Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen würde ein "disziplinärer Überhang" nur dann fehlen, wenn das vorgeworfene Verhalten gleichzeitig den Tatbestand einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung (Unterlassu... mehr lesen...