Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0111 1 Stammrechtssatz Es belastet einen Bescheid nicht mit Rechtswidrigkeit, wenn die Beh die "interne Aufgabenteilung der Vorstandsmitglieder" nicht untersucht, da diese für die strafrechtliche Verantwortlichkeit jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft iSd § 9 Abs 1 VStG irrelevant ... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG Tir 1991 §43 Abs1 lita;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/20 90/04/0266 2 Stammrechtssatz Ist die Vertretungsbefugnis einer juristischen Person einem Kollektivorgan übertragen, ist die Strafbestimmung des § 367 Z 2 GewO 1973 auch auf ein einzelnes Mitglied dieses Organes anzu... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Landesarbeitsamtes Wien vom 10. September 1991 erließ der Magistrat der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 1./8. Bezirk, nach Anhörung der Beschwerdeführerin ein mit 3. April 1992 datiertes Straferkenntnis, mit welchem die Beschwerdeführerin schuldig erkannt wurde, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als zur Vertretung nach außen Berufene der R-GesmbH zu verantworten, daß diese am 2. September 1991 in Wien, S-Gasse, aus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §3 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0173 9 Stammrechtssatz Die bloße Erteilung von Weisungen, um die Einhaltung der Bestimmungen des AuslBG sicherzustellen, reicht zur Entlastung des Arbeitgebers nicht aus; entscheidend ist, ob auch eine wirksame K... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der mit ihr vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. Ristorante-Pizzeria D-Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: A-GmbH). Mit Straferkenntnis des Magistrates Salzburg vom 2. März 1992 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung n... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1990/450;AuslBG §3 Abs1;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Das Vorbringen eines handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH, er habe einen Angestellten mit der Führung der Pizzeria (der GmbH) betraut, wobei er selbst - urlaubsbedingt - abwesend gewesen sei, rei... mehr lesen...
Mit der vorliegenden, auf § 9 Abs. 2 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1974 gestützten Beschwerde wird der Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1992 bekämpft, womit ein Strafverfahren wegen Übertretung des Arbeitszeitgesetzes gemäß § 45 Abs. 1 Z. 3 VStG eingestellt wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Die vorliegende Beschwerde erweist sich aus folgenden Erwägungen als unbegründet: Nach der hg. Rechtsprechung (vgl. schon das Erkenntnis vom 12. Dezember 1950,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §32 Abs1;VStG §45 Abs1 Z3;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Nur physische Personen können nach den Bestimmungen des VStG zur Verantwortung gezogen werden (Hinweis E 23.3.1988, 87/03/0090; E 7.9.1990, 85/18/0186). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180050.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 28. August 1990 wurde der Beschwerdeführer als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der "X-Zeitschriftengesellschaft m. b.H. & Co KG" schuldig erkannt, vor dem 3. September 1988 an 67 im einzelnen angeführten Standorten und vor dem 27. September 1988 an 4 Standorten jeweils Reklame-Dreieckständer ("X", Höhe ca. 1,80 m), weiters vor dem 14. Oktober 1988 an 61 im einzelnen angeführten Standorten Reklame-Pappständer (Testen Sie Ihre Körp... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: HGB §142;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Für die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Organs einer Gesellschaft ist es bedeutungslos, ob nach der Begehung der Tat jenes Unternehmen, für das er strafrechtlich zu haften hat, formal weiterbesteht oder nicht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990060209.X06 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 7. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-AG für das Gewerbe "Handel mit pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 103/I GewO 1973", somit als gemäß § 39 GewO 1973 verantwortliches Organ dieser Gesellschaft das zuvor angeführte Gewerbe in der Zeit vom 19. bis 27. Dezember 1990 in R, S-Straße 5, durch Anbieten pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in der Absicht, durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0208 1 Stammrechtssatz Wie sich aus § 9 Abs 1 VStG ergibt, ist die Bestimmung des § 9 VStG nur subsidiär dann anzuwenden, wenn über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Handlungen juristischer Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersön... mehr lesen...
