Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bundesministerium (Kraftfahrbetrieb) tätig. Zu seinen dienstlichen Tätigkeiten gehören auch Dienste als Sicherheitsunteroffizier im Amtsgebäude Rossau (im Folgenden AG R.). Mit undatiertem Schreiben - bei der belangten Behörde am 4. Mai 1998 eingelangt - stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag (Unterstreichungen im Original): "Ich ersuche um bescheidmäßige Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/12/0150 E 11. Dezember 2002
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beamte mit seinem Antrag im Ergebnis die allgemeine Klärung der Gebührlichkeit einer Überstundenvergütung für die mit seiner Tätigkeit als Si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war ein Referat im Generalinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien. Während des Nachtdienstes vom 25. auf den 26. Oktober 1993, teilte sich der Beschwerdeführer durch Ausfüllen des referatsintern für Kommandierungen von Hauptdienstergänzungen aufgelegten Formblattes für den Staatsfeiertag selbst zum Dienst ein. An d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung; sie ist rechtskundig im Sinn des § 24 Abs. 1 VwGG. Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen erging im April 1991 folgende Erledigung der belangten Behörde an sie: "Pauschalierte Überstundenvergütung - Mitteilung Frau Kommissärin D Wien MITTEILUNG ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Major des österreichischen Bundesheeres in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landwehrstammregiment 14, Stabskompanie. Vom 1. Oktober 1990 bis zum 17. Mai 1991 war er der Landesverteidigungsakademie dienstzugeteilt und nahm in dieser Zeit am 16. Truppenkommandantenkurs teil. Der Beschwerdeführer hat sich um die Teilnahme an diesem Kurs nicht beworben, sondern wurde von Amts wegen dazu eingeteilt. Die T... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/08 86/12/0283 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Allgemeinen Verwaltung, der zur Ausübung einer Unteroffiziers-Funktion herangezogen wird, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist beim Militärkommando Kärnten/Ergänzungsabteilung tätig. Mit Befehl vom 15. September 1993 ordnete das Militärkommando Kärnten für die Teilnahme des Bundesheeres an der Gedenkfeier zur 73. Wiederkehr des Tages der Kärntner Volksabstimmung für die Gedenkfeier des Landes Kärnten am Zentralfri... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2976/76 E 10. März 1977 VwSlg 9272 A/1977 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung einer Überstunde liegt vor, wenn sie von einem Dienstvorgesetzten ausgeht, dessen Weisung der B... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Strom- und Schleusenaufsicht X. Er ist dort grundsätzlich im Rahmen eines Normaldienstplanes (Dienstzeit an Arbeitstagen von 7.00 bis 15.00 Uhr) als Stellvertreter des Dienststellenleiters eingeteilt. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens wurde mit Datum vom 25. Juli 1994 vom Dienststellenleiter des Beschwerdeführers für August 1994 ein ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs2;BDG 1979 §48 Abs3;BDG 1979 §48 Abs4;BDG 1979 §48 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Die im § 48 Abs 2 zweiter Satz BDG 1979 festgelegten Grundsätze für die Gestaltung des Dienstplanes gelten nicht nur für den Normaldienstplan, sondern auch für die anderen genannten Formen von Dienstplänen. § 48 BDG 1979 ist auch keine strikte Abgrenzung der genannten... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen, den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Er ist dort in der gewerbetechnischen Abteilung eingesetzt. Im seinerzeitigen ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Wirkung vom 1. August 1985 erhielt der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt in der Verwendungsgruppe C Dienstklasse IV eingereiht war u... mehr lesen...
Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §16 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §16 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §3;NebengebührenV Innsbruck 1972 §5 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die Heranziehung arbeitsr... mehr lesen...
Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 impl;B-VG Art18 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GdBG Innsbruck 1970 §55 Z1;GehG 1956 §15 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG 1956 §30a Abs1 Z1 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §15 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0238 E 20. Dezember 1995 95/12/0239 E 20. Dezember 1995 95/12/0240 E 20. Dezember 1995 95/12/0244 E 24. Jänner 1996 95/12/0242 E 20. Dezember 1995 95/12/0243 E 20. Dezember 1995 95/12/0241 E 20. Dezember 1995 ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/19 95/12/0077 3 Stammrechtssatz Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Richter des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und gehört zum Personenkreis nach § 24 Abs. 2 VwGG. Mit dem im Instanzenzug ergangenen nunmehr angefochtenen Bescheid vom 24. Oktober 1991 gab die belangte Beörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Präsidenten des OLG Wien (Dienstbehörde erster Instanz) vom 26. April 1991 keine Folge, mit dem dieser den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §18;GehG 1956 §3 Abs2;RDG §57 Abs1;RDG §66 Abs2;RDG §68;RDG §77 Abs6;
Rechtssatz: Die Grenze für die Möglichkeit, den Beamten zu Dienstleistungen zu verpflichten, liegt jedenfalls dort, wo dessen Dienstfähigkeit endet (Hinweis E 2... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht als Bezirksschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landesschulrates für Kärnten (LSR) tätig. Wegen der von ihm regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen hatte ihm der Landesschulrat zuletzt mit rechtskräftigem Bescheid vom 15. Mai 1990... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;GehG 1956 §30a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/04/19 95/12/0077 4 Stammrechtssatz Sind die Voraussetzungen iSd § 49 Abs 1 BDG 1979 für die Wertung erbrachter zeitlicher Mehrdienstleistungen als Überstunden gegeben, bleibt es dem Beamten unbenommen, für die in der Vergangenheit - im Vert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §68 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §15 Abs3;GehG 1956 §15 Abs6;
Rechtssatz: Hat die Dienstbehörde erster Instanz gleichzeitig mit der Erlassung ihres Bescheides betreffend die Neubemessung der pauschalierten Überstundenvergütung die Überstundenanordnung für den Bf von 30 auf 27 Überstunden pro Monat ... mehr lesen...
Nach dem Beschwerdevorbringen und den vom Beschwerdeführer vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. Im Hinblick auf die vom Beschwerdeführer regelmäßig zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen wurde ihm zuletzt mit Bescheid vom 8. Juli 1987, der in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214;GehG 1956 §16 idF 1972/214;GehG 1956 §30a idF 1972/214;
Rechtssatz: Sind die Voraussetzungen iSd § 49 Abs 1 BDG 1979 für die Wertung erbrachter zeitlicher Mehrdienstleistungen als Überstunden gegeben, bleibt es dem Beamten unbenommen, für die in der Vergangenheit - im Vertrauen auf die künftige pausch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §15 Abs2;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Der Beamte muß zeitliche Mehrdienstleistungen nur bei individueller konkreter oder konkludenter Anordnung erbringen. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, hat er überhaupt einen Anspruch auf Abgeltung bzw Ausgleich von ihm erbrachter zeitlicher Mehrleistungen. Allein der Umstand, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war bis zu seiner Ruhestandsversetzung mit 31. Mai 1993 im Bereich der Bundespolizeidirektion XY, jedenfalls bis 3. November 1992, als Polizeidiensthundeführer tätig. Mit Schreiben vom 26. Mai 1993 beantragte der Beschwerdeführer die finanzielle Abgeltung von offenen Zeitguthaben (insgesamt 18 Stunden 40 Minuten). Die Dienstbehörde erster Instanz sprach mit Besche... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs2;BDG 1979 §37 Abs1;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §49 Abs2;GehG 1956 §25 Abs1;
Rechtssatz: Die Art der bei der häuslichen Pflege und Betreuung des Polizeidiensthundes zu erbringenden Tätigkeiten unterscheidet sich inhaltlich deutlich von der dienstlichen Tätigkeit des Beamten als Sicherheitswachebeamter, die er zwar mit Hilfe des Hundes ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Primararzt am Aö. Krankenhaus in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt. Mit Schreiben vom 9. August 1991 beantragte der Beschwerdeführer, die von ihm erbrachten Mehrdienstleistungen gemäß den im Bescheid vom 14. September 1972 angeführten Gesetzen abzugelten. Von der Magistratsdirektion der Stadt erging daraufhin mit Datum vom 30. September 1991 folgende Erledigung: "Ihr Antrag vom 9.8.1991 in dem Sie unter Bezug auf den B... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §46 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/29 93/12/0312 4
(hier: NachTdienst durch Primararzt) Stammrechtssatz Im NÖ Gemeindebeamtendienstrecht ist mangels einer dem § 49 Abs 1 BDG 1979 entsprechenden Regelung (selbständige Berechtigung eines Beamten zur Erbringung von Überstunde... mehr lesen...