RS Vwgh 2022/9/9 Ra 2022/12/0093

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Veröffentlicht am 09.09.2022
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung des Glücksspielgesetzes - Nach § 14 Abs. 1 VStG dürfen Geldstrafen nur insoweit zwangsweise eingebracht werden, als dadurch weder der notwendige Unterhalt des Bestraften und derjenigen, zu deren Unterhalt ihn das Gesetz verpflichtet, noch die Erfüllung der Pflicht, den Schaden gutzumachen, gefährdet wird (vgl. VwGH 3.8.2016, Ra 2016/17/0172, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022120093.L01

Im RIS seit

22.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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