Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens erfolgt ist, so fällt dieser Ort im Zweifel mit dem Sitz des Unternehmens zusammen (Hinweis auf E 21.11.984, 81/11/0077). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort falsche Angabe Im RIS seit 26.03.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen, wobei es nac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen, wobei es nach § 27 Abs 1 VStG gleichgültig ist, wo der zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gegeben wurde (hier unbestrittenermaßen am Sitz der Unternehmen... mehr lesen...