IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag. Linda Wieser über die Beschwerde der Frau AA, geb am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 08.08.2016, Zl ****, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird stattgegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 erster Fall VStG ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerold Dünser über die Beschwerde von Herrn Dr. AA, geb am xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, L, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.04.2017, Zl ****, betreffend Übertretung nach dem Bundesluftreinhaltegesetz, zu Recht erkannt: 1. Gemäß den §§ 27 und 50 VwGVG iVm § 45 Abs 1 Z 4 VStG wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als dass von der Verhängung einer Strafe... mehr lesen...