Mit dem mit der Beschwerde bekämpten Teil des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b StVO 1960 mit einer Geldstrafe in der Höhe von S 11.000,-- bestraft, weil er sich am 26. Oktober 1994 um 1.55 Uhr in Innsbruck, vor dem Lokal "Elferhaus", gegenüber einem besonders geschulten und hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu la... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §2 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein gemäß § 2 Abs 1 AlkomatV 1994 ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan ist auch besonders geschult. Die Behörde ist weder verpflichtet, diese ERMÄCHTIGUNG oder die BESONDERE SCHULUNG im Anwendungsbereich des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO (hier: idF der 19ten StVONo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Besteht der
Spruch: eines erstinstanzlichen Straferkenntnisses aus zwei Teilen, die hinsichtlich der Sachverhaltsumschreibung aneinander anknüpfen, so bleiben im Falle einer Aufhebung des ersten Spruchteiles durch die Berufungsbehörde jene darin umschriebenen wesentlichen Sachverhaltselemente, die sich au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AlkomatV 1994 §2 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein gemäß § 2 Abs 1 AlkomatV 1994 ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan ist auch besonders geschult. Die Behörde ist weder verpflichtet, diese ERMÄCHTIGUNG oder die BESONDERE SCHULUNG im Anwendungsbereich des § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO (hier: idF der 19ten StVONo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 20. September 1995 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG nach außen zur Vertretung berufene Organ der K-Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in B unterlassen, die Räumlichkeiten der "XY-Bar" bzw. des Hauses B 1, die er in der Zeit vom 2. bis 9. März 1993 für die erwerbsmäßige Ausübung der Prostituti... mehr lesen...
Index: L40015 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen SalzburgL40055 Prostitution Sittlichkeitspolizei Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;PolStG Slbg 1975 §3;VStG §44a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995100223.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 3. September 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und somit als ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG) dieser Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher genannten Sattelkraftfahrzeuges ist, zu verantworten, daß bei einer Kontrolle (durch Organwalter der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0238 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020489.X01 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.03.2012 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 3. September 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und somit als ein zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 VStG) dieser Gesellschaft, die Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach näher genannten Sattelkraftfahrzeuges ist, zu verantworten, daß bei einer Kontrolle (durch Organwalter der Bundespolizeidirekt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §40 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: GRS wie VwGH E 1995/09/08 95/02/0238 2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996020489.X01 Im RIS seit 19.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 16.03.2012 mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 letzter Satz sowie § 66 Abs. 2 lit. i KFG 1967 (in der Fassung der 18. KFG-Novelle, BGBl. Nr. 162/1995) die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im Hinblick darauf, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntn... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß den §§ 74 Abs. 1 und 73 Abs. 3 letzter Satz sowie § 66 Abs. 2 lit. i KFG 1967 (in der Fassung der 18. KFG-Novelle, BGBl. Nr. 162/1995) die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, E, F und G vorübergehend für die Dauer von zwei Wochen entzogen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, im Hinblick darauf, daß der Beschwerdeführer mit Straferkenntn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Abspruch über mehrere Übertretungen, die Gegenstand desselben Verfahrens gewesen sind, handelt es sich um trennbare Absprüche iSd § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG. Dadurch, daß die erstinstanzliche Behörde zunächst nur einen Teil der dem Besch angelasteten Übertretungen im
Spruch: ihres Bescheides umschrieben hat und erst i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstellenden Gechwindigkeitsüberschreitung an das über die Geschwindigkeits... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §62 Abs4;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Beim Abspruch über mehrere Übertretungen, die Gegenstand desselben Verfahrens gewesen sind, handelt es sich um trennbare Absprüche iSd § 59 Abs 1 zweiter Satz AVG. Dadurch, daß die erstinstanzliche Behörde zunächst nur einen Teil der dem Besch angelasteten Übertretungen im