Dem Mitbeteiligten wurde vorgeworfen, er habe es als zur Vertretung nach außen Berufener des Landesverbandes Steiermark des Vereines "Österreichisches Rotes Kreuz" zu verantworten, daß in verschiedenen Ortsstellen - Bezirksstellen dieses Verbandes hinsichtlich acht namentlich genannter Arbeitnehmer zu im einzelnen bezeichneten Zeiten die zulässige Einsatzzeit überschritten und in einem Fall nach Beendigung der Tagesarbeitszeit nicht eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden gewähr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Wichtigkeit der Übernahme der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit erfordert es, daß die Bestellung und die damit übereinstimmende Zustimmung so erklärt werden, daß kein Zweifel an ihrem Inhalt besteht. In ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §9 Abs2;VStG §45 Abs1 Z2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Durch die Zustimmung des verantwortlichen Beauftragten zu seiner Bestellung tritt dieser - sofern seine Bestellung der Behörde bekanntgegeben wird - in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht an die Stelle des ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 7. Februar 1991 wurde der Beschwerdeführer in je drei Fällen der Übertretungen des § 16 Abs. 2, des § 14 Abs. 2 und des § 15 Abs. 1 und 2 und in einem Fall der Übertretung des § 12 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz schuldig erkannt, weil er es als Arbeitgeber von drei namentlich genannten Arbeitnehmern zu verantworten habe, daß bei diesen Lenkern zu näher bezeichneten Zeiten im Jä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 10. September 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als "Verantwortlicher der Firma Ing. J.", Zimmerei in K., nicht dafür gesorgt, daß die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzgesetzes am 3. Oktober 1990 an einem näher beschriebenen Ort eingehalten werden. Obwohl auf der genannten Baustelle zwei Arbeiter mit Lattungsarbeiten beschäftigt gewesen seien und eine Dachneigung von ca. 40 Grad bei ei... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 4. September 1992, Zl. 92/18/0258, verwiesen, womit der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 4. Mai 1992 insbesondere infolge Verstoßes gegen die Vorschrift des § 44a lit. a VStG 1950 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben wurde. Im fortgesetzten Verfahren erließ die belangte Behörde mit Datum 14. Oktober 1992 einen Bescheid, dessen Spruch: (abgesehen von der Vorschreibung von Berufungskosten) wie folgt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche §8 Abs1 Z1 litf;KJBG 1987 §30;VStG §9 Abs1 idF 1983/176; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/02 90/19/0078 3 Stammrechtssatz Für die Einhaltung der Schutzbestimmungen des KJBG 1948 ist, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person ist, gem § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich veranwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Strafbescheides hat das die Verantwortlichkeit des Täters konstituierende Merkmal richtig und vollständig wiederzugeben. Die Umschreibung der Tätereigenschaft als "Verantwortlicher" läßt die Merkmale nicht erkennen, aus denen sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Beschuldigten für ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §37;AZG §12 Abs1;AZG §14 Abs2;AZG §15 Abs1;AZG §15 Abs2;AZG §16 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0570 1 (hier Übertretung auch des § 12 Abs 1, des § 15 Abs 1 und des § 15 Abs 2 AZG) Stammrechtssatz Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretungen gem § 1... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. August 1992 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer und somit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ (§ 9 VStG) der S.-Ges.m.b.H. in T. als Arbeitgeber in Ansehung namentlich genannter Arbeitnehmer mehrerer Verwaltungsübertretungen nach dem AZG für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Dieser hat er... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §6;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH vermag mit seinem Vorbringen, er habe es sich vorbehalten, allfällige Ansuchen, Überstunden leisten zu dürfen, zu genehmigen, in keinem der verfahrensgegenständlichen Fälle sei jedoch bei ihm darum angesucht worden,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/20 92/18/0184 2 Stammrechtssatz Beruft sich das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer als Arbeitgeberin fungierenden GmbH im Hinblick auf den Vorwurf der Verletzung des AZG lediglich auf die Errichtung eines mehrstufigen Kontrollsystems, o... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 18. September 1992 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß I) am 1. August 1990 trotz Verlangens von zwei Organen des Arbeitsinspektorates nicht Einsicht in die Aufzeichnungen über die im Betrieb (es folgt die Angabe des Standortes) geleisteten Arbeitsstunden ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §24;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die objektive Sorgfaltspflicht gebietet es dem Arbeitgeber bzw im konkreten Fall dem handelsrechtlichen Geschäftsführer einer GmbH, regelmäßig zu überprüfen oder nach seinen Weisungen überprüfen zu lassen (und diesfalls die Befolgung der Weisungen zu kontrollieren), ob dem ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §26 Abs2;GmbHG §18;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die objektiv gebotene Sorgfaltspflicht zur Vermeidung der Verwirklichung des Tatbestandes gem § 26 Abs 2 AZG verpflichtet den handelsrechtlichen Geschäftsführer einer als Arbeitgeber fungierenden GmbH, während der urlaubsbedingten Abwesenheit des mit den einschlägigen ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom 11. November 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe es als im Hinblick auf die Einhaltung der arbeitnehmerschutzrechtlichen Vorschriften durch eine namentlich angeführte Aktiengesellschaft in deren (örtlich umschriebenen) Niederlassung in Innsbruck Bevollmächtigter zu verantworten, daß in diesem Betrieb näher angeführte arbeitnehmerschutzrechtliche Vorschriften (der AAV) außer acht gelassen wurden; ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG. zur Vertretung nach außen berufenes Organ der F Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in G, die wiederum persönlich haftende Gesellschafterin der H & O KG. mit Sitz in G ist," wegen der Übertretungen nach den §§ 16 Abs. 3, 14 Abs. 2 und 17 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz bestraf. Über die dagegen erhobene Beschwerde hat der Verwaltungsge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: HGB §48;HGB §50;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/10/08 90/19/0532 3 Stammrechtssatz Ein Prokurist besitzt nach den §§ 48 ff HGB zwar eine umfangreiche Vertretungsmacht, Organstellung kommt ihm jedoch nicht zu, weshalb er nicht zu den zur Vertretung nach außen berufenen Personen iSd § 9 Abs 1 VStG zählt (Hinweis E 18.3.1986, 85/10/0... mehr lesen...