Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Zuletzt war der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juli 1991 in die Dienstklasse VI befördert worden. Der Beschwerdeführer hat seit 1992 mehr als 100 Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;B-VG Art67 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antragsteller, der bereits seit November 1994 zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich dienstzugeteilt worden war, von der Leitung der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos Tirol abberufen und zum Landesgendarmeriekommando Niederösterreich versetzt. Nach der ausführlichen Begründung: dieses Bescheides geht die Versetzung des Antragstellers auf ein durch vielfache und schwerwiegende Differenzen in verschiedenen Sachfragen beg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Versetzung - Die von der belangten Behörde als zwingendes öffentliches Interesse vorgebrachten
Gründe: überzeugen schon deshalb nicht, weil die aufgezeigten Probleme (finanzielle Belastung durch die Weiterzahlung an Zuteilungsgebühren) bzw das Interesse an einer raschen und definitiven Besetzu... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rat im Bereich der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Dienstbehörde erster Instanz vom 30. November 1994 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt Gmunden zum Finanzamt Vöcklabruck - welchem er bereits dienstzugeteilt war - versetzt. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung als unbegründet abgewiesen, den erst... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Dem Konkretisierungserfordernis wird nicht dadurch entsprochen, daß im Antrag auf ein - nicht wiedergegebenes - Vorbringen im Verwaltungsverfahren verwiesen wird, weil damit die für die Beurteilung des Zutreffens der Voraussetzungen nach § 30 Abs 2 VwGG maßgeblichen gegenwär... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie war bis zum 30. November 1993 als Leiterin der Justizanstalt A tätig. Als Folge der Vorgänge im sogenannten "Fall K." wurde sie ab dem 30. November 1993 der Justizanstalt B zugeteilt. Sie ist nun seit 1. Mai 1994 im psychologischen Dienst der Justizanstalt H eingesetzt. Ihrem Abzug aus der Justizanstalt A gingen mehrfache Befragungen über die Behandlung des auf Grund einer lebensl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: § 94 Abs 1 Z 1 BDG 1979 stellt auf die Kenntnis der "Disziplinarbehörde" (dazu zählt die "Dienstbehörde") schlechthin ab; er enthält also keine ausdrückliche Einschränkung auf die Kenntnis jener Abteilung (Unterorganisationseinheit) der Behörde, die diese Aufgaben der Dienstbehörde nach der Geschäftseinteilung wahrzunehme... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0101 2 Stammrechtssatz § 109 und § 110 BDG 1979 sehen eine Arbeitsteilung zwischen Dienstvorgesetztem und Dienstbehörde vor. Erfährt demnach der Dienstvorgesetzte vom begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung eines seiner Dienstaufsicht unter... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0101 3 Stammrechtssatz Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehör... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der Beschwerdeführer verbindet seine dagegen erhobene Beschwerde mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und führt dazu aus, durch die Entlassung (Einkommensverlust, kaum Möglichkeit einen neuen Arbeitgeber zu finden) erleide er offenkundig einen unverhältnismäßigen Nachteil. Der Verwaltungsgerichtshof hat gemäß § 30 Abs. 2 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;VwGG §30 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/02/16 AW 94/09/0002 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Aus § 30 Abs 3 VwGG ergibt sich, daß die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung einen Aufschub für den Vollzug des angefochtenen Bescheides bedeutet. Zulässiger Inhalt einer solchen M... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Volksschullehrerin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Ihre Dienststelle ist die Volksschule L. Nach der Geburt ihres gehörlosen Sohnes gewährte die belangte Behörde der Beschwerdeführerin über ihr Ansuchen (im Anschluß an den Urlaub gemäß § 15 Abs. 1 Mutterschutzgesetz) Karenzurlaub nach § 58 Abs. 1 LDG 1984 (Bescheid vom 1. Februar 1988; Dauer 31. Jänner bis 31. August 1988), den sie in der Folge verlängerte (Bescheid v... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: BDG 1979;LDG 1984 §106 Abs1 Z2;LDG 1984 §58 Abs2;LDG 1984 §58 Abs3;PG 1965 §6 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0094 E 16. Oktober 1989 RS 2 Stammrechtssatz Eine Gesetzesbestimmung, die allgemein - abweichend von dem im § 58 Abs 2 LDG normierten Grundsatz der Nichtberücksichtigung der im Karenzurlaub zurückgel... mehr lesen...
Der 1930 geborene und seit 1. September 1980 ununterbrochen als Vertragslehrer an der Bundeshandelsakademie und Bundeshandelsschule in XY in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer ersuchte mit an die belangte Behörde gerichtetem Schreiben vom 28. November 1991 unter Angabe von Vergleichsfällen um Zustimmung zur Aufnahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis unter Nachsichterteilung wegen Überschreitung der oberen Altersgrenze bzw. um besche... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §8;BDG 1979;B-VG Art132;JN §1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Einem öffentlich-rechtlichen Bediensteten als Antragsteller, der als Partei im Verwaltungsverfahren berechtigt war, die Entscheidungspflicht ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Sicherheitswachebeamter im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien und war im maßgeblichen Zeitpunkt beim Bezirkspolizeikommissariat X - Wachzimmer Y tätig. Am 19. August 1991 befand sich der Beschwerdeführer gemeinsam mit zwei anderen Beamten (W. und St.) am Vormittag zur Sturmgewehrausbildung auf dem Schießplatz E. Nachdem die Beamten bis 15.30 Uhr dieses Tages noch nicht in ihren Wa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehörde zugerechnet werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn er Leiter de... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96;
Rechtssatz: § 109 und § 110 BDG 1979 sehen eine Arbeitsteilung zwischen Dienstvorgesetztem und Dienstbehörde vor. Erfährt demnach der Dienstvorgesetzte vom begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung eines seiner Dienstaufsicht unterstehenden Beamten, so hat er - soweit sich der Verdacht nicht schon ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/28 AW 90/07/0028 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Parteistellung in einem wasserrechtlichen Verfahren - Voraussetzung für eine Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung ist die Vollzugstauglichkeit des bekämpften Bescheides. Sie fehlt bei der Abweisung oder Zurückweisun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zustän... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Assistenzprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Klinik X. Aus den vorgelegten Verwaltungsakten geht hervor, daß gegen den Beschwerdeführer mehrere Anzeigen betreffend seine Tätigkeit im Allgemeinen Krankenhaus erstattet wurden, welche die Einschaltung der Staatsanwaltschaft sowie die vorläufige Suspendierung des Beschwerdeführers mit Bescheid des Rektors der Universität Wien vom 4. Mai 1990 zur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Versetzung - Führt die Dienstbehörde in der
Begründung: des Versetzungsbescheides aus, es bestehe im Bereich einiger Finanzlandesdirektionen ein akuter Mangel an Bediensteten der Verwendungsgruppe des versetzten Beamten, insbesondere in jenem der FLD, in welche er versetzt werde, werde dr... mehr lesen...
Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;BDG 1977 §10;BDG 1977 §11;BDG 1979;LDG 1962 §11;
Rechtssatz: Erfolgt die Feststellung des Eintrittes der Definitivstellung auf der Grundlage des LDG 1970 (§ 11), ist auf das provisorische Dienstverhältnis der Landeslehrer ungeachtet des inzwischen erfolgten Inkrafttretens des BDG 1979 weiterhin das BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem mit Wirksamkeit vom 31. März 1989 erfolgten Austritt (§ 21 BDG 1979) als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Urologie in K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach durchgeführter mündlicher Verhandlung den Beschwerdeführer mit Beschluß vom 9. Ju... mehr lesen...