Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Wr §135 Abs1 idF 1992/048;BauO Wr §60 Abs1 lita idF 1992/034;BauO Wr §60 Abs1 litc idF 1992/034;BauO Wr §60 Abs1 lite idF 1992/034;BauRallg;VStG §19 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde durch die belangte Behörde das Straferkenntnis der Tiroler Landesregierung vom 10. Februar 1993 mit der Maßgabe bestätigt, daß es im Spruch: des Bescheides ("Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung der Z GesmbH") nach den Worten "Z GesmbH" zu lauten habe: "welche Komplementärin der Firma Z GesmbH & CO KG ist.". Zur Last gelegt wird dem Beschwerdeführer (in Überna... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 litb;BauO Tir 1989 §40 Abs2;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;BauRallg;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;
Rechtssatz: Gemäß § 25 lit b iVm § 53 Abs 1 lit a Tir BauO 1989 muß als Adressat der Strafnorm JENE PERSON angesehen werden, die die Bauarbeiten durchführt o... mehr lesen...
Zu dem dem Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhalt wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom heutigen Tage, 93/07/0061, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs. 5 lit. b in Verbindung mit § 137 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit § 31 Abs. 1 WRG 1959 schuldig erkannt, weil er es in Außerachtlassung der für seinen Gewerbebetrieb gebotenen Sorgfalt im Sinne des § 3... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: § 9 VStG regelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit, findet jedoch nicht auf jemanden Anwendung, der sein Gewerbe als physiche Person selbst betreibt. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Obmann des Vereines "XY". Mit Eingabe vom 1. Dezember 1991 teilte der Verein mit, er beabsichtige, an der B 169 in F eine Tafel mit der Aufschrift "Geplanter Ausbau B-169 ist Zerstörung von noch intaktem Lebensraum" aufzustellen. Die BH behandelte diese Mitteilung zunächst als Antrag auf Erteilung einer Bewilligung nach § 84 StVO. Mit Bescheid vom 11. Februar 1992 wies sie den Antrag ab. Dieser Bescheid wurde über Berufung des Vereines mit Bescheid der belangt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung dafür, strafrechtliche Verantwortliche nach § 9 Abs 1 VStG heranzuziehen, ist zunächst, daß die strafbare Handlung der juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit zuzurechnen ist; dies ist dann der Fall, wenn die Behörde die Begehung der Tat durch die juristische Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtsp... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG Tir 1991 §43 Abs1 lita;NatSchG Tir 1991 §6 Abs1 liti;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung, eine Verantwortlichkeit eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs 1 VStG könne nur auf der Grundlage einer formellen Beschlußfassung der Vereinsorgane in Richtung des strafbaren Verhaltens (hier: Aufstellen einer T... mehr lesen...
1.1. Zur Vorgeschichte dieser Beschwerdesache wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. Mai 1994, Zl. 93/17/0332, hingewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Aufhebung des damals angefochtenen Bescheides damit begründet, daß die belangte Behörde verkannt habe, die Möglichkeit der Bestellung von gewerberechtlichen Filialgeschäftsführern (eine solche sei nicht erfolgt, da der "Filialgeschäftsführer" der Gewerbebehörde gegenüber nicht namhaft gemacht worden sei) schließe nicht aus, daß der... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §58 Abs2;VStG §25 Abs2;VStG §46 Abs2;VStG §51g Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Wird ein vom Beschuldigten (zum Beweis der erfolgten Auftragszuweisungen und Weisungen an den Filialleiter und der Kontrollmaßnahmen) genannter Zeuge (hier der Filialleiter) nicht vernommen und die Nicht... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in W nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unternehmen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 3 Stammrechtssatz Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspers... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Subsidiaritätsklausel ("sofern Verwaltungsvorschriften nichts anderes bestimmen") im § 9 Abs 1 VStG bezieht sich nur auf die grundsätzlich gegebene Verantwortlichkeit der zur Vertretung einer juristischen Person oder Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit nach außen berufenen Organe, nicht aber auf die Eigenschaften, die eine zum verantwortlichen Beauftragten bestellte Person nach § 9 Abs 4 VStG aufzuweisen hat. Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1993 §23 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/07 94/02/0470 6 Stammrechtssatz Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine eindeutige und zu keinen Zweifeln Anlaß gebende Umschreibung des Veranwortungsbereiches liegt - abgesehen von der klaren Abgrenzung dieses Bereiches (Hinweis E 21.2.1993, 94/11/0207) - überdies nur dann vor, wenn für die, in räumlicher, sachlicher und allenfalls auch zeitlicher Hinsicht abgegrenzte, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit immer nur eine von vornherein feststehende Person in Betracht kommt. Wird im Bereich der Tätigkeit einer juristischen Person oder ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 18. