Begründung: I. 1. Mit der auf Art137 B-VG gestützten, gegen die Republik Österreich (gemeint wohl: den Bund) gerichteten Klage begehrt die Klägerin die Zahlung von € 6.492,80 samt Anhang und den Ersatz der Kosten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. 1.1. Die Klägerin bringt zunächst zum Sachverhalt Folgendes vor: Sie sei mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien (im Folgenden: UVS Wien) vom 8. März 2006 zu ... mehr lesen...
Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / BescheidVStG §31 Abs3, §54b
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage auf Rückzahlung eingehobener Geldstrafen wegen behaupteter Vollstreckungsverjährung; Möglichkeit einer Überprüfung der im Vollstreckungsverfahren erlassenen Bescheide
Rechtssatz: Das Bestehen des Klagsanspruches wird im Wesentlichen damit begründet, dass durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B1323/07 ein Verfahren gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich, Außenstelle Wiener Neustadt, (im Folgenden: UVS NÖ) anhängig, mit dem der Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen betreffend eine Verwaltungsübertretung nach §3 Abs1 iVm §28 Abs1 Z1 AuslBG lediglich mit der Maßgabe einer Herabsetzung der verhängten Geldstr... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art132B-VG Art140 Abs7 zweiter SatzEMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien, Art13AVG §73VStG §31 Abs3, §51 Abs7, §52b
Leitsatz: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz innerhalbangemessener Zeit durch eine Bestimmung des Verwaltungsstrafgesetzesüber die Ausnahme der Mehrparteienverfahren vom Geltungsbereich derfünfzehnmonat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Jägerschaft vom 8. August 2001 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 7. Oktober 2000 in der Gemeindejagd "Greifenburg-Süd" einen einseitigen Kronenhirsch erlegt zu haben, den er zum Abschuß nicht freigehabt habe, ein Kronenende entfernt zu haben, um einen 8er-Hirsch und somit einen Hirsch, der zum Abschuß frei war, vorzulegen. Dadurch habe er insofern einen Verstoß gegen die Standespflic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Kärntner Jägerschaft vom 28. Februar wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, am 25. August 1996 - vom Gemeindejagdgebiet "Altersberg" aus - im Eigenjagdgebiet "Altersberg-Ochsenalpe" einen Rehbock erlegt zu haben, ohne hiezu berechtigt gewesen zu sein, dadurch nach §90 Abs3 Kärntner Jagdgesetz 2000 (im folgenden: K-JG) gröblich jagdrechtliche Vorschriften übertreten und die Interessen der Kärntner Jägers... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art11 Abs2B-VG Art83 Abs2Krnt JagdG 2000 §90VStG §31 Abs3
Leitsatz: Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
durch Verhängung einer Disziplinarstrafe wegen gröblicher Übertretung
jagdrechtlicher Vorschriften infolge fehlender Rechtsgrundlage für
eine rechtmäßige Zusammensetzung des erkennenden Senates des
Disziplinarrates der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bundespolizeidirektion Linz erkannte mit Straferkenntnis vom 10. Februar 1987 den Beschwerdeführer schuldig, am 28. August 1986 Verwaltungsübertretungen nach §5 Abs1 StVO, §102 Abs1 KFG iVm §4 Abs4 KDV und §15 KFG sowie nach ArtIII Abs5 der dritten KFG-Nov. begangen zu haben und verhängte über ihn Geldstrafen im Gesamtbetrag von S 12.600,-- (im Fall der Unbeinbringlichkeit 16 Tage Arrest). Das Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 16. Apri... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: StGG Art8 VStG §31 Abs3 VStG-Novelle 1987, BGBl 516 ArtII Abs2
Leitsatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheitdurch Festnahme nach eingetretener Vollstreckungsverjährung;Anhängigkeit eines Verfahrens iS der Übergangsbestimmung zurVStG-Novelle 1987 nur bis zur Bescheiderlassung bzw.Verfahrenseinstellung gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die Bundespolizeidirektion Graz erkannte mit Straferkenntnis vom 4. April 1986 den Beschwerdeführer schuldig, dadurch eine Verwaltungsübertretung nach §5 Abs1 StVO 1960 begangen zu haben, daß er am 19. Feber 1986 ein Kraftfahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt habe, und verhängte über ihn eine Geldstrafe von 30.000 S (im Fall der Uneinbringlichkeit 42 Tage Arrest) sowie eine (primäre) Arreststrafe von 42 Tagen. Die Steiermärkische Landesregierung... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: StGG Art8 / VerletzungVStG 1950 §31 Abs3VStGNov 1987, BGBl 516 ArtII Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf persönliche Freiheit wegen Festnahme undAnhaltung nach eingetretener Vollstreckungsverjährung
Rechtssatz: Verletzung des Beschwerdeführers im Recht auf persönliche Freiheit durch Festnahme nach ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Die oö. Landesregierung verhängte über den Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 27. September 1983 wegen Übertretung des oö. Veranstaltungsgesetzes eine (primäre) Arreststrafe von 14 Tagen, weil er als verantwortlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH in der Zeit vom 9. Dezember 1982 bis 9. Jänner 1983 in Linz eine sogenannte "Peep-Show" erwerbsmäßig durchgeführt habe, ohne im Besitz einer Bewilligung der Behörde zu sein. ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb / Zurechnung (Behörde)StGG Art8MRK Art7 Abs1VStG §12 Abs1VStG §31 Abs2 und Abs3VStG §31 Abs3 zweiter SatzVStG §29a letzter Satz
Leitsatz: Beschwerde gegen Festnahmen undAnhaltung, die der BPD Wien und der BPD Linz zuzurechnen sind;Zulässigkeit der Beschwerde, die nur eine, nicht jedoch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem Erk. des Ehrensenates der Sbg. Jägerschaft vom 19. Dezember 1983 wurden J P und R K (die Bf.) für die Dauer von zwei Jahren aus der Sbg. Jägerschaft ausgeschlossen, weil sie zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt zwischen dem 7. und dem 21. Oktober 1978 in Muhr dadurch, daß sie im gemeinsamen Zusammenwirken dem K B und dem E B mit der tatsachenwidrigen Behauptung, es handle sich um eine Einkreuzung zwischen Steinbock und Alpenziege, d... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art11 Abs2B-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungEGVG ArtII Abs6 litcVStG §31: Sbg JagdG 1977 §87 Abs3Sbg JagdG 1977 §97 Abs1Sbg JagdG 1977 §98 Abs1Sbg JagdG 1977 §99 Abs7 letzter SatzSbg JagdG 1977 §99 Abs12
Rechtssatz: EGVG 1950; zum Begriff "Angehörige des in Betracht kommenden Berufsstandes" in ArtII Abs6 litc E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt die Klägerin im wesentlichen vor, daß das Bezirksverwaltungsamt des Magistrates Linz mit Bescheid vom 13. Juni 1980 über sie wegen mehrerer in der Zeit vom 28. Dezember 1977 bis 4. Mai 1978 iZm. der Beschäftigung einer Hausgehilfin begangener Verwaltungsübertretungen nach §§2, 5, und 6 Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, BGBl. 235/1962, Geldstrafen von insgesamt 13000 S verhängt und ihr Verf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / AllgB-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / sonstige KlagenVStG §31 Abs3VwGG §63 Abs1
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückerstattung einer wegen Verwaltungsübertretungen nach dem Hausgehilfen- und HausangestelltenG verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe und auf Verzugszinsen nach Aufhebung des Strafbescheides d... mehr lesen...