Spruch: ihres Bescheides umschrieben hat und erst i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §38;AVG §56;AVG §68 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 liti;KFG 1967 §76 Abs3;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Kraftfahrbehörde ist im Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung wegen einer eine bestimmte Tatsache iSd § 66 Abs 2 lit i KFG darstellenden Gechwindigkeitsüberschreitung an das über die Geschwindigkeits... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 22. April 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Februar 1993 um 03.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wo er von der Fahrbahn abgekommen sei und einen Verkehrsunfall verursacht habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1 lit. a StVO... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn vom 22. April 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 20. Februar 1993 um 03.05 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand an einem näher beschriebenen Ort gelenkt, wo er von der Fahrbahn abgekommen sei und einen Verkehrsunfall verursacht habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 iVm § 99 Abs. 1 lit. a StVO... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Wird der (richtige) normative Inhalt eines erstinstanzlichen Straferkenntnisses (hier: verletzte Rechtsvorschriften: § 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit a StVO) durch die belangte Behörde vollinhaltlich bestätigt, so wird der Besch durch die unrichtige zusätzliche Anführung einer
Norm: (hier: § 99 Abs 2 lit a StVO) als Re... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Wird der (richtige) normative Inhalt eines erstinstanzlichen Straferkenntnisses (hier: verletzte Rechtsvorschriften: § 5 Abs 1 iVm § 99 Abs 1 lit a StVO) durch die belangte Behörde vollinhaltlich bestätigt, so wird der Besch durch die unrichtige zusätzliche Anführung einer
Norm: (hier: § 99 Abs 2 lit a StVO) als Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der M-Gesellschaft m.b.H.; in dieser Eigenschaft (§ 9 VStG) wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 9. Dezember 1992 u.a. schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß zwischen dem 29. November 1991 und dem 17. Dezember 1991 auf dem Grundstück Nr. 481/1 KG X, Gemeinde Salzburg, ca. 100 LKW Fuhren unsortierter Bauschutt abgelagert wurden, obwohl jeder Sonderabfall... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der M-Gesellschaft m.b.H.; in dieser Eigenschaft (§ 9 VStG) wurde der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 9. Dezember 1992 u.a. schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß zwischen dem 29. November 1991 und dem 17. Dezember 1991 auf dem Grundstück Nr. 481/1 KG X, Gemeinde Salzburg, ca. 100 LKW Fuhren unsortierter Bauschutt abgelagert wurden, obwohl jeder Sonderabfall... mehr lesen...
Index: L37135 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SalzburgL82405 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallG Slbg 1991 §1 Abs6;AWG 1990 §17 Abs2;AWG 1990 §3 Abs2;B-VG Art10 Abs1 Z2;B-VG Art15 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/30 93/05/0257 1
(hier: Bestrafung n... mehr lesen...
Index: L37135 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SalzburgL82405 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallG Slbg 1991 §1 Abs6;AWG 1990 §17 Abs2;AWG 1990 §3 Abs2;B-VG Art10 Abs1 Z2;B-VG Art15 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/30 93/05/0257 1
(hier: Bestrafung n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung der §§ 26 Abs. 1 und 2 iVm § 74 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides weist folgenden Inhalt auf: "Die Firma K-Handelsgesellschaft mbH hat am 25. Februar 1991 an die Firma N-Gesellschaft mbH in Innsbruck das kosmetische Mittel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1 Z2;LMG 1975 §26 Abs1 litd;LMG 1975 §74 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/06 94/10/0017 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens falsch bezeichneter kosmetischer Mittel gem § 74 Abs 1 LMG 1975 iVm § 26 Abs 1 lit d LMG 1975, ist Tatort jener Ort, wo das... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung der §§ 26 Abs. 1 und 2 iVm § 74 Abs. 1 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) schuldig erkannt. Über den Beschwerdeführer wurde eine Geldstrafe verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Bescheides weist folgenden Inhalt auf: "Die Firma K-Handelsgesellschaft mbH hat am 25. Februar 1991 an die Firma N-Gesellschaft mbH in Innsbruck das kosmetische Mittel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §1 Z2;LMG 1975 §26 Abs1 litd;LMG 1975 §74 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/06 94/10/0017 3 Stammrechtssatz Bei der Verwaltungsübertretung des Inverkehrbringens falsch bezeichneter kosmetischer Mittel gem § 74 Abs 1 LMG 1975 iVm § 26 Abs 1 lit d LMG 1975, ist Tatort jener Ort, wo das... mehr lesen...