Entscheidungen zu § 44a VStG

Verwaltungsgerichtshof

10.659 Dokumente

Entscheidungen 7.051-7.080 von 10.659

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0063

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020063.X01 Im RIS seit 27.02.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0087

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer genauen Beschreibung des für die Scheibenwischerwerbung verwendeten Materials bedarf es nicht; die in der Strafverfügung enthaltene Tatumschreibung "Anbringen von Werbematerial an abgestellten Fahrzeugen" entspricht dem Gesetz. Schlagworte "Die als... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0023

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Bei der Übertretung gem § 5 Abs 1 StVO kommt es nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an, sodaß bei der Umschreibung der Tatzeit die Anführung von "gegen 21.45 Uhr" unbedenklich ist (Hinweis E 11.7.1990, 90/03/0110). Schlagworte Tatbild Verhältnis zu anderen Normen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0032

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a lita;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO ist kein Erfolgsdelikt. Eine tatsächlich eingetretene Gefährdung anderer Straßenbenützer ist kein Tatbestandselement einer solchen strafbaren Handlung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020032.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0063

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 12. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 30. Oktober 1989 um ca. 21.59 Uhr bis 22.02 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Fahrzeuges a) in Wien 3, Rennweg auf Höhe der Ordnungsnummer 88, auf einer Vorrangstraße außerhalb einer geregelten Kreuzung umgekehrt und sei Richtung stadteinwärts weitergefahren, b) in der Oberzellergasse Richtung Landstraßer Hauptstraße, in de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 91/02/0145

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 11. Juli 1990 um 7.40 Uhr einen Pkw auf der B 127 von Ottensheim Richtung Linz gelenkt und dabei im Gemeindegebiet von Puchenau zwischen Straßenkilometer 8,6 und 8,5 1. überholt, obwohl sie nicht einwandfrei habe erkennen können, ob sie ihr Fahrzeug nach dem Überholvorgang ohne Gefährdung oder Behinderung anderer Straßenbenützer wieder in den Verkehr würde einordnen kön... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0065

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 24. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 10. Juni 1990 um 16.00 Uhr 1. einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mariahilferstraße, bis Wien 7, Neubaugürtel 6, in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt zu haben und 2. es in Wien 6, Mariahilfergürtel, Fahrtrichtung 7. Bezirk, ca. 100 Meter vor der Mar... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0081

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe mindestens seit 10. Juni 1988 in Linz, und zwar in 1. G, 2. W, 3. R, Warenautomaten auf öffentlichem Gut aufgestellt, ohne im Besitz der hierfür erforderlichen straßenpolizeilichen Bewilligung zu sein. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 99 Abs. 3 lit. d in Verbindung mit § 82 Abs. 1 StVO begangen. Es wurden Geldstrafen von S 500,-- je Standort, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0087

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der D-GmbH zu verantworten, daß diese am 14. September 1990 um 7.00 Uhr die Straße und den darüber befindlichen Luftraum in Wien I, und zwar im gesamten Bereich des X-Platzes, durch Hinterlegen von roten Zetteln im Format A 5 betreffend ein Sensationsgastspiel i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0079

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Juni 1989 um 23,55 Uhr in Wien III, Landstraßer Hauptstraße 2a, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und dabei das deutlich sichtbar aufgestellte Verbotszeichen "Fahrverbot in beiden Richtungen" nicht beachtet. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 52 Z. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 800,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 40 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0033

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem näher bezeichneten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle von diesem Unfall zu verständigen. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 begangen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Auch § 16 Abs 1 lit c StVO verlangt nicht, daß es zu einer konkreten Gefährdung oder Behinderung kommen muß (Hinweis E 13.4.1984, 84/02/0039). Es bedarf daher keiner Angabe im
Spruch: des Bescheides, welcher im Gegenverkehr fahrende Lenker durch das Üb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0081

