Der Beschwerdeführer ist nigerianischer Staatsangehöriger. Er begab sich noch am Tag seiner behaupteten Einreise, am 2. Dezember 1999, in das Wachzimmer der Bundespolizeidirektion Eisenstadt im Bundesamtsgebäude Eisenstadt. Wegen des Verdachtes, dass er vor wenigen Stunden unter Umgehung der Grenzkontrolle in das Bundesgebiet eingereist sei und weil er sich nicht ausweisen konnte und insbesondere kein Reisedokument bei sich hatte, wurde der Beschwerdeführer festgenommen und am 3.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19 Abs2;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/03/0016 E 13. März 1991 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Aus § 16 VStG ergibt sich, daß die Verhängung einer Geldstrafe auch dann gerechtfertigt ist, wenn der Bestrafte kein Einkommen bezieht. Die Geldstrafe ist daher auch dann zu verhängen, wenn die Vermögensverhältnisse und Einkommensverhä... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 1. März 2000 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe zumindest bis 16. September 1999 auf näher bezeichneten Grundstücken verschiedene näher umschriebene Gegenstände abgelagert und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs. 1 lit. a Z. 2 AWG iVm §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 12. Dezember 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der H-Ges.m.b.H zu verantworten, daß am 30. April 1997 in der Betriebsanlage in W, M-Straße 6, näher bezeichnete Auflagen in rechtskräftigen Bescheiden nicht eingehalten worden seien, nämlich 1) Auflage Nr. 2 des Bescheides vom 4. Dezember 1985, MBA 4/5 - Ba 31.203/1/85, wonach die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 4 Stammrechtssatz Die Ersatzfreiheitsstrafe ist nach den Strafzumessungsregeln des § 19 VStG zu berechnen (Hinweis E 22.9.1955, 1093/55, VwSlg 3825 A/1955). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998040034.X06 Im... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. November 1990, Zl. SD 500/90, verhängte die Sicherheitsdirektion für Wien über den Beschwerdeführer gemäß § 34 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe von S 1.000,--, weil er sich in einer schriftlichen Eingabe an die Bundespolizeidirektion Wien vom 4. August 1990 (Berufung gegen einen Bescheid, mit dem ein Auskunftsbegehren abgewiesen worden war) einer beleidigenden Schreibweise bedient hatte. Ergänzend wurde ausgesprochen, daß im Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 Abs2 idF 1990/357;AVGNov 1990 Art4 Abs1;AVGNov 1990 Art4 Abs2;VStG §16 Abs1;VStG §53;VwRallg;
Rechtssatz: Gem Art IV Abs 2 AVGNov 1990 (BGBl 1990/357) kommt/kam ausnahmsweise - Anhängigkeit des Verfahrens zur Verhängung einer Ordnungsstrafe gem § 34 Abs 2 idF vor der AVGNov 1990 zum 1.1.1991 vorausgesetzt - die Verhängung einer Ersatzfr... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 17. Jänner 1994 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 28. Jänner 1994 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erkannt, als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter einer näher genannten Gesellschaft m.b.H. und Co KG insgesamt 42 Übertretungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen begangen zu haben. Über die mitbeteiligte Partei wurden drei Geldstrafen in der Höhe von je S 3.0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. April 1995, Zl. 95/11/0018, der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 1994 schuldig erkannt worden, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Die Strafaussprüche der Erstbehörde (Straferkenntnis des Bürgermeisters... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §54b Abs2;
Rechtssatz: Daß der belBeh bei der - überflüssigen - Anführung einer Summe aller verhängten Ersatzfreiheitsstrafen im
Spruch: ein Rechenfehler unterlief, verletzt keine Rechte des Bf, hat er doch im Falle der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe die jeweils hiefür verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen, im Falle der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VStG §51 Abs6;VStG §63 Abs1;
Rechtssatz: Die belBeh hat im fortgesetzten Verfahren für jede Verwaltungsübertretung gesondert eine Ersatzfreiheitsstrafe bemessen. Die Gesamtsumme der verhängten Ersatzfreiheitsstrafen war dabei nur insoferne von Bedeutung, als sie die ursprünglich verhängte einheitliche Ersatzfreiheitsstrafe nicht übers... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 6. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt sieben Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden sieben Geldstrafen in der Höhe von dreimal S 1.000,--, dreimal S 800,-- und einmal S 900,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung Folge gegeben, das Straferkenntnis aufgehoben un... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/27 95/11/0018 3 Stammrechtssatz Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den B... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 8. September 1993 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, insgesamt 29 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden 29 Geldstrafen in der Höhe von 26 x S 1.000,-- und 3 x S 500,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verhängt. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der vom Mitbeteiligten erhobenen Berufung in Ansehung der Schuldsprüche keine Folge gegeben und das Straferkenntnis mit eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §16 Abs1;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs6;
