Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 95 Abs 2 BDG 1979 ergibt sich keinesfalls eine Bindungswirkung in dem Sinne, daß ein strafgerichtlicher Freispruch immer auch einen disziplinären Freispruch nach sich ziehen muß. Dies ergibt sich insbesondere daraus, daß die strafrechtliche und die disziplinäre Verantwortlichkeit eine in weiten Bereichen verschiede... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: § 95 Abs 2 BDG 1979 erster Satz stellt im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 3 der genannten Bestimmung nicht nur auf verurteilende Erkenntnisse ab, sondern ganz allgemein auf einen rechtskräftigen
Spruch: und erfaßt damit nach dem klaren Wortlaut auch Freisprüche. Die Bindungswirkung ist aber nur an jene Tatsa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes ihm anvertrautes Gut zum Nachteil seiner Dienstbehörde veruntreut, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus abzuleitende Wiedergutmachungsabsicht bzgl des gesamten Betrages bei der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten an sich i... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 4;
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Eine einwandfreie Dienstleistung nach Aufdeckung der Tat vermag den Vertrauensverlust nicht auf... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die Kassenklarheit, Kassensicherheit und Kassenredlichkeit sind für ein geordnetes und zuverlässiges Kassenwesen grundlegende Voraussetzung. Darüber wird jeder Kassenbeamte in der Ausbildung und Einarbeitung belehrt. Trotz der vorgesehenen Kontrollen ist die Verwaltung nicht in der ... mehr lesen...
Der im Jahr 1950 geborene Beschwerdeführer stand als Offizial im Postdienst (Zustelldienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Postamt L. Das Kreisgericht St. Pölten hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 10. September 1985, 15 E Vr 871/84, 15 E Hv 168/84, schuldig erkannt, er habe in A Das Kreisgericht St. Pölten hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen U... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Der Ausspruch über Schuld und Strafe in einem Disziplinarerkenntnis ist trennbar (Hinweis E 17.3.1982, 1351/79, E 17.3.1982, 81/09/0103). Schlagworte Trennbarkeit gesonderter Abspruch European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §126 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;
Rechtssatz: Unterstellt die Behörde das Verhalten des Beamten, das zu seiner strafgerichtlichen Verurteilung führte, dem § 43 Abs 2 BDG und bekämpft der Beamte nicht den Schuldspruch, ist die Anwendbarkeit des § 95 Abs 1 BDG ausgeschlossen. § 43 Abs 2 BDG stellt nämlich auf einen spezifisch dienstrechtlichen Aspek... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die langjährige einwandfreie Dienstleistung vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt nach den § 12 StGB, § 302 Abs 1 StGB; Vergehen des schweren Diebstahles unter Ausnützu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §93 Abs1;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Ein Beamter, der unter Ausnutzung seiner dienstlichen Möglichkeiten und während seines Dienstes zwei Diebstähle zum Nachteil seiner Dienstbehörde begeht, ist grundsätzlich als Beamter nicht mehr tragbar, weil durch eine derartige Straftat nicht nur das Vertrauensverhältnis zu seinen... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen von gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlungen mit Dienstpflichtverletzungen würde ein "disziplinärer Überhang" nur dann fehlen, wenn das vorgeworfene Verhalten gleichzeitig den Tatbestand einer gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbaren Handlung (Unterlassu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs1; BDG 1979 §95 Abs1 impl;GehG 1956 §13 Abs2 idF vor 1979/561; BDG 1979 § 95 heute BDG 1979 § 95 gültig ab 09.07.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2019 BDG 1979 § 95 gültig von 01.01.2014 bis 08.07.2019 ... mehr lesen...