Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §112;BDG 1979 §68; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0096 E 26. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Während der Zeit einer Suspendierung ist der Verbrauch eines Erholungsurlaubes möglich (Hinweis E 20.11.1969, 1497/69, VwSlg 7688 A/1969). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989120160.X01 ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §68;BDG 1979 §69;BDG 1979 §70;BDG 1979 §74;BDG 1979 §75;
Rechtssatz: Die gesetzlichen Regelungen über den "Verbrauch des Erholungsurlaubes" und den "Verfall des Erholungsurlaubes" stellen im Gegensatz zur Regelung beim Urlaubsvorgriff, beim Sonderurlaub oder beim Karenzurlaub nicht auf ein ausdrückliches Ansuchen des Beamten ab; maßgebend ist vielmehr der tats... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach Paragraph 27, Gehaltsgesetz (we... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §64;BDG 1979 §68;BDG 1979 §69;
Rechtssatz: Nach den Normen des BDG über den Erholungsurlaub ist der Anspruch auf diesen Urlaub und sein Ausmaß (§§ 64 bis 67, 72, 78 des Gesetzes) von seinem Verbrauch (§§ 68, 70, 71, 77 des Gesetzes) und dem Verfall (§ 69 des Gesetzes) zu unterscheiden. Dass ein Anspruch auf Erholungsurlaub für ein Kalenderjahr schlechthin ausg... mehr lesen...