1. Die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde (BH) hatte mit Bescheid vom 3. Juni 2014 die dem Beschwerdeführer ausgestellte - näher bezeichnete - Jagdkarte für ungültig erklärt und auf die Dauer von vier Jahren eingezogen. 2. Mit dem nun angefochtenen Erkenntnis gab das Verwaltungsgericht der dagegen gerichteten Beschwerde nicht Folge und erklärte die Revision für unzulässig. Dieser Entscheidung legte das Verwaltungsgericht im Wesentlichen Folgendes zugrunde: Dem Revi... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: JagdG NÖ 1974 §61 Abs1 Z12;JagdG NÖ 1974 §62;JagdRallg; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/03/0071 E 23. Oktober 2013 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z3 litb; VwGG §42 Abs2 Z3 litc; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 60 heute ... mehr lesen...
Der Revisionswerber steht seit 1. Jänner 2007 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 wurde er zum Gruppenleiter der Gruppe "08 Verkehr und Strafen" in der Bezirkshauptmannschaft X ernannt. Der Revisionswerber steht seit 1. Jänner 2007 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Mit Wirkung vom 1. Juli 2010 wurde er zum Gruppenleiter der Gruppe "08 Verkehr und Strafen" in der Bezirkshauptmannschaft römis... mehr lesen...
Aufgrund einer am 14. März 2011 an einer näher bezeichneten Tankstelle durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei wurden die Mitbeteiligten wegen der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) angezeigt. Aufgrund einer am 14. März 2011 an einer näher bezeichneten Tankstelle durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei wurden die Mitbeteiligten wegen der Übertretung des Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer eins, des Glücksspielgesetzes (GSpG) angezeigt. Mit Spruchpunkt... mehr lesen...
Aufgrund einer am 14. März 2011 an einer näher bezeichneten Tankstelle durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei wurden die Mitbeteiligten wegen der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) angezeigt. Aufgrund einer am 14. März 2011 an einer näher bezeichneten Tankstelle durchgeführten Kontrolle der Finanzpolizei wurden die Mitbeteiligten wegen der Übertretung des Paragraph 52, Absatz eins, Ziffer eins, des Glücksspielgesetzes (GSpG) angezeigt. Mit Spruchpunkt... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1; VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28; AuslBG §3 Abs1; VStG §44a Z1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2020 AuslBG § 28 gültig von 01.10.2017 bis 30.06.2020 zule... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1; AuslBG §28c; AuslBG §3 Abs1; AVG §66 Abs4; VStG §27 Abs1; VStG §31 Abs1; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; AuslBG § 28 heute AuslBG § 28 gültig ab 01.07.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 22. Jänner 2014 wurde der Mitbeteiligte u.a. für schuldig erkannt, er habe es als Verantwortlicher der Firma H.S. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) mit Sitz in D-565xx, R., Ostraße, xx (in Deutschland), zu verantworten, "dass anlässlich einer Kontrolle der Finanzpolizei des Finanzamtes L. in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion N. am 19. 10. 2011 um 11:00 Uhr in 65xx P. sowie bei einer Kontrolle der Fina... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2; VStG §31 Abs1; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; KFG 1967 § 103 heute KFG 1967 § 103 gültig ab 01.03.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2023 KFG 1967 § 103 gültig von 07.03.2019 bis 29.02.2024 zulet... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG ist gegen... mehr lesen...
Mit erstinstanzlichen Strafbescheiden der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wurde den Beschwerdeführern jeweils zur Last gelegt, sie hätten als Vorstandsmitglieder der C Bank gemäß § 9 Abs 1 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) zu verantworten, dass die C Bank Marktmanipulation betrieben habe, indem zwei Mitarbeiter der C Bank am 28. Dezember 2007 die in der Beilage ./1 (Xetra-Daten), die einen integrierten Bestandteil des (jeweiligen) Straferkenntnisses darstelle, aufgelisteten börsli... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortliches Organ der M GmbH der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG wegen der unternehmerischen Beteiligung an Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs 4 GSpG mit einmal drei (zu 2013/17/0400) und einmal vier Geräten (2013/17/0401) mit näheren Gerätebezeichnungen in näher bezeichneten Zeiträumen für schuldig erkannt und über ihn in beiden Fällen eine Geldstrafe von ... mehr lesen...
1. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer als gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortliches Organ der M GmbH der Übertretung des § 52 Abs 1 Z 1 GSpG wegen der unternehmerischen Beteiligung an Ausspielungen im Sinne des § 2 Abs 4 GSpG mit einmal drei (zu 2013/17/0400) und einmal vier Geräten (2013/17/0401) mit näheren Gerätebezeichnungen in näher bezeichneten Zeiträumen für schuldig erkannt und über ihn in beiden Fällen eine Geldstrafe von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2011/17/0202 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/09/0025 E 23. Mai 2013 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1; KFG 1967 §103 Abs2; KFG 1967 §4 Abs7a; StVO 1960 §18 Abs1; StVO 1960 §20 Abs2; StVO 1960 §5 Abs1; VStG §44a Z1 impl; VStG §44a Z1; KFG 1967 § 102 heute KFG 1967 § 102 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita; KFG 1967 §4 Abs7a; VStG §22 Abs1; VStG §44a Z1; KFG 1967 § 101 heute KFG 1967 § 101 gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 KFG 1967 § 101 gültig von 21.04.2023 bis 23.04.2026 ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber zweier Übertretungen des KFG schuldig erkannt. Er habe sich zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt am 11. März 2013 als Lenker eines nach den Kennzeichen bestimmten Kraftwagenzugs, obwohl ihm das zumutbar gewesen sei, vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass das von ihm verwendete Kfz den Vorschriften des KFG entspricht, da festgestellt worden sei, dass 1.) die zulässige Summe der Gesamtgewichte von 44.000 kg ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/06 Wertpapierrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VwGG §42 Abs2 Z1; WAG 2007 §24 Abs1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/06 Wertpapierrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VwGG §42 Abs2 Z1; WAG 2007 §24 Abs1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Erstrevisionswerber dreier Übertretungen des WAG 2007 schuldig erkannt. Die Revision richtet sich nur gegen die beiden oben angeführten Spruchpunkte, zu denen das Verwaltungsgericht durch Übernahme des Spruches des Straferkenntnisses der FMA vom 5. September 2013 wie folgt ausgesprochen hat: "Sie waren jedenfalls von 01.11.2007 bis 05.09.2012 Vorstand der (zweitrevisionswerbenden Partei) ..., eines bis 05.09.2012 konzessi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht den Erstrevisionswerber dreier Übertretungen des WAG 2007 schuldig erkannt. Die Revision richtet sich nur gegen die beiden oben angeführten Spruchpunkte, zu denen das Verwaltungsgericht durch Übernahme des Spruches des Straferkenntnisses der FMA vom 5. September 2013 wie folgt ausgesprochen hat: "Sie waren jedenfalls von 01.11.2007 bis 05.09.2012 Vorstand der (zweitrevisionswerbenden Partei) ..., eines bis 05.09.2012 konzessi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. April 2013 hat der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 5 Z. 15 iVm § 56 Abs. 2 Z. 1 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 - Oö. NSchG 2001, LGBl. Nr. 129, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.200,--, bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Stunden, verhängt. Der Beschwerdeführer habe es als Eigentümer und Bauherr zu v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. April 2013 hat der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 5 Z. 15 iVm § 56 Abs. 2 Z. 1 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 - Oö. NSchG 2001, LGBl. Nr. 129, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.200,--, bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Stunden, verhängt. Der Beschwerdeführer habe es als Eigentümer und Bauherr zu v... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 26. April 2013 hat der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Oberösterreich über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 5 Z. 15 iVm § 56 Abs. 2 Z. 1 des Oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 - Oö. NSchG 2001, LGBl. Nr. 129, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.200,--, bei Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 108 Stunden, verhängt. Der Beschwerdeführer habe es als Eigentümer und Bauherr zu v... mehr lesen...
Index: L55004 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: NatSchG OÖ 2001 §5 Z15;NatSchG OÖ 2001 §56 Abs2 Z1; VStG §44a Z1; VStG §44a Z2; VStG §44a Z3; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute ... mehr lesen...