Index: L24006 Gemeindebedienstete Steiermark24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2 impl;BDG 1979 §91 impl;BDG 1979 §95 Abs1 impl;DGO Graz 1957 §19 Abs2;DGO Graz 1957 §78;DGO Graz 1957 §82 Abs1;StGB §202 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0176 E 18. April 2002 RS 1
Hier zum mit § 82 Abs. 1 DGO Graz 1957 inhaltsgleichen § 95 Abs. 1
BDG 1979; hier: Bezugnahme auf § 19 Abs. 2 DGO Graz 1957... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand als Revierinspektor (Sicherheitswachebeamter) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung im Oktober 1995) in einem Polizeigefangenenhaus tätig. Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Berufungsgericht vom 19. Juli 2000 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens des unbefugten Besitzes von verbotenen Waffen nach § 36 Abs. 2 Z 2 Waffengesetz 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Verteidigung, die allein die Entlastung vom Tatbestand einer strafgerichtlich zu verfolgenden Handlung anstrebt, lässt den gegen den Beschwerdeführer (Sicherheitswachebeamten) im Disziplinarverfahren erhobenen Vorwurf, er habe Dienstpflichten nach § 43 Abs. 2 BDG 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberinspektor (Kriminalbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung) im kriminalpolizeilichen Dienst der Abteilung II/10 des Bundesministeriums für Inneres als Sachbearbeiter tätig. Mit dem (seit 28. August 2000) rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. März 2000, GZ 3b Vr x/98, wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §12;StGB §302 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Fall (der Beamte wurde wegen seiner Taten des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 StGB, schuldig erkannt) die Notwendigkeit der Verhängung einer Dis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt für den XY. Bezirk. Mit Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 14. September 1998 wurde der Beschwerdeführer wegen wiederholter (in der Folge näher dargestellter) Verbrechen der Verleumdung nach § 297 StGB schuldig erkannt und mit Freiheitsstrafe von drei Monaten, bedingt nachgesehen unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren, bestraft. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Nach § 95 Abs. 1 BDG 1979 ist ausgehend von den spezifischen spezialpräventiven Erwägungen im Einzelfall im Rahmen einer vorläufigen Prognoseentscheidung der Disziplinarbehörde zu beurteilen, ob ein "disziplinärer Überhang" gegeben ist, das heißt, ob es - zusätzlich zur gerichtlichen Strafe - einer disziplinarrechtlichen Verfolgung bedarf... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;StGB §297 Abs1;
Rechtssatz: Wurde gemäß § 95 Abs. 1 BDG 1979 rechtens von einer disziplinären Verfolgung nicht abgesehen, so kommt Abs. 3 dieser Gesetzesbestimmung zum Tragen, nach dem spezialpräventive
Gründe: bei der Frage eine Rolle spielen können, ob eine Str... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er versah im maßgeblichen Zeitpunkt seinen Dienst im Wachzimmer Minoritenplatz im ersten Wiener Gemeindebezirk. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 4. Mai 2000 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. Juni 1999 gegen 6.50 U... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Es kann keine Rechtswidrigkeit darin erblickt werden, wenn die Disziplinaroberkommission angesichts des Untätigbleibens eines im Dienst befindlichen Sicherheitswachebeamten bei einer unmittelbar vor seinen Augen geschehenden Unrechtshandlung, deren Verhinderung zu seinen primären Dienstpfli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner Weise berücksichtigt, da das Verhalten in diesen Verfahren nur an jenen Maßstäben zu messen ist, die für a... mehr lesen...
