1 Der im Jahr 1960 geborene Mitbeteiligte steht als Bediensteter der Landespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im hier relevanten Zeitraum war er in leitender Funktion im Bundesministerium für Inneres (BMI) tätig. 2 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde gegenüber dem Mitbeteiligten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 wegen des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1BDG 1979 §94 Abs1aBDG 1979 §94 Abs2VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwRallg
Rechtssatz: Dass ein Sachverhalt in der Strafanzeige erwähnt ist, selbst wenn dieser Sachverhalt den konkreten strafrechtlichen Vorwurf nicht betrifft, reicht nicht zur Hemmung der in § 94 Abs. 1 und 1a genannt... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1985 geborene Mitbeteiligte steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid der Disziplinarkommission (im Folgenden: DK) vom 9. November 2017 wurde gegen den Mitbeteiligten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 verfügt, weil er in Verdacht stehe, am 22. Februar 2017 durch folgendes Facebook-Posting in der rund 1.000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe „Justizwache“ (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114BDG 1979 §94 Abs1BDG 1979 §94 Abs1aBDG 1979 §94 Abs2VwGG §42 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/09/0085 E 17. Dezember 2013 RS 1 Stammrechtssatz Der im Einleitungssatz des § 94 Abs. 2 BDG 1979 genannte "zugrundeliegende Sachverhalt" führt dann zur Hemmung des Laufes der in § 94 Abs. ... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisse vom 20. Oktober 2015, Ra 2015/09/0035, vom 28. März 2017, Ro 2016/09/0005, sowie insbesondere vom 19. Dezember 2017, Ro 2017/09/0001, verwiesen. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den (mit Wirksamkeit vom 30. November 2015 in den Ruhestand versetzten) Revisionswerber (in teilweiser Stattgebung seiner Beschwerde gegen das Disziplinarerkenntnis der S... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs2;LBG Slbg 1987 §36 Abs1;LBG Slbg 1987 §36 Abs2;LBG Slbg 1987 §36 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits zu der - insoweit mit § 36 Abs. 3 Slbg LBG 1987 vergleichbaren - Bestimmung des § 94 Abs. 2 BDG 1979 ausgesprochen, dass jedes der in dieser Bestimmung genannten Verfahren dann, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bundeslehrer an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt I (kurz: HTBLVA I) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit dem Jahr 2001 war er Leiter der Versuchsanstalt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer wie folgte schuldig erkannt: "I. (Der Beschwerdeführer) ist schuldig, er hat 1. im Dezember 2004, Jänner und Februar 2005 auf Grund separat... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant (Unteroffizier im Präsenzstand des Bundesheeres) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war als Wirtschaftsunteroffizier in der H-Kaserne (L) von April 1994 bis Oktober 1996 mit der Verwaltung der Unteroffiziersmesse und ab Jänner 1995 auch mit der Führung des Offizierskasinos betraut. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission für Soldaten beim Bundesministerium für Landesverteidigu... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs2 impl;HDG 1994 §3 Abs2 idF 1998/I/099;HDG 1994 §3 Abs4 Z4 idF 1998/I/099;
Rechtssatz: Der Lauf der (dreijährigen) Strafbarkeitsverjährung des § 3 Abs. 2 HDG 1994 wurde nach der im Beschwerdefall in Betracht zu ziehenden Bestimmung des § 3 Abs. 4 Z 4 HDG 1994 für den Zeitraum zwischen dem Erstatten der Strafanzeige und dem EINLA... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in dem maßgeblichen Zeitraum beim Gendarmerieposten Voitsberg als dritter Stellvertreter des Postenkommandanten und als Kommandant der Einsatzgruppe für die Sicherheit der UEFA-Cup Qualifikationsspiele der U-18 Nationalmannschaften von Restjugoslawien, Georgien und Österreich (in der Zeit von 16. Oktober bis 20. Oktober 1995 im Han... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (im Exekutivdienst der Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war in dem maßgeblichen Zeitraum beim Gendarmerieposten Voitsberg als dritter Stellvertreter des Postenkommandanten und als Kommandant der Einsatzgruppe für die Sicherheit der UEFA-Cup Qualifikationsspiele der U-18 Nationalmannschaften von Restjugoslawien, Georgien und Österreich (in der Zeit von 16. Oktober bis 20. Oktober 1995 im Han... