Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358 ; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen zur Vertretung berufenes Organ zweier näher bezeichneter Gesellschaften m.b.H. mit Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 23. September 1991 um ca. 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Sch-Bezirksstraße und der B Bundesstraße von K Richtung H gelenkt zu haben, wobei er es nach einem an einem näher bezeichneten Ort verursachten Verkehrsunfall mit Sac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatort einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist stets der Unfallsort (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0264). Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist kein Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO und braucht daher im
Spruch: nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §6 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Bf in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Gesch... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Organ einer Aktiengesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß zwölf Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft (mit dem Sitz in Wien) an näher genannten Tagen im Dezember 1991 und im Jänner 1992 in einer in Kärnten gelegenen Betriebsstätte jeweils zwölf Stunden (und zwar von 04.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder von 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 AAV bestraft, weil er es "als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden X-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ", zu verantworten habe, "daß diese Gesellschaft am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt waren, in der Filiale in V" kein Waschwasser zur Verfügung gestellt habe. Über die gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/18/0216 E 8. Juli 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0107 1 Stammrechtssatz Für den Bereich des Verwaltungsstrafgesetzes kommt es auch in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung etc beziehen - und dies trifft auch auf in Filialen gegliederte Unternehmungen zu -, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Stra... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auch diese den Tatort nicht ausdrücklich, so muß der Tatzuschreibung in örtlicher Bezie... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (mP) wurde im Verwaltungsstrafverfahren als die gemäß § 9 VStG zur Vertretung der P-Gesellschaft m.b.H. (Ges.m.b.H.) nach außen Berufene und damit auch für Verstöße der Ges.m.b.H. gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Verantwortliche behandelt. Im Februar und im März 1991 kam es zu insgesamt fünf Anzeigen des nunmehr beschwerdeführenden Landesarbeitsamtes Wien (LAA) gegen die mP wegen zahlreicher Verstöße gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16. September 1992 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, mit dem erwähnten Straferkenntnis sei der Beschwerdeführer als Vorstandsmitglied der G.-AG bestraft worden, weil er es zu verantworten habe, daß von dieser Gesellschaft in ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh)
Rechtssatz: Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 7. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-AG für das Gewerbe "Handel mit pyrotechnischen Gegenständen gemäß § 103/I GewO 1973", somit als gemäß § 39 GewO 1973 verantwortliches Organ dieser Gesellschaft das zuvor angeführte Gewerbe in der Zeit vom 19. bis 27. Dezember 1990 in R, S-Straße 5, durch Anbieten pyrotechnischer Gegenstände der Klasse II in der Absicht, durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z10;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Zur Bestrafung nach § 367 Z 10 GewO 1973 zuständig ist die Behörde am Ort der verbotenen Gewerbeausübung, somit der weiteren Betriebsstätte, nicht aber am Sitz der Unternehmensleitung oder am Ort der sonstigen Berufsausübung des Beschuldigten (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0121). Eu... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 8. April 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer der P-Gesellschaft m.b.H., die seit 2. Februar 1990 in W Nr. 102 die Gewerbeberechtigung für das Fleischergewerbe besitze, 1. durch einen Angestellten am 19. November 1990 ohne Genehmigung und ohne Vorbestellung vor dem Haus in S, B 11, an E Knacker, Leberkäse zum Selberbacken und Aufschnitt im Gesamtwert von S 250,-- sowie an... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 idF 1988/399;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 370 Abs 2 GewO 1973 vorgesehene Verhängung von Strafen gegen den Geschäftsführer hat zur Voraussetzung, daß sich ein im Hinblick auf eine Verwaltungsstrafnorm ergebender Unrechtsvorwurf und Schuldvorwurf gegen den Geschäftsführer richtet. Insofern stellt dessen Verhalten in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;GewO 1973 §39 idF 1988/399;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses wurde das unter Strafe gestellte Verhalten dem Besch als dem gewerberechtlichen Geschäftsführer der GmbH zur Last gelegt. Zwar handelte der Besch in seinem gewerberechtlichen Verantwortungsbereich nach dem Spruchwortlaut jeweils "durch einen An... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 10. April 1991 wurde die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens für schuldig befunden, sie habe es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der G.-AG zu verantworten, daß am 25. September 1990 in der Filiale dieser AG an einem näher beschriebenen Ort in V gegen zwei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Wegen dieser Verwaltungsübertretungen wurden über die mitbeteiligte Partei Ge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/12 90/19/0091 1 Stammrechtssatz Für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörden kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Vielmehr ist gem § 27 Abs 1 VStG örtlich die Behörde zuständig, in de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen des "Magistrates der Stadt Wiener Neustadt" vom 19. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Öffnungszeitengesetzes bestraft, weil er es als zur Einhaltung dieses Gesetzes für näher bezeichnete, in Wiener Neustadt gelegene Filialen der B AG bestellter Beauftragter zu verantworten habe, daß die genannten Filialen sowohl am Freitag, dem 21. Dezember 1990, bis 20.00 Uhr, als auch am Samstag, dem 22. Dezember 1990, bis 17.00 Uhr offengehalten... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0392
Rechtssatz: Die Aufhebung wegen Unzuständigkeit der Unterbehörde stellt sich als negative Sachentscheidung dar; eine darüber hinausgehende materielle Entscheidung ist der Berufungsbehörde (hier dem UVS) verwehrt (Hinweis E 21.9... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §27 Abs1;VStG §45; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0392
Rechtssatz: Daß die wegen Unzuständigkeit der Unterbehörde ausgesprochene ersatzlose Aufhebung eines Straferkenntnisses nicht die Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens hat, liegt auf der Hand. Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/02 Sonstiges Gewerberecht
Norm: ÖffnungszeitenG;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/18/0392 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3(hier Übertretung des ÖffnungszeitenG) Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG u... mehr lesen...
Die Lebensmittelinspektion beim Amt der Kärntner Landesregierung erstattete am 3. August 1989 gegen den Beschwerdeführer eine Anzeige an die für ihn nach seinem Wohnsitz örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft J wegen Verdachtes der Übertretung der Verordnung über die Hygiene bei Zuckerwaren aus Automaten. Der Anzeige war ein Probebegleitschreiben angeschlossen, laut dem ein Organ der Lebensmittelaufsicht am 1. Juni 1989 in "L." aus einem ganztägig der Sonnenbestrahlung ausgesetzten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §27 Abs1;VStG §29a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
Rechtssatz: War die Erstbehörde auf Grund der Annahme eines unrichtigen Tatortes gem § 29a VStG wegen eines rechtsunwirksamen Übertragungsaktes gar nicht zuständig geworden, ist das erstinstanzliche Straferkenntnis aus diesem Grunde ersatzlos zu beheben (Hinweis E 6.6.1984, 83/11/0298). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §29a;
Rechtssatz: Die Übertragung der Zuständigkeit nach § 29a VStG kann nur durch die gem § 27 Abs 1 VStG örtlich zuständige Behörde erfolgen. Fehlt es an dieser Voraussetzung, so kann ein Übertragungsakt nach dieser Gesetzesstelle den Übergang der Zuständigkeit an die sachlich zuständige Behörde, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Au... mehr lesen...