Alle drei Beschwerdeführer standen als Bezirksinspektoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Sicherheitsbüro. Alle drei Beschwerdeführer waren im Bereich der Bekämpfung der Suchtgiftkriminalität eingesetzt. Mit Strafurteil des Bezirksgerichtes Josefstadt vom 8. Juni 1998, GZ 15U 90/98h wurden die Beschwerdeführer für schuldig erkannt, es am 9. Mai 1996 in Wien 9, Sicherheitsbüro, bei einem ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Sicherheitswachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 14. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1. er habe für den Privatdetektiv HH bereits eine längere Zeit - offenbar bereits seit zwei bis zweieinhalb Jahre - eine Nebenbeschäftigung ausgeübt, obwohl dadurch die Vermutung seiner Befangenhei... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §302;StGB §74 Z4;
Rechtssatz: Es kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass das Vorliegen eines "disziplinären Überhangs" im Sinne des § 95 Abs. 1 BDG 1979 im Falle einer Verurteilung wegen eines "echten Beamtendelikts" stets zu verneinen wäre. Denn auch die Berücksichtigung ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §95 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/09/0144
2001/09/0145
Rechtssatz: Bei einem strafrechtlich geahndeten Verhalten (hier: Unterlassung der Hilfeleistung iSd § 95 Abs. 1 StGB seitens Polizeibeamten für einen durc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI L ist schuldig, als Beamter nicht gemäß § 43 Abs. 2 BDG 1979 in seinem gesamten Verhalten dara... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor (im Bereich des Exekutivdienstes der Sicherheitswache) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat im maßgeblichen Zeitraum Oktober 1994 bis Februar 1995 seinen Dienst im Polizeigefangenenhaus der Bundespolizeidirektion Linz versehen. Mit Disziplinarerkenntnis vom 12. Dezember 1996 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres wie folgt zu Recht erkannt: "RI A ist schuldig, als Beamter ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Begleitumstände der Begehung der Verwaltungsübertretungen, die dazu führen, dass die - bei außerdienstlichem Verhalten nach einem strengeren Maßstab zu beurteilende - Schwelle der disziplinären Erheblichkeit überschritten wurde, können bei der Strafbeme... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberoffizial (im Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis zum Zeitpunkt seiner Suspendierung als motorisierter Briefeinsammler bei einem Postamt in Wien tätig; bis Ende November 1994 war der Beschwerdeführer vormittags auch als Eilzusteller eingesetzt worden. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 12. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer des ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/09/0324 E 19. November 1997 RS 1
(letzter Satz ohne Klammerausdruck) Stammrechtssatz Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einer Disziplinarsache ist trennbar. Hinsichtlich nicht bekämpfter Teile eines als Disziplinarerkenntnisses bezeichneten Bescheides t... mehr lesen...
Der im Jahr 1964 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark, Bezirksgendarmeriekommando Voitsberg, dem Gendarmerieposten Söding zugeteilt. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. März 1997 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt: "1) Am 20. Oktober 1996, um ca 19.1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/12/16 94/09/0034 2
(ohne Klammerausdruck nach dem letzten Satz) Stammrechtssatz Da strafgerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verurteilungen in jenen Fällen, in denen das strafbare Verhalten zugleich eine Verletzung des in § 43 Abs 2 BDG 1979 festgelegten Tatbestandbildes des "Vertraue... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 8. Jänner 1998, Zl. 2/38-DK 21/97, wurde der Beschwerdeführer folgendermaßen für schuldig erkannt: "A) BezInsp. JF ist schuldig, er hat es unterlassen, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft und unparteiisch mit den ihm zur Ve... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §45 Abs1;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/11 92/09/0318 9 Stammrechtssatz Der für die disziplinäre Verfolgung wesentliche Gesichtspunkt, das Funktionieren der Verwaltung zu gewährleisten, wird bei der Verhängung von Verwaltungsstrafen oder einer gerichtlichen Strafe in keiner... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/09/0178 E 18. Oktober 1989 RS 4 Stammrechtssatz Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § ... mehr lesen...
Der im Jahr 1965 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Revierinspektor in der Justizanstalt W, Außenstelle S, im Dienst. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt wurde der Beschwerdeführer der nachstehend angeführten Dienstpflichtverletzungen für schuldig erkannt: Er habe "in der Zeit von November 1992 bis Mai 1995 in W und S gemeinsam mit B und D als Mittäter, mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalt... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §91;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;StGB §146;StGB §147; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/18 95/09/0134 2 Stammrechtssatz Mit der strafrechtlichen Verurteilung (hier: eines Exekutivwachbeamten) wegen des Vergehens des schweren Betruges nach § 146 und § 147 StGB wurde der Unrechtsgehalt der Dienstpfli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt 3160 Traisen, wo er als Kassenbeamter II und als "Springer" verwendet wurde. Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 28. September 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach dem § 302 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig erkannt, er habe in den Postämtern Neulengbach, Wampe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor (Zollwachebeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde als Abfertigungsgruppenführer im Grenzkontroll- und Grenzüberwachungsdienst bei der Zollwacheabteilung Klingenbach verwendet. Mit Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt als Schöffengericht vom 12. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 302 Abs. 1 StGB und des Vergehens der Freiheitsentziehung n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberamtswart in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war der Zustelldienst bei der Staatsanwaltschaft Wien. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 15. Dezember 1995 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127, 130 erster Fall StGB sowie wegen des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer vo... mehr lesen...