Rechtssatz: Die dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftende Rechtswidrigkeit, die in der undifferenzierten Festsetzung einer einheitlichen Ersatzfreiheitsstrafe für die beiden selbständig verhängten Geldstrafen besteht, ist durch den Berufungsbescheid mit einer entsprechenden Abänderung des Spruches de... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 13. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als satzungsgemäß nach außen berufenes Organ (gemäß § 9 Abs. 1 VStG) zu verantworten, daß die V-GmbH in Linz die ausländischen (deutschen) Staatsangehörigen a) K., als Bauleiter in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 18. Februar 1991 und b) R., zur Bauaufsicht in der Zeit vom 21. Februar 1990 bis 11... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;VStG §16 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/09/0173 6 Stammrechtssatz Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Besch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der handelsrechtliche Geschäftsführer der K-KG. Mit undatiertem Schreiben zeigte das Landesarbeitsamt Niederösterreich (im folgenden LAA NÖ) der Bezirkshauptmannschaft (BH) Gänserndorf (dort eingelangt am 3. Juli 1989) an, das Arbeitsamt Gänserndorf habe bei einer Kontrolle der Baustelle "XY, Gänserndorf" am 6. Juni 1989 festgestellt, daß dort von der K-KG neun namentlich genannte polnische Arbeitskräfte beschäftigt worden seien. Für die Ausländer habe wed... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 lita;VStG §16 Abs1;VStG §19;VStG §22 Abs1;VStG §44a Z3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Verhängung einer (Gesamtarreststrafe) Ersatzarreststrafe ohne Differenzierung nach den einzelnen (hier: neun), dem Beschuldigten zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen ist gesetzwidrig (H... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (der belangten Behörde) vom 4. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als "handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeber fungierenden K Gesellschaft m.b.H., etabliert in Wien, B-Straße 19, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber am Sonntag, den 25. März 1990 im L-Markt in S folgende Arbeitnehmer jeweils z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Es besteht keine Vorschrift, die es der Strafbehörde zur Pflicht machen würde, in der
Begründung: für die Bemessung einer Ersatzfreiheitsstrafe den dafür bestehenden Strafrahmen anzuführen. Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993... mehr lesen...
Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens S vom 23. August 1990 wurde der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft N als Strafbehörde erster Instanz am 4. September 1990 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ (Geschäftsführer) der Fa. Z-GmbH zu verantworten habe, daß in deren Betrieb in S, N-Straße, sieben namentlich genannte jugoslawische Staatsangehörige im August 1990, zumindest jedoch am 23. August 19... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Strafbehörde erster Instanz hat dem Beschuldigten im
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses sieben Verwaltungsübertretungen zur Last gelegt und hiefür jeweils eine Geldstrafe in der Höhe von S 10000,-- (im Falle der Uneinbringlichkeit jeweils 204 Stunden Ersa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. August 1990 an bestimmten Orten in Gerasdorf 1. gegen 0.40 Uhr einen Pkw gelenkt und dabei nicht vor der Haltelinie angehalten, obwohl die Verkehrsampel der Kreuzung LS 1115 - B 7 rotes Licht gezeigt habe und dies als Zeichen für "Halt" gelte; 2. gegen 0.50 Uhr gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Unte... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 3 Stammrechtssatz Das VStG sieht für das Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen keinen festen Umrechnungsschlüssel vor (Hinweis E 21.2.1990, 89/03/0113). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die beiden Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Oktober 1991, Zl. 91/09/0098, verwiesen, mit welchem der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde vom 22. April 1991 hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe im zweiten Rechtsgang wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG;VStG §16 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Daß bei der Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe dann, wenn infolge der Einkommenssituation bzw Vermögenssituation des Beschuldigten die "Gefahr der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe sehr konkret ist", ein anderer Maßstab anzulegen wäre als in den sonstigen Fällen, läßt sic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0163 4 Stammrechtssatz Die Ersatzfreiheitsstrafe ist nach den Strafzumessungsregeln des § 19 VStG zu berechnen (Hinweis E 22.9.1955, 1093/55, VwSlg 3825 A/1955). Schlagworte Geldstrafe und Arreststrafe European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/19 90/03/0262 3 Stammrechtssatz Dem Gesetz läßt sich nicht entnehmen, daß - innerhalb der gesetzlichen Mindestsätze und Höchstsätze - ein bestimmtes Verhältnis zwischen Geldstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen bestehen müsse und die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe festzusetzende Ersatz... mehr lesen...