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs2;BDG 1979 §94 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs1 Z2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs4 idF 1992/089;StGB §57;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077 ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;BDG 1979 §94 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs3 idF 1992/089;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs4 idF 1992/089;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077 ... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs2;BDG 1979 §94 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs1 Z2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs3;StGB §302 Abs1;StGB §57 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077
Rechtssatz: Beim Vorw... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs2;BDG 1979 §94 Abs4;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs1 Z2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §99 Abs4 idF 1992/089;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0077 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist seit 1981 Direktor einer bundesstaatlichen Untersuchungsanstalt (im folgenden B). Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hat die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer folgende Erledigung erlassen: "1. Gemäß § 123 Abs. 1 erster Satz des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, in der geltenden Fassung, in der Folge: BDG 1979, wird gegen Herrn Hofrat Dr. NN, Leit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VwRallg;
Rechtssatz: Die im § 94 Abs 2 Z 1 BDG 1979 vorgesehene Hemmung setzt voraus, daß die im Abs 1 genannten Fristen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Hemmungstatbestandes noch nicht abgelaufen sind. Schlagworte Rechtsgrundsätze Frist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat T. Mit undatiertem Schreiben (nach einer handschriftlichen Ergänzung vom 24. September 1981) übermittelte die Bundespolizeidirektion Wien an die Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsmitteilung bezüglich zweier Vorfälle, die mit dem Beschwerdeführer in Zusammenhang gebracht wurden. Zum ei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;
Rechtssatz: Die Dauer des strafgerichtlichen Verfahrens endet (grundsätzlich) mit dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens (Einstellung, Urteil). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1986090200.X09 Im RIS seit 22.02.2002 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1;BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;StGB §58 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die zur (Fortlaufs-)Hemmung der Verfolgungsverjährung führende Dauer eines strafgerichtlichen Verfahrens iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 beginnt mit der ersten strafgerichtlichen Maßnahme, die dazu bestimmt ist, den gegen einen Täter bestehenden Verdacht einer bestimmten strafba... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs2 idF 1983/137;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;
Rechtssatz: Daß nicht jeder gerichtliche Vorerhebungsakt, sondern nur ein solcher, in dem der richterliche Verfolgungswille, den gegen den Täter bestehenden Verdacht einer bestimmten strafbaren Handlung zu überprüfen, objektiv seinen Niederschlag findet, den Beginn des strafgerichtlic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bereits mit dem Zeitpunkt der Einleitung von gerichtlichen Vorerhebungen ist gerichtliche Anhängigkeit gegeben (Hinweis auf die neuere Rsp des OGH, Foregger-Serini, 4 StPO zu § 88). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X02 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß der Einleitungsbeschluß gegen den Besch spätestens sechs Monate nach KENNTNIS (im Beschwerdefall: durch die Dienstbehörde) erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064), außer es liegt ein Fall der Hemmung iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 vor. De... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bereits mit dem Zeitpunkt der Einleitung von gerichtlichen Vorerhebungen ist gerichtliche Anhängigkeit gegeben (Hinweis auf die neuere Rsp des OGH, Foregger-Serini, 4 StPO zu § 88). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X02 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Um den Eintritt der Verfolgungsverjährung hintanzuhalten, muß der Einleitungsbeschluß gegen den Besch spätestens sechs Monate nach KENNTNIS (im Beschwerdefall: durch die Dienstbehörde) erlassen werden (Hinweis E 1.9.1988, 88/09/0064), außer es liegt ein Fall der Hemmung iSd § 94 Abs 2 BDG 1979 vor. De... mehr lesen...