Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-131 von 131

RS Vwgh 1990/11/26 89/12/0241

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1972/214;VwRallg;
Rechtssatz: Voraussetzung für das Vorliegen einer Überstunde ist, daß über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst versehen wird und daß diese Dienstleistung entweder angeordnet ist oder daß die Voraussetzungen der Z 1 bis 4 des § 49 Abs 1 BDG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1990

RS Vwgh 1990/11/26 89/12/0241

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1972/214; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/78 E 30. Jänner 1980 VwSlg 10028 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann, gilt ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1990

RS Vwgh 1990/11/26 89/12/0241

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/12/0032 E 10. Oktober 1983 VwSlg 11176 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Der Rechtsatz, wonach der Beamte für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, eine Überstundenvergütung nicht beanspruche... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.11.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/2/26 90/12/0103

Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat im Ruhestand in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zu der mit Juli 1989 erfolgten Ruhestandsversetzung das Zollamt Wien. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des dem vorliegenden Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1989, Zl. 88/12/0012, verwiesen, mit dem im wesentlichen die nach § 14 Abs. 6 BDG 19... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.02.1990

RS Vwgh 1990/2/26 90/12/0103

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §50 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede dienstlich bedingte Beeinträchtigung der Freizeit führt dazu, daß diese Zeit dann als Dienstzeit zu werten ist (vgl beispielsweise § 50 Abs 3 BDG 1979); der Begriff des "Dienstversehens" ist nicht schon bei einer bloßen Beeinträchtigung der Freizeit erfüllt. Voraussetzung so... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.02.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/1/15 88/12/0069

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die vorliegende Beschwerde steht sachverhaltsmäßig im Zusammenhang mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. April 1987, Zl. 86/12/0262, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird. Entsprechend den Ausführungen im genannten Erkenntnis beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 25. Juni 1987 sinngemäß die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §24 Abs2 idF 1985/010;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Von einem Beamten können über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgehende Dienstleistungen verlangt werden (Hinweis E 28.9.1966, 723/65). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:19... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Für die Frage, ob abgeltungspflichtige Mehrdienstleistungen vorliegen, ist nicht der Umstand der längeren zeitlichen Anwesenheit in der Dienststelle allein maßgebend, sondern die konkret oder schlüssig erfolgte Anordnung der Er... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1990/1/15 88/12/0069

Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BO Wr 1967 §30;DO Wr 1966 §23a Abs5 idF 1985/046;DO Wr 1966 §24 Abs2 idF 1985/010;GehG 1956 §18;
Rechtssatz: Das Vorhandensein von Rückständen in einem Referat iVm der Zuteilung dieses Referates stellt für sich allein noch keine schlüssige Anordnung von Überstunden dar. Eu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.01.1990

RS Vwgh 1989/2/6 88/12/0082

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖffD 1989/5;
Rechtssatz: Für mit "Fahrbefehl" angeordnete Fahrten von und zum Dienstort gebührt Überstundenabgeltung, auch wenn es sich um eine unterwertige Tätigkeit außerhalb der Dienstzeit handelt, die einer "Fahrtkostenvergütung in Naturalien" nahe kommen sollte. European Case Law Id... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.02.1989

RS Vwgh 1987/9/21 86/12/0095

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §48 Abs2;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Eine Überstunde liegt nur vor, wenn 1) eine Dienstleitung über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden und damit über die für den Beamten festgelegte 40-stündige Wochendienstzeit hinaus erbracht wird und 2) entweder diese Dienstleistung angeordnet ist oder alle in § 49 Abs 1 Z 1 bis Z 4 BDG 1979 genannten Voraus... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1987

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