Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/04 Wettbewerbsrecht
Norm: QualitätsklassenG §26 Abs1 lita;QualitätsklassenV §19 Abs2 lita;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Die vom VStG geforderte konkrete Umschreibung einer dem Besch vorgeworfenen Tat liegt im gegenständlichen Fall nicht vor, da der in den die Tatbeschreibung enthaltenden Kausalsatz verschachtelte Satzteil "wie bei den anläßlich ... festgestellt wurde", seinem sema... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - durch Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - schuldig erkannt, er habe "als gemäß § 9 VStG. verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ des XY-Abholmarktes in H, am 31.10.1988 in diesem Markt ein als Gewürzsalz einzustufendes Produkt unter der Bezeichnung 'Universal-Mix', Hersteller O, abgepackt in Dosen zu 500 g, feilgeboten und dadurch in Verkehr gebracht, obwoh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. November 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der E-Gesellschaft m.b.H. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 des Verwaltungsstrafgesetzes idF des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 176/1983 zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 3. April 1989 in W, X-Gasse, ein von ihr importiertes verpacktes Lebensmittel, und zwar eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a litb;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist zu einer Präzisierung der im erstinstanzlichen Straferkenntnis als verletzt bezeichneten Rechtsvorschriften berechtigt (Hinweis E 22.5.1985, 85/03/0081). Schlagworte Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtBeson... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und damit gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. Gesm.b.H. zu verantworten, daß diese Gesellschaft in einem näher bezeichneten Gastgewerbebetrieb a) den Jugendlichen B.S. am 8., 9. und 10. Juli 1989 jeweils bis 24 Uhr, sohin an diesen Tagen zur Nachtzeit (22 bis 6 Uh... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - durch Bestätigung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses - schuldig erkannt, er habe "als gemäß § 9 VStG. verantwortliches zur Vertretung nach außen berufenes Organ des XY-Abholmarktes in H, am 31.10.1988 in diesem Markt ein als Gewürzsalz einzustufendes Produkt unter der Bezeichnung 'Universal-Mix', Hersteller O, abgepackt in Dosen zu 500 g, feilgeboten und dadurch in Verkehr gebracht, obwoh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung des § 27 Abs 2 KJBG 1987 bedarf es bei der Tatumschreibung im Grunde des § 44a lit a VStG nicht des Hinweises, daß bei dem in Rede stehenden Betrieb keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0061 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG 1950 bestraft, so erfordert es § 44 a lit a leg cit, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die Art ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z2;KJBG 1987 §27 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf eine Übertretung des § 27 Abs 2 KJBG 1987 bedarf es bei der Tatumschreibung im Grunde des § 44a lit a VStG nicht des Hinweises, daß bei dem in Rede stehenden Betrieb keine Betriebsvereinbarung iSd § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG besteht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0061 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG 1950 bestraft, so erfordert es § 44 a lit a leg cit, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die Art ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von vier Wochen entzogen worden ist. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Das Entziehungsverfahren nach den §§ 74 Abs 1 und 73 Abs 3 KFG ist kein Verwaltungsstrafverfahren, da die Entziehung der Lenkerberechtigung keine Verwaltungsstrafe ist, weshalb der § 44a Z 2 VStG bei diesem Verfahren keine Anwendung zu finden hat. Europe... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß dem Beschwerdeführer mit dem angefochtenen Bescheid gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B für die Dauer von vier Wochen entzogen worden ist. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rech... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a;
