Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Freistadt vom 26. September 1996 wurde der Mitbeteiligte des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer der P. GesmbH für schuldig befunden, er habe es zu vertreten, daß, wie anläßlich einer Überprüfung durch das Arbeitsinspektorat für den 9. Aufsichtsbezirk festgestellt worden sei, in einer örtlich umschriebenen Betriebsstätte im dortigen Arbeitsraum, in dem die Hobelanlage aufgestellt sei, ... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §68;VStG §19;VStG §21 Abs1;                                           
Rechtssatz:          Die Rechtskraft des erstinstanzlichen Schuldspruches verbietet es der Berufungsbehörde, bei der Strafbemessung darauf Rücksicht zu nehmen, ob der Schuldspruch zu Recht erfolgte oder nicht.                         European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1997:1997020232.X01                       Im RIS seit         20....                    mehr lesen...                
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 11. Dezember 1996, Zl. 96/03/0247, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer neuerlich im Instanzenzug wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 mit Geldstrafen von je S 10.000,-- bestraft, weil er am 27. Juli 1994 "1.) um 11.15 Uhr in Ilz auf der B 65, auf Höhe des Gendarmeriepostens von Dörfl kommend in Richtung Ortsmitte und 2.) ... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §66 Abs4;VStG §19;VStG §55 Abs1;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1991/04/15 90/19/0586 1               Stammrechtssatz         Die Berufungsbehörde hat allenfalls auch erst während des Berufungsverfahrens eingetretene Umstände bei der Strafbemessung wahrzunehmen (Hinweis E 12.2.1982, 81/04/0100). Dies gilt auch für den Ablauf der Tilgungsfrist hinsichtlich einer Vorstrafe (Hinweis E 9...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin einer Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 20 Tagen sowie eine Geldstrafe in der Höhe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 14 Tagen) verhängt. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde nach Wiedergabe des Sachver... mehr lesen...
                    
                    Index:        L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1995/11/27 95/10/0136 1               Stammrechtssatz         Die ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §11;VStG §12;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1               Stammrechtssatz         § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freiheitsstrafe eine zweifache Prüfung: Zunächst ist zu untersuchen, ob eine Freiheitsstrafe iSd § 11 VStG NOTWENDIG ist. Wird dies bejaht - und sieht die Verwaltungsvorschrift eine Strafdrohung...                    mehr lesen...                
Mit Bescheid vom 22. September 1995 hat die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch gegen den Beschwerdeführer ein Straferkenntnis folgenden Inhalts erlassen: "1. Sie haben in der Zeit vom 28.7.1992 bis zum 18.4.1995 im Bereich eines Tobels und eines in diesem Abschnitt sich befindenden Gerinnes auf Grundstücksnummern 403 und 490 Grundbuch F. (...) Bauschutt aller Art (Beton-, Waschbeton-, Plastik- und sonstige Kunststoff-, Eisen- und Aluminiumteile) abgelagert. ... 3. Sie haben... mehr lesen...
                    
                    Index:        24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        StGB §34 Abs1 Z14;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          In der Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes kann allenfalls das Fehlen eines Erschwerungsgrundes, nicht aber ein mildernder Umstand erblickt werden.                     Schlagworte       Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein               European Case Law Identifier (ECLI)       ECLI:AT:VWGH:1997:199707...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 22. November 1995 um 11.12 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws auf der Inntalautobahn A 12 an einer näher bezeichneten Örtlichkeit fahrend die durch Straßenverkehrszeichen in diesem Bereich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nach Abzug der Meßtoleranz um 66 km/h überschritten. Er habe hiedurch eine Ver... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Hat der Lenker die zulässige Höchstgeschwindigkeit (hier: 80 km/h) auf einer näher bezeichneten Autobahnstrecke eklatant (hier: um 66 km/h) überschritten, besteht jedoch kein Anhaltspunkt dafür, daß andere Verkehrsteilnehmer, die durch das Verhalten des Besch hätten gefährdet we...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug erlassenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin der Verwaltungsübertretung nach § 18 Abs. 1 lit. c iVm § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (VbG SittenpolG), schuldig erkannt. Gemäß § 18 Abs. 3 Vbg SittenpolG wurde eine Geldstrafe von S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) und eine Freiheitsstrafe von 25 Tagen verhängt. Zur Begründung: der verhängten Strafen führte die belangte Behörde aus: Gemäß § 11 VStG dürfe... mehr lesen...
                    