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "es als Obmann es Vereines "T" und somit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufene Organ dieses Vereines zu verantworten (zu haben), daß zumindest am 2.4.1993 um 23.00 Uhr und am 3.4.1993 um 21.27 Uhr im Standort L, G-Straße 31, das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Restaurants aus... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;VereinsG 1951 §4 Abs2 liti;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, wer iSd § 9 Abs 1 VStG für einen Verein zur Vertretung nach außen berufen ist, ist anhand des VereinsG zu lösen. Dieses wiederum verweist diesbezüglich auf die Statuten, die eine entsprechende Regelung zu enthalten haben (§ 4 Abs 2 lit i VereinsG). Nach den Statut... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VereinsG 1951 §12 Abs1;VereinsG 1951 §4 Abs2 liti;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Mitteilungen nach § 12 Abs 1 VereinsG kommen konstitutive Rechtswirkungen nicht zu (Hinweis Fessler-Keller, Österreichisches Vereinsrecht, siebente Auflage, 79). Sie haben daher aber auch auf die Wirksamkeit geänderter Vertretungsverhältnisse k... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der F & Co KG mit dem Sitz in I, A-Straße 9, zu verantworten, daß am 23. August 1988 im Lebensmittelgeschäft des genannten Unternehmens in I, A-Straße 9, Schweizersalat, Wurstsalat, Geflügelsalat und italienischer Salat, die im Sinne des § 8 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litb;LMG 1975 §8 litg;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 7 Abs 1 lit b LMG 1975 iVm § 8 lit g LMG 1975 gehört weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr. Es handelt sich somit um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG. Bei diesen Delikten besteht nach § 5 Abs 1 zweiter Sat... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 4. Mai 1992 wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X Ges.m.b.H. in den Monaten Oktober, November und Dezember 1991 Aufträge zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und von Altöl entgegengenommen, Begleitscheine über die Übernahme dieser Abfälle ausgestellt und dam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann das Sorgetragen iSd § 9 VStG bei größeren Betrieben nicht ausschließlich durch das nach außen vertretungsbefugte Organ persönlich erfolgen. In derartigen Fällen muß allerdings der Organwalter zu seiner wirksamen Entlastung beweisen, daß er es bei der Auswah... mehr lesen...
I. 1.1. Anläßlich einer Überprüfung der Baustelle X-Sperre am 5. September 1990 stellte das Arbeitsinspektorat fest, daß die Auflaufstellen des Förderbandes im Siebhaus, Zubringerband 39, sowie bei der Spannrolle, Band B4, und beim Förderband unter der Brecheranlage gegen gefahrbringendes Berühren nicht gesichert waren. 1.2. In der Anzeige vom 28. September 1990 beantragte das Arbeitsinspektorat deshalb die Bestrafung des verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlichen wegen Übertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0469 5 Stammrechtssatz Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer oder als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG oder als Bevollmächtigter iSd § 31 Abs 2 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/30 92/18/0211 2
(hier: Übertretung der AAV) Stammrechtssatz Es ändert nichts an der Tauglichkeit der Verfolgungshandlung wegen einer Übertretung des AZG, wenn die Beh den Namen des Arbeitgebers, dessen verantwortlicher Beauftragter der Besch ist, unrichtig bezeichnet... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ABGB §1175;ASchG 1972 §31 Abs2;AVG §9;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Arbeitsgemeinschaften sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts, denen die Rechtspersönlichkeit fehlt. Mangels Rechtsfähigkeit kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht Dienstgeber sein. Diese Eigenschaft kommt vielmehr den einzelne... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, daß er es in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. nach außen berufenes Organ verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten habe, daß bei für die Gesellschaft zugelassenen LKWs, zweimal Überschreitungen des höchstzulässigen Gesamtgewichtes festgestellt worden seien. Dadurch habe er zwei Übertretungen des KFG 1967 (jeweils § 103 Abs. 1 in Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §9 Abs1;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0505
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte, in Ansehung der ihm zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen nach § 103 Abs 1 iVm ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, MBA 15, vom 23. April 1993 wurde der Beschwerdeführer "als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit zur Vertretung nach außen Berufener der "X" Restaurants Gesellschaft m.b.H." schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, "daß diese Gesellschaft in Wien, im "Gassenverkauf" des dort etablierten Gastgewerbebetriebes am 17.12.1992 durch den Verkauf von "Porzellanhäusern mit Kerze" ein Handelsgewerbe ausgeübt hat, ohne im Besitze e... mehr lesen...