Der Beschwerdeführer stand als Berufskraftfahrer im Omnibuslenkerdienst (Postdienst) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war seit 15. Juni 1987 im Postdienst, wurde zuletzt in der Postautostelle W verwendet und befand sich ab 1. April 1999 im unbezahlten Karenzurlaub. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 16. Dezember 1998 wurde der Beschwerdeführer 1. der Begehung einer Dienstpflichtverletzung gemäß ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Für die Anordnung von Überstunden im Sinne des § 49 Abs. 1 erster Satz BDG 1979 ist nicht die Bescheidform vorgeschrieben, sondern hat eine solche Anordnung durch innerdienstliche Weisung (Dienstauftrag) zu ergehen (vgl. den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 25. Juni 1997 in VfSlg Nr. 14878 und die dort angegebene hg. Judikatur d... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0279 E 22. Jänner 2003 RS 2
(hier ohne Bezugnahme auf den Anspruch auf Vergütung) Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung von Überstunden kann nicht nur ausdrücklich unter Verwendung des Wortes "Anordnung" erfolgen. Sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Wei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §44 Abs3;BDG 1979 §49 Abs1;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hat der Vorgesetzte dem Beschwerdeführer ausdrücklich und in schriftlicher Form die Weisung erteilt, am 2. Oktober 1998 Überstunden zu leisten. Daraus, dass aufgrund der Weigerung des Beschwerdeführers, die angeordneten Überstunden zu leisten, der Vorgesetzte Maßnahmen ergreifen musste... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). In den Arbeitszeitnachweisen vom November und Dezember 1996 machte der Beschwerdeführer Zeiten der Reisebewegung bei Dienstreisen nach Brüssel als Überstunden geltend. Dies führte dazu, dass die Präsidialabteilung der b... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (nunmehr Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit). In den Arbeitszeitnachweisen vom November und Dezember 1996 machte der Beschwerdeführer Zeiten der Reisebewegung bei Dienstreisen nach Brüssel als Überstunden geltend. Dies führte dazu, dass die Präsidialabteilung der b... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/78 E 30. Jänner 1980 VwSlg 10028 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann, gilt ni... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/872;GehG 1956 §16 idF 1992/872;
Rechtssatz: In den vom Beschwerdeführer zitierten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofes wird "reine" Reisezeit nur unter der Voraussetzung, dass die Reisebewegung als Verbindung zwischen zwei dienstlichen Einsätzen des Beamten an verschiedenen Orten zu bewerten ist, als einen Anspruch au... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;BDG 1979 §49 Abs1 Z4 idF 1992/873;
Rechtssatz: Die Wertung der während der Hin- und Rückreise erbrachten Leistungen (Vor - und Nachbereitung von Sitzungen) als Überstunden nach § 49 Abs. 1 zweiter Satz Z. 1 bis 4 BDG 1979 scheidet schon deshalb aus, weil der Beschwerdeführer jedenfalls eine dafür vom Gesetz geforderte Voraussetzung, nämli... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0283 E 8. April 1992 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;B-VG Art20 Abs1;GehG 1956 §16 idF 1992/873;
Rechtssatz: Die jeweils monatlich erteilten Überstundenanordnungen, die um den Zehnten des betreffenden Monats ergingen, enthalten weder eine Festlegung, für welche näher bezeichneten (konkreten) Tätigkeiten sie angeordnet wurden, noch eine... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;
Rechtssatz: Mit dem Erkenntnis vom 16. April 1991, Zl. 90/08/0156, hat der Verwaltungsgerichtshof nicht über Ansprüche eines Beamten oder Arbeitnehmers auf Vergütung für geleistete Arbeit, sondern über die Beitragsverpflichtung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung abgesprochen; die vom Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sitzung umfasst im Regelfall auch die zu einer entsprechenden Vorbereitung. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die erforderliche Vorbereitung regelmäßig und typisch in der Normalarbeitszeit stattfindet. Daher kann nicht von vorn... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;BDG 1979 §49 Abs1 Z4 idF 1992/873;
Rechtssatz: Die Wertung der während der Hin- und Rückreise erbrachten Leistungen (Vor - und Nachbereitung von Sitzungen) als Überstunden nach § 49 Abs. 1 zweiter Satz Z. 1 bis 4 BDG 1979 scheidet schon deshalb aus, weil der Beschwerdeführer jedenfalls eine dafür vom Gesetz geforderte Voraussetzung, nämli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Hofrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Großbetriebsprüfung Wien der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (im Folgenden: FLD oder Dienstbehörde erster Instanz). Mit Schreiben vom 15. November 1996 beantragte er die Vergütung von 14 Überstunden, weil "eine Freizeitablöse infolge amtsbekannter Arbeitsüberlastung nicht möglich" sei. Er sei in der Woche vom 11. bis 15. N... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine "gleichzuhaltende Überstunde" liegt schon dann nicht vor, wenn nur eine der im Gesetz unter den Z. 1 bis 4 des § 49 Abs. 1 BDG 1979 enthaltenen Voraussetzungen nicht gegeben ist (Hinweis Erkenntnis vom 11.12.2002, 97/12/0188). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §58;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;VerwaltungsakademieG §16 Abs2;VerwaltungsakademieG §31 Abs1 Z3;VerwaltungsakademieG §32 Abs1 idF 1979/568;
