Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E03402000E3R E03600500001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: 31987R3665 AusfErstLwErz DV Art11 Abs1 litb idF 31994R2945;31994R2945 Nov-31987R3665 Art1 Z1;EURallg;FinStrG §8 Abs1;StGB §5;VStG;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/17/0293 E 24. Oktober 2001
99/17/0445 E 24. Oktober 2001
99/17/0424 E 24.... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 5. August 1996 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, als Geschäftsführer der F. GmbH die Kommunalsteuer für die den Dienstnehmern der in Wien gelegenen Betriebsstätte gewährten Arbeitslöhne für die Monate Jänner bis Mai 1996 in näher beziffertem Umfang bis zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht bezahlt und hiedurch die Bestimmung des § 11 Abs. 2 KommStG 1993 verletzt zu haben. Gegen diese Strafverfügung wurde für den Besch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht36 Wirtschaftstreuhänder40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 Abs1;FinStrG §254 Abs1;VStG;WTBO §33 Abs1 litc;
Rechtssatz: Dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Jänner 1996, 93/11/0092, ist die Auffassung zu entnehmen, dass die Vertretungsbefugnis von Wirtschaftstreuhändern einen unmittelbaren Zusammenhang mit wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 14. März 2000 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, sie habe es zu verantworten, dass ein näher genannter Mitarbeiter im Namen eines näher genannten Unternehmens telefonische Werbung für eines der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, genannten Instrumente und für Instrumente, Verträge und Veranlagungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundes-Wertpapieraufsicht vom 14. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, dass ein näher genannter Mitarbeiter im Namen eines näher genannten Unternehmens telefonische Werbung für eines der in § 1 Abs. 1 Z 7 lit. b bis f des Bankwesengesetzes - BWG, BGBl. Nr. 532/1993, genannten Instrumente und für Instrumente, Verträge und Veranlagungen gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 des Wertpapieraufsichtsgesetzes - WAG, BGBl. Nr. 753/1996... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bemessung der Strafe nach § 19 VStG ist eine Ermessensentscheidung. Diesbezüglich hat der Verwaltungsgerichtshof insofern eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis, als die Ermessensübung nicht seiner vollen Kontrolle unterliegt, sondern eine zur Aufhebung des Ermessensaktes durch den Verwaltungsgerichtshof führende Rechtswidrigkeit nur dann vorliegt, wenn die Behörde das Ermessen nicht im Sinne des Gesetzes geübt hat. Der Sinn des Gesetzes kommt im vorliegenden Zusammenhang in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt als Adressat der Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG ein Unternehmen als juristische Person in Betracht, so treten nach § 9 Abs 1 VStG an dessen Stelle die zu ihrer Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen. Trifft diese Personen an der Nichteinhaltung der sanktionierten Pflicht der juristischen Person ein Verschulden, sind sie strafbar. Richtete sich solcherart auf Grund des § 9 Abs 1 VStG die Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG an alle drei Vorstandsmitglieder der in Rede ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/17/0034 E 4. Juli 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bemessung der Strafe nach § 19 VStG ist eine Ermessensentscheidung. Diesbezüglich hat der Verwaltungsgerichtshof insofern eine eingeschränkte Prüfungsbefugnis, als die Ermessensübung ni... mehr lesen...
Index: 21/06 Wertpapierrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §9 Abs1;WAG 1997 §26 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/17/0034 E 4. Juli 2001 RS 2 Stammrechtssatz Kommt als Adressat der Strafnorm des § 26 Abs 1 WAG ein Unternehmen als juristische Person in Betracht, so treten nach § 9 Abs 1 VStG an dessen Stelle die zu ihrer Vertretung nach außen berufenen natürlichen Personen. Trifft diese Pe... mehr lesen...
