von einem handlungsbevollmächtigten Dritten wahrgenommen worden, enthält kein Vorbringen, daß der Besch seine Funktion als handelsrechtlicher Geschäftsf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0073 E VS 16. Jänner 1987 VwSlg 12375 A/1987 RS 4 Stammrechtssatz Um von einem verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 VStG sprechen zu können, ist gemäß Abs 4 dessen nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung erforderlich. Diese Bestellung wirkt erst ab dem... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/01 Arbeitsvertragsrecht
Norm: BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1975/219;BArbSchlwEntschG §10 Abs1 idF 1982/639;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Da juristische Personen selbst nicht verschuldensfähig sind, kann ihnen nur ein Verschulden der für sie handelnden natürlichen Personen zugerechnet werden. Dabei kann es keinen Unterschied machen, ob es sich um eine Berec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1002;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;VStG §9 Abs4 idF 1983/176;
Rechtssatz: Das zivilrechtliche Institut der Bevollmächtigung (§§ 1002 ff ABGB) und die im § 9 Abs 2 und 4 VStG geregelte Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten sind zu unterscheiden. Die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen H... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AÜG;B-VG Art10 Abs1 Z11;B-VG Art10 Abs1 Z8;GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §9 Abs1 idF 1983/176;VStG §9 Abs2 idF 1983/176;
Rechtssatz: Das AÜG ist keine "gewerberechtliche Vorschrift" iSd § 39 Abs 1 iVm § 370 GewO 1973, für deren Einhaltung der gewerberechtli... mehr lesen...
I. Mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. dafür verantwortlich, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt worden sei, ein namentlich genannt... mehr lesen...
I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ der K. Ges.m.b.H. in R. zu verantwortet, daß, wie bei der Überprüfung der Diagrammscheiben, betreffend die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) durch das Arbeitsinspektorat L. festgestellt werden sei, eine namentlich gen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 27. Juni 1989 wurde der Mitbeteiligte unter jeweils näherer Tatumschreibung für schuldig befunden, er habe es als verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG 1950 einer als Arbeitgeber fungierenden Gen.m.b.H. zu verantworten, daß in einer örtlich bezeichneten Filiale 1) die Vorschriften der Kälteanlagenverordnung (BGBl. Nr. 305/1969) sowie 2) der Allgemeinen Arbeitnehm... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) wurde der nunmehrige Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ des Arbeitgebers "Ing. P. G. Gesellschaft m. b.H.", Inhaberin der prot. Fa. "Kaffee W., M. W. & R. W., Pächter P. G. Gesellschaft m.b.H."" verschiedener - spruchmäßig detailliert aufgeschlüsselter - Übertretungen des KJBG schuldig erkannt und hie... mehr lesen...
Mit den drei im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer jeweils für schuldig befunden, er habe es als zur Vertretung .nach außen berufenes Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der E.-Ges.m.b.H. zugelassen, daß in Ansehung eines jeweils namentlich genannten Lenkers die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht eingehalten worden seien, wobei eine nähere Umschreibung der Lenk- bzw. Ruhezeiten erfolgte. Der Beschwerdeführer habe dadurch jeweils... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39;KälteanlagenV §22;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Übertretung des § 22 KältenanlagenV (betreffend die Pflicht zur Überprüfung der Kälteanlagen) handelt es sich um eine Vorschrift zum Schutz der Arbeitnehmer (Hinweis E 24.9.1990, 90/19/0275). Es ist daher verfehlt, von einer mangelnden Verantwortu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39;KJBG 1987;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992
Rechtssatz: Ein vom Gewerbeinhaber bestellter gewerberechtlicher Geschäftsführer (dessen Bestellung von der zuständigen Behörde genehmigt wurde) ist lediglich für die Einhaltung der gewe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0109 3 Stammrechtssatz Gemäß § 9 Abs 1 VStG ist für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit, soweit die Verwaltungsvorschriften nichts an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987 §30;KJBG 1987 §31 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
90/19/0490 E 11. Mai 1992
Rechtssatz: Auch ein Bevollmächtigter des Dienstgebers ist nach § 30 KJBG 1987 strafbar. Nur wenn kein Bevollmächtigter bestellt worden ist, kann der handelsrechtliche Geschäftsführer iSd § 9 Abs 1 VStG z... mehr lesen...
Der im Instanzenzug gegen den Beschwerdeführer ergangene angefochtene Bescheid enhält folgenden Spruch: (Spruchteile gemäß § 44a lit. a und b VStG 1950): "Sie haben als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 nach außen hin vertretungsbefugte Organ (persönlich haftender Gesellschafter) der Zulassungsbesitzerin Fa. N & Co. KG. mit dem Standort in X, dem Y das Sattelkraftfahrzeug, Sattelzugfahrzeug Knn1, Sattelanhänger Knn2 mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 43.140 kg laut Abwaage ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Überschreitung eines gemeinsamen Gesamtgewichtes von zu einem Kraftwagenzug verbundenen Kraftwagen und Anhänger ist nicht pönalisiert (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0160). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:199003018... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er sei als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "FB Ges.m.b.H." in deren Eigenschaft als persönlich haftende Gesellschafterin der "FB Ges.m.b.H. & Co KG", dafür verantwortlich, daß am 27. März 1986 um ca. 8.15 Uhr EF bei der Baustelle Wasserleitung E in einer 1,5 m tiefen ... mehr lesen...