Rechtssatz: Der Beamte hat mit - für die Zulassung durch den Direktor der Verwaltungsakademie des Bundes erforderlichen (§ ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16 Abs1 idF 1972/214;
Rechtssatz: Eine anspruchsbegründende Anordnung von Überstunden kann nicht nur ausdrücklich unter Verwendung des Wortes "Anordnung" erfolgen. Sie liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arbeiten eines bestimmten Ausmaßes... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Graz (im Folgenden: BPolDion). Am 11. September 1995 erhielt der Beschwerdeführer den Dienstauftrag, am 12. September 1995 über Auftrag des Landesgerichtes für Strafsachen G. eine Dienstreise nach Szombathely/Ungarn anzutreten. Ebenso wurde der Beschwerdeführer am 13. September 1995 angewiesen, vom 13. bis zum 15. September 1995 i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Landesschulinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist im Bereich des Landeschulrates für Oberösterreich (im Folgenden: LSR) tätig. Mit Schreiben vom 2. Juni 1995 an den LSR ersuchte der Beschwerdeführer um Vergütung der von ihm erbrachten, noch nicht abgegoltenen "Mehrdienstleistungen" (im Folgenden: MDL) für 1993 (31 MDL) und 1994 (56,5 MDL) in Form der vollen Vergütung oder des Zeitausgleiches, für das Jahr 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Allein der Umfang der einem Beamten übertragenen dienstlichen Aufgaben rechtfertigt nicht die Annahme, in der Übertragung dieser Aufgaben sei bereits eine (generelle) konkludente Anordnung von Überstunden (im Beschwerdefall von zusätzlichen Überstunden) zu sehen. Dass er mit den ihm angeordneten Überstunde... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer, der nach seinem Vorbringen im verfahrensgegenständlichen Zeitraum jeweils in einzelnen Monaten eines Jahres regelmäßig unumgängliche, weder vorziehbare noch in das Folgemonat verschiebbare (zusätzliche) Aufgaben zu erfüllen gehabt hat, hätte in diesen Monaten zunächst - im Rahmen sein... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1075/78 E 30. Jänner 1980 VwSlg 10028 A/1980 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz, wonach für die auf Dienstreisen außerhalb der Normalarbeitszeit zugebrachte Zeit (Reisezeit), in der ein Dienst nicht versehen wird, keine Überstundenvergütung beansprucht werden kann, gilt nicht für eine ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0283 E 8. April 1992 RS 1 Stammrechtssatz Eine anspruchsbegründende Anordnung muß das Wort "Überstunde" nicht ausdrücklich enthalten. Eine solche Anordnung liegt vielmehr auch dann in einer den Anspruch auf Vergütung rechtfertigenden Weise vor, wenn sie auf die Ausführung von Arb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/12/0241 E 26. November 1990 RS 1 Stammrechtssatz Voraussetzung für das Vorliegen einer Überstunde ist, daß über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst versehen wird und daß diese Dienstleistung ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1 idF 1992/873;GehG 1956 §16 idF 1992/873;
Rechtssatz: In seinem Erkenntnis vom 30. Jänner 1980, Zl. 1075/78, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass dann, wenn der Dienst an einem bestimmten Ort anzutreten bzw. zu beenden ist, die dazwischenliegende Zeit (zwischen zwei dienstlichen Einsätzen des Beamten an verschiedenen Or... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bundesministerium (Kraftfahrbetrieb) tätig. Zu seinen dienstlichen Tätigkeiten gehören auch Dienste als Sicherheitsunteroffizier im Amtsgebäude Rossau (im Folgenden AG R.). Mit undatiertem Schreiben - bei der belangten Behörde am 4. Mai 1998 eingelangt - stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag (Unterstreichungen im Original): "Ich ersuche um bescheidmäßige Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §49 Abs1;GehG 1956 §16;GehG 1956 §17; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
99/12/0150 E 11. Dezember 2002
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass der Beamte mit seinem Antrag im Ergebnis die allgemeine Klärung der Gebührlichkeit einer Überstundenvergütung für die mit seiner Tätigkeit als Si... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle war ein Referat im Generalinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion Wien. Während des Nachtdienstes vom 25. auf den 26. Oktober 1993, teilte sich der Beschwerdeführer durch Ausfüllen des referatsintern für Kommandierungen von Hauptdienstergänzungen aufgelegten Formblattes für den Staatsfeiertag selbst zum Dienst ein. An d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung; sie ist rechtskundig im Sinn des § 24 Abs. 1 VwGG. Im Hinblick auf die von der Beschwerdeführerin zu erbringenden zeitlichen Mehrdienstleistungen erging im April 1991 folgende Erledigung der belangten Behörde an sie: "Pauschalierte Überstundenvergütung - Mitteilung Frau Kommissärin D Wien MITTEILUNG ... mehr lesen...