Nachdem ein im ersten Rechtsgang erlassener Bescheid der belangten Behörde vom 2. Dezember 1996 mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Oktober 1997, B 160/97, wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes aufgehoben worden war, wurde der Beschwerdeführer mit dem nunmehr im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. November 1997 (neuerlich) für schuldig befunden, er habe am 22. Juni 1996 um 18.38 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an ei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Z2;VStG §19;
Rechtssatz: Der Milderungsgrund des § 34 Z. 2 StGB kann auch bei Vorliegen "einer geringfügigen Vorstrafe" gegeben sein (Hinweis: E 1.7.1983, 82/02/0288). Schlagworte Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998020031.X04 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde den Beschwerdeführer schuldig, er habe fahrlässig unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in den Jahren 1989 und 1990 betreffend die Veranlagungsjahre 1986 bis 1988 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in der Höhe von S 112.958,-- und an Einkommensteuer in der Höhe von S 167.896,-- bewirkt. Er habe dadurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG §23;VStG §19;VStG §21;
Rechtssatz: Das Gesetz bietet für eine starre Strafbemessung in Prozentwerten keinen Anhaltspunkt (Hinweis E 17.9.1991, 91/14/0126). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999140110.X02 Im RIS seit 24.10.2001 ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde der Beschwerdeführer mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 15. Jänner 2001 schuldig erkannt, er habe als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Ges.m.b.H. zu verantworten, dass diese beim Betrieb einer näher beschriebenen gewerblichen Betriebsanlage am 19.August 1999 insofern nicht für die Einhaltung der durch Betriebsanlagenbescheid vorgeschriebe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 1 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, ist nicht gesetzwidrig, insbesondere dann nicht, wenn das bisherige Strafaus... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 1. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe zumindest bis 16. September 1999 auf näher bezeichneten Grundstücken verschiedene näher umschriebene Gegenstände abgelagert und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs. 1 lit. a Z. 2 AWG iVm §... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheiden der belangten Behörde vom 12. August 1998 wurden die Beschwerdeführer der Begehung von vier Verwaltungsübertretungen nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) dahingehend schuldig erkannt, sie hätten es als persönlich haftende Gesellschafter und somit als zur Vertretung nach außen berufene Organe der S & Z OHG mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft a... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/09/0141
Rechtssatz: Die Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens ist eine Ermessensentscheidung, die nach den vom Gesetzgeber in § 19 VStG festgelegten Kriterien vorzunehmen ist (Hinweis E VS 25. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 25. Juli 1999 um ca. 12.30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Sattelkraftfahrzeug auf der Pyhrnautobahn A9 und auf der Pyhrnpaß Bundesstraße B 138 bei Strkm 30,200 im Gemeindegebiet von Schlierbach in Richtung Kirchdorf/Krems gelenkt, wobei er als Lenker dieses Sattelkraftfahrzeuges mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. Oktober 1996 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 5. März 1994 um 9.30 Uhr an einem näher umschriebenen Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt und 1. die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erheblich überschritten sowie 2. das Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitze einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch Verwaltungsübertre... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §34 Abs1 Z3;VStG §19 Abs2;VStG §19;VStG §20;
Rechtssatz: Nur solche Beweggründe sind als achtenswert anzuerkennen, die auch einem rechtstreuen Menschen die Begehung einer strafbaren Handlung nahelegen (vgl. Leukauf-Steininger, Komm3, § 34 RN 8). Es ist aber keineswegs naheliegend, zur Verhinderung "viel künftigen Leides" die (mangelnde) Effizienz vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §52 lita Z10a;VStG §19 Abs2;VStG §19; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/02/0141
Rechtssatz: Weder der Umstand, dass der Beschuldigte die Fahrt mit einem KFZ, ohne im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung der Gruppe "B" zu sein, auf... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender entscheidungswesentlicher Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 8. November 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft zu verantworten, dass dieses Unternehmen seit einigen Monaten, zuletzt festgestellt am 16. August 2000, am näher bezeichneten Standort einen Pr... mehr lesen...
Zu I: Der oben zu 1. zitierte Bescheid der belangten Behörde enthält zwar im Spruch: die Wendung, dass damit über eine Berufung des "Dkfm. E... S..." (des Beschwerdeführers) entschieden werde, doch ergibt sich aus den übrigen Teilen dieses Bescheides (
Betreff: ,
Begründung: und Zustellverfügung) unzweifelhaft, dass damit über die Berufung des J.H., des zweiten Geschäftsführers desselben Unternehmens, abgesprochen wurde, sodass es für die - zu verneinende - Frage, ob durch diesen Bescheid ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;B-VG Art130 Abs2;VStG §19;
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Behörde ihr Ermessen (hier: bei der Strafbemessung) rechtsrichtig in dem ihr zustehenden Rahmen ausgeübt hat, kommt es nicht darauf an, ob sie in einem anderen, gleich oder ähnlich gelagerten Fall von ihrem Ermessen in gleicher Weise (oder anders) Gebrauch gemacht ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 3. März 1998 wurde der Beschwerdeführer zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 (NSchG 1993) sowie § 1 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 sowie Abs. 4 Z. 4 der Salzburger Baumschutzverordnung (BaumschutzV), kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptsstadt Salzburg, Folge 3a/1992, sowie zweier Verwaltungsübertretungen nach § 58 Abs. 1 iVm. § 10 Abs. 1 NSchG 1993 sowie ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;
Rechtssatz: Bei der Strafbemessung kommt es nicht darauf an, ob eine Ausnahmebewilligung von einem Verbot erteilt worden wäre, wenn der Beschuldigte angesucht hätte (vgl. das Erkenntnis vom 30. Juni 1988, Zl. 87/10/0126). Schlagworte Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998100313.X03 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als gewerberechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Aktiengesellschaft bei Betrieb einer nach dem Standort umschriebenen gewerblichen Betriebsanlage insofern nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt zu haben, als "entgegen der Auflage Punkt 11) des beiliegenden Betriebsanlagenbescheide... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 1 Stammrechtssatz Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, ist nicht gesetzwidrig, insbesondere dann nicht, wenn das bisherige Strafaus... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (Vlbg SittenpolG), schuldig erkannt. Die von der Behörde erster Instanz verhängte Geldstrafe in Höhe von S 20.000,-- wurde auf S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen) und die verhängte Arreststrafe in der Dauer von 25 Tagen auf 1... mehr lesen...