Der Mitbeteiligte steht als Bezirksinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Zeitpunkt der inkriminierten Tathandlung war der Gendarmerieposten W. Mit der bei der Disziplinarkommission am 22. August 2002 eingelangten Disziplinaranzeige des Landesgendarmeriekommandos für Tirol vom 1. August 2002 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe am 22. Juni 2002 zusammen mit seiner Ehegattin das Einkaufszentrum "Interspar" in W, bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 idF 1998/I/123;BDG 1979 §96 Z1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Ist die Dienstbehörde in mehrere Organisationseinheiten unterteilt, so ist der Beginn der Verjährungsfrist gemäß § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 mit der Kenntnis des Leiters der Dienstbehörde oder jener Fachabteilung/Unterorganisationseinheit der Dienstbehörde, die für die Behandlung von Diszipli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Salzburg. Er ist der Bezirkshauptmann des Bezirkes J. Der Spruch: des zur hg. Zl. 2001/09/0005 erstangefochtenen Bescheides vom 24. November 2000 hat folgenden Wortlaut: "Gegen den Landesbeamten, Bezirkshauptmann M, geb. 1944, wird nach Einlangen der Disziplinaranzeige durch das Amt der Salzburger Landesregierung (Personalabteilung) als Disziplinarbehörde I. Instanz, wegen des Verdachtes folgender Dien... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1 impl;BDG 1979 §96 impl;LBG Slbg 1987 §36 Abs1 Z1;LBG Slbg 1987 §38;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2001/09/0156
Rechtssatz: Eine Einschränkung dahin, dass es bei der Kenntnis durch das Amt der Salzburger Landesre... mehr lesen...
Der im Jahr 1955 geborene Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Ablauf des 30. April 1996 Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes BGBl. 201/1996); seit 31. Dezember 1998 trat an deren Stelle im ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §96;BDG 1979 §97;BDG 1979 §98;PTSG 1996 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0184 E 20. März 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zu den in § 17 Abs. 1 zweiter Satz PTSG 1996 verwiesenen Bestimmungen zählen auch jene des BDG 1979 über die Bildung und Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen. European ... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt, seiner zur Zl. 2003/12/0017 protokollierten Beschwerde aufschiebende Wirkung zuzuerkennen und bringt dazu vor, einer Bewilligung stünden öffentliche Interessen offenkundig nicht entgegen, weil die Technische Universität Graz über ausgezeichnete wissenschaftliche Mitarbeiter verfüge, die jederzeit in der Lage seien, bis zur definitiven Entscheidung über die Besetzung der gegenständlichen Planstelle (mit dem angefochtenen Bescheid der belangten Behörde er... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 2003/12/0002 B 3. Juni 2003 RS 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Ernennung eines ordentlichen Universitätsprofessors - Der Beschwerdeführer bringt in seinem Antrag, der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, (unter anderem) vor, durch die Nichtzuerkennung der aufschie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) (gemäß § 117 Gehaltsgesetz idF Art. II Z. 1, BGBl. Nr. 375/1996, Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgeri... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zur gegenständlichen Entlassung als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) (gemäß § 117 Gehaltsgesetz idF Art. II Z. 1, BGBl. Nr. 375/1996, Beamter des Post- und Fernmeldewesens) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnach... mehr lesen...
