1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 sowie § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Lokal verbotene Ausspielungen mit acht näher... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 16. Jänner 2018 wurde der Revisionswerber der sechsfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 viertes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 52 Abs. 2 GSpG sechs Geldstrafen in der Höhe von je 3.000,-- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit je eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 168 Stunden) verhängt, weil er es als han... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 3. Mai 2018 wurde die Erstrevisionswerberin wegen Verstoßes gegen ihre Mitwirkungspflicht nach § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) bei der Kontrolle eines Lokals einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 1.800 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. 1 Mit Straferkenntnis der im Verfahren vor... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 9. Jänner 2018 wurde der Mitbeteiligte unter datumsmäßiger Anführung des Beginns des jeweiligen Beschäftigungszeitraums sowie dem Zeitpunkt der Kontrolle unter der Bezeichnung "Tatzeit" schuldig erkannt, sechs namentlich genannte afghanische Staatsangehörige beschäftigt zu haben, obwohl für diese Ausländer keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtlichen Bewilligungen erteilt oder Bestätigungen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4; VStG §32 Abs2; VStG §44a Z1; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2; AuslBG §28 Abs1 Z1 lita; AuslBG §3 Abs1; VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §38; AuslBG § 2 heute AuslBG § 2 gültig ab 01.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2025 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VwGG §42 Abs2 Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 ... mehr lesen...
1 A. Das Verwaltungsgericht legte mit dem angefochtenen im Rechtszug ergangenen Erkenntnis dem Revisionswerber zur Last, dass er (insoweit in Ergänzung zur verwaltungsbehördlichen Entscheidung) als Unternehmer am 26. November 2015 in S (beides wurde noch näher konkretisiert) eine gewerbsmäßige Güterbeförderung durchgeführt habe, wobei keine Gemeinschaftslizenz habe vorgelegt werden können. Die Fracht (eine Ladung von 500 kg Nüssen) sei im Transit durch Österreich von Bulgarien... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: § 44a Z 1 VStG räumt dem Beschuldigten ein Recht darauf ein, dass im
Spruch: die richtige als erwiesen angenommene Tat aufscheint. Wird im Spruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1; VStG §9;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 VStG § 9 heute VStG § 9 gültig ab 05.01.2008 zuletzt... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 1 Nach Artikel 133, Absatz 4, ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;GSpG 1989 §52 Abs2; VStG §44a Z3; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 17. Juli 2017 erkannte die Landespolizeidirektion Kärnten den Revisionswerber mehrerer Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 des Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig, weil er am 6. März 2015 verbotene Ausspielungen in zwei Fällen unternehmerisch zugänglich gemacht und in zwei Fällen veranstaltet habe. Es wurden über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 4.000 EUR (Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall deren Uneinbringlichkeit: jeweils sechs Tage) verhängt... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 17. März 2015 erkannte die Landespolizeidirektion Tirol den Revisionswerber als Obmann eines Vereins schuldig, vier Übertretungen des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 1, 2, 3 und 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 VStG begangen zu haben, verhängte über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000 EUR (Ersatzfreiheitsstrafen für den Fall deren Uneinbringlichkeit: jeweils 35 Stunden) und verpflichtete ihn zu einem Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens in d... mehr lesen...
1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Zweitrevisionswerberin) gerichtetem Bescheid vom 17. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten und eines "E-Kiosks" samt noch festzustellendem allfälligen Inhalt der Gerätekassen an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung der beschlagnahmten Geräte. 1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Z... mehr lesen...
1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Zweitrevisionswerberin) gerichtetem Bescheid vom 17. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten und eines "E-Kiosks" samt noch festzustellendem allfälligen Inhalt der Gerätekassen an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung der beschlagnahmten Geräte. 1 Mit an die zweitrevisionswerbende Gesellschaft (Z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs2 VStG §44a Z1VwRallg VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/20... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z1GSpG 1989 §52 Abs2 VStG §44a Z3 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/16/0182 Hinweis auf Stammrechtss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a VwGVG 2014 §50 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2018/16/0182
Rechtssatz: Das Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Am 24. April 2016 wurden in einem von der H & Co KG betriebenen Cafe zwei Geräte (als Glücksspielgeräte) von der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 11. November 2016 wurde der H & Co KG für den Monat April 2016 Vergnügungssteuer in Höhe von 2.800 EUR für das Halten zweier Spielapparate vorgeschrieben. In der Begründung: wurde darauf verwiesen, die Abgabepflichtige halte in ihrem Betrieb seit April 2016 zwei Spiela... mehr lesen...
1 Am 24. April 2016 wurden in einem von der H & Co KG betriebenen Cafe zwei Geräte (als Glücksspielgeräte) von der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 11. November 2016 wurde der H & Co KG für den Monat April 2016 Vergnügungssteuer in Höhe von 2.800 EUR für das Halten zweier Spielapparate vorgeschrieben. In der Begründung: wurde darauf verwiesen, die Abgabepflichtige halte in ihrem Betrieb seit April 2016 zwei Spiela... mehr lesen...
1 Am 24. April 2016 wurden in einem von der H & Co KG betriebenen Cafe zwei Geräte (als Glücksspielgeräte) von der Finanzpolizei vorläufig beschlagnahmt. 2 Mit Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 11. November 2016 wurde der H & Co KG für den Monat April 2016 Vergnügungssteuer in Höhe von 2.800 EUR für das Halten zweier Spielapparate vorgeschrieben. In der Begründung: wurde darauf verwiesen, die Abgabepflichtige halte in ihrem Betrieb seit April 2016 zwei Spiela... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 17. März 2015 wurde der Revisionswerber der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil er - wie näher dargestellt - verbotene Ausspielungen unternehmerisch zugänglich gemacht habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurden über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Einleitungssatz GSpG drei Geldstrafen in Höhe von jeweils 1.000 EUR (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 1 Mit... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 17. März 2015 wurde der Revisionswerber der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt, weil er - wie näher dargestellt - verbotene Ausspielungen unternehmerisch zugänglich gemacht habe. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurden über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Einleitungssatz GSpG drei Geldstrafen in Höhe von jeweils 1.000 EUR (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 1 Mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2 VStG §44a Z1 VStG §44a Z2 VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2 VStG §44a Z1 VStG §44a Z2 VStG § 32 heute VStG § 32 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 32 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1 idF 2013/I/033 VStG §32 Abs2 VStG §44a VStG §9 VStG § 31 heute VStG § 31 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 31 gültig von 01.07.2013 bis 31.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 23. August 2017 wurden der Antrag des Revisionswerbers auf (teilweise nachträgliche) Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Rodung im Gesamtausmaß von etwa 8.000 m2 auf seinem im Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg gelegenen Grundstück gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002 - sowie §§ 3 und 5 der Verordnung über die Erklärung des Gebietes Lendspitz-M... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 23. August 2017 wurden der Antrag des Revisionswerbers auf (teilweise nachträgliche) Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Rodung im Gesamtausmaß von etwa 8.000 m2 auf seinem im Europaschutzgebiet Lendspitz-Maiernigg gelegenen Grundstück gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 10 Abs. 3 Kärntner Naturschutzgesetz 2002 - K-NSG 2002 - sowie §§ 3 und 5 der Verordnung über die Erklärung des Gebietes Lendspitz-M... mehr lesen...