RS Vwgh 1996/12/18 95/12/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §49 Abs1;
GehG 1956 §16 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):95/12/0221 E 22. Jänner 1997

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2976/76 E 10. März 1977 VwSlg 9272 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Eine anspruchsbegründende Anordnung einer Überstunde liegt vor, wenn sie von einem Dienstvorgesetzten ausgeht, dessen Weisung der Beamte befolgen muß. Ob der Dienstvorgesetzte nach der internen Kompetenzverteilung zur Weisung berechtigt war oder nicht, ist hier belanglos.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995120223.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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