Rechtssatz: Zu den in § 17 Abs. 1 zweiter Satz PTSG 1996 verwiesenen Bestimmungen zählen auch jene des BDG 1979 über die Bildung und Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen. Im RIS seit 13.06.2002 mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979 §96;BDG 1979 §97;BDG 1979 §98;PTSG 1996 §17 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/09/0184 E 20. März 2002 RS 2 Stammrechtssatz Zu den in § 17 Abs. 1 zweiter Satz PTSG 1996 verwiesenen Bestimmungen zählen auch jene des BDG 1979 über die Bildung und Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen. European ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Mit inhaltlich im wesentlichen gleichlautenden Schreiben an seine Dienstbehörde vom 24. und 28. Mai sowie vom 12. Juni 1996 begehrte der Beschwerdeführer als nicht zum Zug gekommener Bewerber um verschiedene ausgeschriebene Leitungsfunktionen in folgenden Punkten "um bescheidmäßige Feststellung": "1)... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: AHG 1949;AusG 1989 §15;AVG §56;AVG §8;BDG 1979;DVG 1984 §3;GehG 1956;VwRallg;
Rechtssatz: Die von einem Beamten, einem nicht zum Zug gekommenen B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 3160 Traisen, wo er als Kassenbeamter II und als "Springer" verwendet wurde. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig erkannt, er habe in den Postämtern Neulengbach, Wampe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92;BDG 1979 §96;BDG 1979 §97; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/11 95/09/0050 3 Stammrechtssatz Nach § 92 BDG 1979 ist eine Disziplinarstrafe der Versetzung an eine andere Planstelle bzw Zuweisung eines anderen Funktionsbereiches nicht vorgesehen, die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Disziplinarbehörden (iSd § 96 BDG 1979) si... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92;BDG 1979 §96;BDG 1979 §97; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/04/11 95/09/0050 3 Stammrechtssatz Nach § 92 BDG 1979 ist eine Disziplinarstrafe der Versetzung an eine andere Planstelle bzw Zuweisung eines anderen Funktionsbereiches nicht vorgesehen, die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Disziplinarbehörden (iSd § 96 BDG 1979) si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Kontrollor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde seit 3. Jänner 1994 (und seit 1. September 1994 "definitiv") als Lagermeister dem Heeres-Sanitätslager Wien zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Beschluß bezeichneten, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 26. Februar 1996 hat die belangte Behörde gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen den Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0101 3 Stammrechtssatz Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehör... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist als Kriminalbeamter im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien (seit Oktober 1991) der Kriminalabteilung beim Bezirkspolizeikommissariat Leopoldstadt zur Dienstleistung zugeteilt. Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Beschwerdeführer am 9. August 1995 eine Disziplinarverfügung mit folgendem Spruch: "Sie haben am 22.5.1995 ihre Dienstpflichten gemäß § 43... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/18 90/09/0121 4 Stammrechtssatz Eine Einschränkung dahin, daß es bei der Kenntnis von der Dienstpflichtverletzung durch die Dienstbehörde darauf ankommt, daß jene Fachabteilung (Unterorganisationseinheit), die nach der Geschäftseinteilung für die Beurteilung von Disziplinarfällen zuständ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109;BDG 1979 §110;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/26 92/09/0101 3 Stammrechtssatz Die Kenntnis des Dienstvorgesetzten nach § 109 BDG 1979 kann auch in dem Fall, daß er der Dienstbehörde (nach dem DVG, allenfalls in Verbindung mit der DVV) angehört, nicht schon allein auf Grund dieses Umstandes der Dienstbehör... mehr lesen...
Der im Jahre 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Gendarmerieposten Neulengbach zur Dienstleistung zugeteilt. Aufgrund einer Anzeige der M. ersuchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten den Gendarmerieposten Melk, gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes des schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 1,5 Mio S Erhebungen zu führen und Anzeige zu erstatten. Der Gendarmerieposten Melk leitete da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. Dezember 1995 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Die Disziplinarkommission für ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor (Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung in der Verwendungsgruppe PT 5) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war im Zeitraum der beschwerdegegenständlichen Dienstvergehen Leiter des Postamtes G. Das genannte Postamt ist ein Postamt II. Klasse, Stufe 4 B (mit einem kassenführenden Amtsleiter und drei Zustellern). Mit "Disziplinarerkenntnis" der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Wirt... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92;BDG 1979 §96;BDG 1979 §97;
Rechtssatz: Nach § 92 BDG 1979 ist eine Disziplinarstrafe der Versetzung an eine andere Planstelle bzw Zuweisung eines anderen Funktionsbereiches nicht vorgesehen, die zur Durchführung des Disziplinarverfahrens berufenen Disziplinarbehörden (iSd § 96 BDG 1979) sind im Rahmen der ihnen gemäß § 97 BDG 1979 zukommenden Zuständigkeit... mehr lesen...