Rechtssatz: Das Entziehungsverfahren nach den §§ 74 Abs 1 und 73 Abs 3 KFG ist kein Verwaltungsstrafverfahren, da die Entziehung der Lenkerberechtigung keine Verwaltungsstrafe ist, weshalb der § 44a Z 2 VStG bei diesem Verfahren keine Anwendung zu finden hat. Europe... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 3. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 lit. c des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Sie haben als Verantwortlicher für den Frischdiensteinkauf der Firma X-GesmbH durch Zulieferung am 10. Jänner 1990 in den Y-Discountin I das Lebensmittel 'Kiwi Sole Fruit... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 23. August 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 lit. b und § 8 lit. g des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Er habe es als im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenes Organ der 'S-Gesellscha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/14 89/10/0162 12 Stammrechtssatz Die Kennzeichnung der Person des Besch mit " als das satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma x-Handelsgesellschaft AG " bringt nicht zum Ausdruck, aus welcher Stellung des Besch zu dieser Gesellschaft sich dessen Verantwortlichkeit ergibt (Hi... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 3. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 lit. c des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG) schuldig erkannt. Die ihm zur Last gelegte Tat wurde im Sinne des § 44a lit. a VStG wie folgt umschrieben: "Sie haben als Verantwortlicher für den Frischdiensteinkauf der Firma X-GesmbH durch Zulieferung am 10. Jänner 1990 in den Y-Discountin I das Lebensmittel 'Kiwi Sole Fruit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litc;LMG 1975 §8 litf;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 5 Stammrechtssatz Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel bedarf es der Anführung jener Angaben im
Spruch: , die zur Beurteilung der betreffenden Lebensmittel als "... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litc;LMG 1975 §8 litf;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 5 Stammrechtssatz Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot des Inverkehrbringens falsch bezeichneter Lebensmittel bedarf es der Anführung jener Angaben im
Spruch: , die zur Beurteilung der betreffenden Lebensmittel als "... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 4. Juni 1991 erging gegen den Beschwerdeführer ein Schuldspruch folgenden Inhaltes: "Sie haben es als Zulassungsbesitzer des KFZ mit dem Kennzeichen W nnn.nnn unterlassen, auf das schriftliche Verlangen der Behörde vom 27.3.1990, wer dieses KFZ in Wien I, Stephansplatz 3a, abgestellt hat, sodaß es dort am 23.2.1990, um 10.45 Uhr, gestanden ist, zugestellt am 5.4.1990 durch Hinterlegung, binnen zwei Woch... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 30. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. November 1990 um 12,05 Uhr in Wien 22, Julius Fickerstraße/Kreuzung Wagramerstraße, als Zulassungsbesitzer des von Herrn R. gelenkten, dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den auf Grund dieses Bundesgesetzes bestehenden Vorschriften entsprach, da das höchstzulässige Gesamtgewic... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 2. August 1990 um 20.10 Uhr in Wien 23, Laxenburgerstraße gegenüber 238, ein Kraftfahrzeug gelenkt und dabei eine Fahrgeschwindigkeit von 85 km/h (Radarmessung) gewählt, obwohl die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h betrage. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiege... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. Oktober 1990 um 17.45 Uhr in Wien 19, Hameaustraße 18, ein Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, we... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr erstangefochtenen Bescheid vom 22. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe vom 4. Dezember 1989, 18.40 Uhr, bis 5. Dezember 1989 um 17.30 Uhr in Grödig auf der A 10 bei Straßen-km 7500 Richtung Norden ein den Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug auf der Autobahn außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen geparkt und dadurch eine Übertretung nach § 46 Abs. 4 lit. e StVO in Verbindung mit § 99 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Gemeinderates der Landeshauptstadt Graz vom 4. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws verpflichtet, die der Stadt Graz für die Entfernung seines am 4. Mai 1989 in Graz, Klosterwiesgasse 79, verkehrsbehindernd aufgestellten Pkws entstandenen Kosten laut Verordnung des Stadtsenates vom 27. Jänner 1987 in Höhe von S 1.695,12 binnen zwei Wochen ab Rechtskraft des Bescheides zu e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 6. Oktober 1989 um ca. 18.30 Uhr auf der B 10 einen Pkw bis zum km 42,1 in Richtung Bruck/Leitha gelenkt und nach einem Verkehrsunfall um 18.50 Uhr an Ort und Stelle die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert, in dem er sich von der Unfallstelle entfernt habe, obwohl er von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straß... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 10. Mai 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 29. Juli 1990 gegen 1.00 Uhr sein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Hackenbucher-Bezirksstraße vom Haus Hackenbuch Nr. 22 kommend, ca. 2,5 km in das Ortsgebiet von Ibm, Gemeinde Eggelsberg, bis zum öffentlichen Parkplatz gegenüber dem Haus Ibm Nr. 18 (Bäckerei Buttenhause... mehr lesen...