Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Die
Begründung: der Strafbemessung muss jeweils ausdrücklich zur Frage des Vorliegens von Milderungsgründen Stellung nehmen. Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040166.X05 Im RIS seit 22.03.1988 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Die Aufzählung der Erschwerungs- und Milderungsgründe in den §§ 33 und 34 StGB ist nur demonstrativ. Sie verweist die Rechtsprechung auf Umstände, die verhältnismäßig häufig vorliegen und legt ihre Bedeutung für die Strafbemessung fest. Ist einer der im Gesetz angegebenen Erschwerungs- oder Milderungsgründe gegeben, so muss er berücksichtigt werden. Übe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs 2 StVO dadurch begangen, dass er als Lenker eines Motorrades die zulässige Geschwindigkeit im Ortsgebiet um 42 km/h überschritt, darf die Behörde als Schuldform zumindest grobe Fahrlässigkeit annehmen, da einem geprüften Kfz-Lenker eine derart h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Das "Taschengeld" eines Studenten kann nicht mit dessen Nettoeinkommen gleichgesetzt werden, weil ein Student wohl nicht allein ein "Taschengeld "bezieht, sondern als noch nicht selbsterhaltungsfähig seine Lebensbedürfnisse in erster Linie aus den übrigen ihm zukommenden Unterhaltsleistungen decken kann. Die nach § 19 Abs 2 letzter Satz VStG gebotene Be... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1093/55 E 22. September 1955 VwSlg 3825 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Im Verwaltungsstrafrecht ist die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Arreststrafe nicht nach einem festen Umrechnungsschlüssel zu bemessen. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, die Geldstrafe mit Rücksicht auf die Vermög... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/03/0137 E 9. November 1988;
Rechtssatz: Die Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse können auch auf telefonischem Wege erhoben werden. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030163.X04 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Der bel Beh kann nicht entgegengetreten werden, wenn sie die über die Bf verhängte Geldstrafe von S 10.000,-- angesichts der unbestritten gebliebenen Tatsache, dass die Bf als Inhaberin einer Rechtsanwaltskanzlei ein entsprechendes Einkommen hat, bei Bedachtnahme auf die einschlägigen Vorstrafen, die die Bf trotz der zuletzt über sie verhängten Strafen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte das erstinstanzliche Straferkenntnis auch "im Hinblick auf den Strafausspruch" als rechtswidrig bekämpft, wobei er es bei dieser allgemeinen Wendung bewenden ließ, ohne darzulegen, dass und aus welchen Gründen die über ihn verhängte Strafe seinen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen nicht entspreche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/03/0137 E 9. November 1988;
Rechtssatz: Für die Einschätzung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse genügt der Hinweis auf die "Lebenserfahrung" nicht. Schlagworte Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:198703... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §19; Beachte Fortgesetztes Verfahren:88/03/0137 E 9. November 1988;
Rechtssatz: Führen die Bemühungen der Behörde, Auskünfte über die Einkommens-, Vemögens- und Familienverhältnisse des Beschuldigten telefonisch zu erlangen, nicht zum Ziel, weil der Beschuldigte nicht erreicht werden kann, so hat die Behörde von Amts wegen die Bemühu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/03/0066 E 16. September 1987 RS 3 Stammrechtssatz Das durch § 103 Abs 2 KFG geschützte Interesse ist nicht das Interesse der Verkehrssicherheit, sondern das Interesse an einer jederzeit und ohne unnötige Verzögerungen möglichen Ermittlung von Personen, die im Verdacht stehen, eine straßenpo... mehr lesen...
