1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Rev... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Rev... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. September 2021 wurden über den Erstrevisionswerber wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall: Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt, er wurde darüber hinaus zur Zahlung eines Beitrags zu den Verfahrenskosten verpflichtet. Weiters wurde die Haftung der Zweitrevisionswerberin für diese Beträge gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. September 2021 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Revision verbunden ist der Antrag, dieser die aufschiebende Wirkung gemäß § 30 Abs. 2 VwGG zuzuerkennen. Mit der vorliegenden außerordentlichen Revision bekämpft der Revisionswerber die Verhängung von Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes. Mit der Rev... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b Abs3 VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 29. August 2021 verhängte die Bezirkshauptmannschaft Perg über den Revisionswerber wegen Übertretung des Versammlungsgesetzes 1953 eine Geldstrafe in der Höhe von € 250,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 14 Tage und 13 Stunden). 2 Die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich mit dem angefochtenen Beschluss als unzulässig zurück. 3 Mit der gegen diesen Beschluss erhobenen Revision beantragte der Revisionswe... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich wurde über den Revisionswerber - in Bestätigung eines Straferkenntnisses der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 10. April 2019 - wegen Übertretung des ASVG eine Geldstrafe in der Höhe von € 730,- (Ersatzfreiheitsstrafe von 112 Stunden) verhängt. 2 Mit der gegen dieses Erkenntnis erhobenen Revision ist der Antrag verbunden, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Antra... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1 VStG §53b VStG §54b Abs3 VwGG §30 Abs2 VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillenss... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28-601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillens... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde des Antragstellers insofern Folge, als die verhängte Mutwillensstrafe gemäß § 28 Abs. 2 VwGVG iVm § 35 AVG in der Höhe von EUR 400,00 festgesetzt wurde. Die Revision sei gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende außerordentliche Revision, mit der ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. Begründend wird vorgebrac... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht wies mit dem bekämpften Beschluss einen Antrag des nunmehrigen Revisionswerbers vom 4. April 2019 ab, jenes Verfahren wiederaufzunehmen, in dem das Verwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 14. Juni 2017, LVwG 533.28- 601/2017-10, im Beschwerdeweg einen Regulierungsplan nach § 37 Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985 (StAgrGG 1985) für eine Agrargemeinschaft erlassen hatte. Weiters verhängte es über ihn gemäß § 35 AVG iVm § 17 VwGVG eine Mutwillens... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurde über den Revisionswerber gemäß § 120 Abs. 1a FPG eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen) verhängt. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurde über den Revisionswerber gemäß Paragraph 120, Absatz eins a, FPG eine Geldstrafe in der Höhe von € 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen) verhängt. 2 Mit der gegen dieses Erkenntnis erhobenen Revi... mehr lesen...
1 Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurde die Verhängung von vier Geldstrafen über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft und somit als Verantwortlichen gemäß § 9 Abs 1 VStG wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von jeweils 18 Stunden) bestätigt. 1 Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurde die Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
1 Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG ist auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 1 Gem... mehr lesen...
Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft und somit als Verantwortlichen gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung des ASVG drei Geldstrafen von jeweils EUR 2.180,-- (Ersatzfreiheitsstrafen von jeweils sechs Tagen) verhängt. Mit dem beim Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrechtlichen Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft und somit als Verantwortlichen gemäß § 9 Abs. 1 VStG wegen Übertretung des ASVG drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 910,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von jeweils zwei Tagen und elf Stunden) verhängt. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Erkenntnis wurden über den Revisionswerber als handelsrec... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 VwGG auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses (bzw. Beschlusses, § 30 Abs. 5 VwGG) oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §14 Abs1; VStG §53b Abs2; VStG §54b Abs3; VwGG §30 Abs2; VStG § 14 heute VStG § 14 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VStG § 14 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2018 ... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision auf Antrag des Revisionswerbers die aufschiebende ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des ASVG eine Geldstrafe in Höhe von EUR 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage und 10 Stunden) verhängt. Mit der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde ist der Antrag verbunden, dieser die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag im Wesentlichen damit, dass von verschiedenen Finanzämtern, der Gebietskrankenkasse und zwei Ortsgemeinde... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegen stehen und nach Abwägung aller berührter Interessen mit dem Vollzug des Bescheids für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführe... mehr lesen...