                    Index:        L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;VStG §12 Abs1;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Ausschlaggebend für die Strafbemessung ist das Ausmaß der Beeinträchtigung des geschützten Rechtsgutes durch die konkrete Tat; davon ausgehend kommt es auf das Gewicht des jeweiligen ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs2;VStG §11;VStG §12;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1993/11/15 93/10/0086 1               Stammrechtssatz         § 11 und § 12 VStG verlangen von der Behörde im Falle der Verhängung einer Freihe...                    mehr lesen...                
Mit Straferkenntnis vom 9. August 1996 legte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis dem Beschwerdeführer zur Last, "zumindest" am 4. Juli 1996 bestimmte bewegliche Sachen, deren Erfassung als gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes im öffentlichen Interesse geboten sei, weil nur durch ihre ordnungsgemäße Entsorgung die Gefahr von Verunreinigungen der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus und eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbild... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §66 Abs4;VStG §16;VStG §19;VStG §20;                                           
Rechtssatz:          Die Berufungsbehörde hat in Wahrnehmung der ihr nach § 20 VStG eröffneten Möglichkeit nicht nur die Geldstrafen, sondern auch die Ersatzfreiheitsstrafe herabzusetzen (Hinweis E 4.2.1993, 92/18/0168).                     Schlagworte       Geldstrafe und Arreststrafe
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Umfang der A...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 3. November 1994 um 16.40 Uhr an einem näher umschriebenen Ort einen Fiaker in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende ... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung               
Norm:        StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19 Abs2;VStG §19;                                           
Rechtssatz:          Im Hinblick auf einen ERHEBLICHEN Alkoholisierungsgrad des Besch kommt eine Herabsetzung einer von der Behörde erster Instanz verhängten Strafe (hier: S 20.000, Ersatzfreiheitsstrafe 17 Tage) auch dann nicht in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides du...                    mehr lesen...                
Der Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 9. Dezember 1992 wegen unberechtigter Beschäftigung von vier namentlich genannten Ausländern (§ 28 Abs. 1 Z. 1 lit. b iVm § 18 Ausländerbeschäftigungsgesetz, in der Folge: AuslBG) zu Geldstrafen von jeweils S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils fünf Tage) verurteilt. Aufgrund der dagegen erhobenen Berufung bestätigte die belangte Behörde mit Erkenntnis vom 18. März 1994 die erstinstan... mehr lesen...
                    
                    Index:        10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VwGG §41 Abs1;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1994/05/30 94/16/0103 2               Stammrechtssatz         Hat die belangte Behörde von dem ihr im Rahmen der Strafzumessung eingeräumten Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht, dann ist die Strafzumessung darüber hinaus einer weiteren Überprüfung durch den VwGH grundsätzlich entzogen.                  ...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung               
Norm:        AuslBG §28 Abs1 litb;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1995/04/20 94/09/0377 4               Stammrechtssatz         Durch die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, bzw aus dem illegalen Inanspruchnehmen von Leistungen solcher Arbeitskräfte ist jedenfalls in Österreich Kapital zu schlagen, was auch regelmäßig der A...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
                    
                    Index:        L40018 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen VorarlbergL40058 Prostitution Sittlichkeitspolizei Vorarlberg24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs1 litc;SittenpolG Vlbg 1976 §18 Abs3;SittenpolG Vlbg 1976 §4 Abs1;StGB §33 Z2;VStG §11;VStG §12 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19;               Beachte       Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000               Hinweis auf Stamm...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        AVG §58 Abs2;VStG §19 Abs2;VStG §19;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;               Beachte       Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000               Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 85/10/0041 E 24. Juni 1985 RS 4               Stammrechtssatz         Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Vorstrafen der Beschuldigten detailliert anzuführen, da diese dem Bestraften bek...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §44a Z1;               Beachte       Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000               Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1               Stammrechtssatz         Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden.  						                                       Schla...                    mehr lesen...                
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 30. September 1996 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs. 1 Z. 3 zweiter Fall in Verbindung mit § 81 Abs. 1 GewO 1994 schuldig erkannt und über ihn deshalb nach § 366 Abs. 1 Einleitungssatz GewO 1994 eine Geldstrafe von S 20.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe sechs Tage) verhängt. Die ihm zur Last gelegte Tat wird wie folgt umschrieben: "Sie sind als Betreiber... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 5. April 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der E-Ges.m.b.H. (nunmehr M-Aktiengesellschaft) für die weitere Betriebsstätte in Wien 4., V-Gasse 7, zu verantworten, daß in dieser Betriebsanlage am 26.7.1994 die Auflage Nr. 12 des Bescheides des Magistratischen Bezirksamtes für den 4./5. Bezirk vom 23.11.1989, MBA 4/5 - Ba 4.125/1/89, wonach die Luftleitun... mehr lesen...
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19 Abs2;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 1               Stammrechtssatz         Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, ist nicht gesetzwidrig, insbesondere dann nicht, wenn das bisherige Strafaus...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19 Abs2;VStG §19;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie 2306/75 E 30. Juni 1976 RS 1               Stammrechtssatz         Eine Strafbemessung, die von dem Gedanken getragen ist, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Verhängung einschneidender und im Wiederholungsfall entsprechend erhöhter Strafen zu erzwingen, ist nicht gesetzwidrig, insbesondere dann nicht, wenn das bisherige Strafaus...                    mehr lesen...                
                    
                    Index:        40/01 Verwaltungsverfahren               
Norm:        VStG §19;VStG §5 Abs1;                   Hinweis auf Stammrechtssatz       GRS wie VwGH E 1995/01/27 94/02/0458 2               Stammrechtssatz         Wird bereits eine fahrlässig gesetzte Tat unter Strafe gestellt, wirkt es erschwerend, das ein Gebot vorsätzlich verletzt wird. Eine Verletzung des im VStG anzuwendenden "Doppelverwertungsverbotes" liegt nicht vor, wenn der dem Besch zur Last gelegte Tatbestand bereits fahr...                    mehr lesen...