Index: L46103 Tierhaltung Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: TierschutzG NÖ 1985 §1 Abs1 litc;TierschutzG NÖ 1985 §1 Abs2;TierschutzG NÖ 1985 §4 Abs1;VStG §19 impl;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Setzen die anzuwendenden Strafbestimmungen die Schuldform der Wissentlichkeit voraus, so handelt der Täter dann wissentlich, wenn er den Tatumstand oder Erfolg nicht bloß für möglich hält, sondern sein Vorliegen o... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1972 §16 idF 1985/427;MeldeG 1972 §3 Abs1;MeldeG 1972 §4 Abs4 idF 1985/427;VStG §19;VStG §21 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund einer durch 3 Jahre andauernden Verletzung der Meldepflicht allein kann noch nicht gesagt werden, die Folgen der Übertretung seien so bedeutend gewesen, dass die Möglichkeit, allenfalls nach § 21 Abs 1 VStG von der Verhängung einer S... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Für die Strafbemessung ist nicht der Vergleich mit einer in einem anderen Bescheid verhängten Strafe maßgebend, sondern (innerhalb des gesetzlichen Rahmens) allein § 19 VStG. Die unterschiedliche Höhe der verhängten Strafen lässt daher keinen Schluss auf eine Rechte des Bf verletzende Bemessung der Ersatzarreststrafe zu. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe festzusetzende Arreststrafe ist nicht nach einem festen Umrechnungsschlüssel zu berechnen (Hinweis E 22.9.1955, 1093/55, VwSlg 3825 A/1955). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19871... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §19 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Es ist zulässig, bei der Strafbemessung auch das auf die Ehefrau des Beschuldigten zugelassene Auto mit zu berücksichtigen, weil sich daraus ergibt, dass die Ehefrau nicht gänzlich vermögenslos ist, was gewisse Rückschlüsse auf den Umfang der Sorgepflicht des Beschuldigten zulässt. Schlagworte ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Zum Ermessensmißbrauch bei der Strafbemessung (hier: S 300,-- Geldstrafe, 12 Stunden Ersatzarrest für eine Verwaltungsübertretung nach den §§ 5 und 67 Flüssiggas-Verordnung gemäß § 368 Z 17 GewO durch Nichtbeachtung folgender Umstände: 1) daß die dem Beschuldigt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §19;VStG §25 Abs2;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte mangelnde Ermittlungen über seine Einkommens- , Vermögens- und Familienverhältnisse in Ansehung der Strafbemessung ins Treffen geführt, ohne irgendwelche Angaben hiezu zu machen, so liegt in der Verhängung einer Geldstrafe von S 1.000,-- wegen einer Über... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19;
Rechtssatz: In der Verhängung einer Geldstrafe von S 2.100,-- (Ersatzarreststrafe 2 Tage) für eine Geschwindigkeitsüberschreitung um nahezu 50 % (119 statt 80 km/h) liegt selbst bei ungünstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie Sorgepflichten für Ehefrau und zwei Kinder keine Rechtswidrigkeit, wird doch... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO OÖ 1976 §68 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Aus einem hohen Strafrahmen (hier: von § 0 bis § 300.000,--) geht noch nicht die Absicht des Gese... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §46;VStG §19;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Beschuldigte trotz mehrmaliger Aufforderung seine Einkommens- und Familienverhältnisse nicht bekannt gegeben, und hat sich die Behörde diesbezüglich im wesentlichen auf Polizeiberichte, die doch offenbar auf Informationen des Beschuldigten zurückgehen, gestützt, so stellen die diesbezügli... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §37;StGB §42;StGB §43;StGB §46;VStG §19;
Rechtssatz: Auch Erwägungen der General- und Spezialprävention sind zulässige Erwägungen im Rahmen der Strafbemessung. Schlagworte Rücksichten der Generalprävention European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X07 Im RIS s... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;StGB §19 Abs2;StGB §32 Abs2;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von nahezu der Hälfte der Höchststrafe ist zu hoch, wenn der Beschuldigte keine einschlägige Vorstrafe aufweist, die Tat keine nachteiligen Folgen nach sich gezogen hat ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VwRallg;
Rechtssatz: Es liegt kein Ermessensfehler der Behörde vor, wenn sie bei einem groben Verstoß gegen das Gesetz (hier: gegen § 64 Abs 1 KFG) und acht einschlägigen Vorstrafen (darunter auch eine gesetzliche Höchststraf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/10/0185 E 11. Juli 1983 RS 3 Stammrechtssatz Die Berücksichtigung der Familienverhältnisse bei der Verhängung einer Arreststrafe findet keine normative Stütze. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten European Case Law Identifier... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1012/73 E 6. Februar 1974 RS 3 Stammrechtssatz In Fällen der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen, wie des Lenkens eines Kfz ohne Berechtigung sowie der Verwendung eines technisch mangelhaften Kfz, hat die Behörde mit aller Strenge entgegenzutreten. Das Lenke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Lediglich der Umstand, daß eine Gesetzesstelle durch verschiedene Behörden verschieden ausgelegt wird, kann eine Rechtwidrigkeit des angefochtenen Bescheides - der allein und in dem durch den Beschwerdepunkt abgegrenzten Rahmen Prozeßg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §51;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat ein für die Strafbemessung relevantes Vorbringen bis zur Erlassung des Bescheides zu berücksichtigen, und zwar auch dann noch, wenn der Entwurf des Bescheides bereits datiert und konzipiert ist, jedoch noch nicht an den Bfr erlassen (hier: zugestellt) worden ist. (Hinweis auf E vom 24.4.1986, 8... mehr lesen...