RS Vwgh 1988/1/22 87/18/0112

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

StGB §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Es ist zulässig, bei der Strafbemessung auch das auf die Ehefrau des Beschuldigten zugelassene Auto mit zu berücksichtigen, weil sich daraus ergibt, dass die Ehefrau nicht gänzlich vermögenslos ist, was gewisse Rückschlüsse auf den Umfang der Sorgepflicht des Beschuldigten zulässt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180112.X05

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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