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0082
Rechtssatz: Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruches (umfassend alle Spruchelemen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist zwar eine objektive Bedingung der Strafbarkeit der Verletzung der in § 4 Abs 5 StVO statuierten Meldepflicht, aber kein Tatbestandselement einer Übertretung nach dieser Bestimmung (Hinweis E 21.1.1983, 81/02/0130). Schl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0084

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a;VStG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/30 89/18/0008 3 Verstärkter Senat Stammrechtssatz § 44a lit b VStG verlangt nur die Zitierung der Verwaltungsvorschrift, gegen die mit der Tat verstoßen wurde. Nach dem W... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0065

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO belastet die Bezeichnung des § 4 Abs 5 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG den Strafbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/27 92/02/0031

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einem bestimmten Zeitpunkt an einer näher bezeichneten Straßenstelle als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws nicht die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle von einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ohne unnötigen Aufschub verständigt, obwohl sein Verhalten am Unfallort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und ein gegenseitiger... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0079

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §52 Z1;
Rechtssatz: Da schon das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeuges für eine Übertretung der StVO kein Tatbestandsmerkmal bildet (Hinweis E 20.3.1991, 90/02/0185), müssen umso weniger die Kfz-Marke oder die Wagentype in den
Spruch: des Strafbescheides aufgenommen werden. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0063

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020063.X01 Im RIS seit 27.02.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0087

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §82 Abs1;StVO 1960 §99 Abs3 litd;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Einer genauen Beschreibung des für die Scheibenwischerwerbung verwendeten Materials bedarf es nicht; die in der Strafverfügung enthaltene Tatumschreibung "Anbringen von Werbematerial an abgestellten Fahrzeugen" entspricht dem Gesetz. Schlagworte "Die als... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 91/02/0145

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §16 Abs1 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Auch § 16 Abs 1 lit c StVO verlangt nicht, daß es zu einer konkreten Gefährdung oder Behinderung kommen muß (Hinweis E 13.4.1984, 84/02/0039). Es bedarf daher keiner Angabe im
Spruch: des Bescheides, welcher im Gegenverkehr fahrende Lenker durch das Üb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0081

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;VStG §52a Abs1;VwGG §26 Abs1;VwGG §34 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0082
Rechtssatz: Erläßt die Berufungsbehörde einen auf § 52a Abs 1 VStG gestützten Bescheid, mit dem eine Neufassung des Bescheidspruches (umfassend alle Spruchelemen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0033

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist zwar eine objektive Bedingung der Strafbarkeit der Verletzung der in § 4 Abs 5 StVO statuierten Meldepflicht, aber kein Tatbestandselement einer Übertretung nach dieser Bestimmung (Hinweis E 21.1.1983, 81/02/0130). Schl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0065

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/18/0001 E 21. März 1986 RS 1 Stammrechtssatz Nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist das Lenken eines Fahrzeugs in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand verboten. Das Gesetz macht keinen Unterschied, ob die (eine Fahruntüchtigkeit bewirkende) Alkoholbeeinträchtigung durch einen Blutal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

RS Vwgh 1992/2/27 92/02/0031

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §31 Abs1;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs2 lite;VStG §44a Z2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 31 Abs 1 iVm § 99 Abs 2 lit e StVO belastet die Bezeichnung des § 4 Abs 5 StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG den Strafbescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (H... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/26 91/03/0300

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. September 1990 um 2.15 Uhr in Innsbruck, Ing. Entzel-Straße-Dreiheiligenstraßen-Museumstraße bis Nr. 30 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 wurde über ihn eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/26 91/03/0300

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 30. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. September 1990 um 2.15 Uhr in Innsbruck, Ing. Entzel-Straße-Dreiheiligenstraßen-Museumstraße bis Nr. 30 einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 lit. a StVO 1960 wurde über ihn eine Geldstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1992

RS Vwgh 1992/2/26 91/03/0300

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 2 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1992

RS Vwgh 1992/2/26 91/03/0300

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 2 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1992

Entscheidungen 7.051-7.080 von 10.659

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