Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 05. Dezember 2025 in Anwesenheit des Beamten, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant (Vzlt) A.A. ist schuldig, er hat am 17. März 2025 während seines Krankenstandes 1. seinem Untergebenen StWm B.B. telefonisch den Befehl erteilt, den Gfr C.C. mit einem Heereskraftfahrzeug zu seiner Wohnadresse nach N.N. zu schicken, um ihn dort (N.N. in N.N. abzuholen, um ihn (Vzl... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13.11.2023 zu Recht erkannt: Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Er hat es im Zeitraum von Mai bis Juli 2019 und Jänner bis März 2020, als Vorgesetzter und Leiter mehrfach unterlassen Dienstpläne und Dienstplanänderungen auf deren rechtskonforme, den Vorgaben der Dienstzeitregelung der Polizei (DZR-LPD 17) entsprechende Planung zu kontrollieren und es dadurch verabsäumt für eine wirtschaftl... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat – nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09.März 2023 zu Recht erkannt: Die Beamtin ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Die Beamtin ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: Sie hat es - als bisherige Leiterin des Fachbereichs unterlassen für eine ordnungsgemäße Übergabe der Dienststelle an die neu bestellte Dienststellenleitung zu sorgen, indem sie ihre bisherigen Mitarbeiter aufforderte Informationen zurückzuhalten, um es der neu... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des Bezirkspolizeikommandos N.N. bzw. auf das Schreiben der Landespolizeidirektion N.N. Die Dienstbehörde hat am 28.01.2022 durch eine E-Mail-Meldung des BPK N.N. vom gegenständlichen disziplinären Sachverhalt Kenntnis erlangt. Inhalt der Disziplinaranzeige Demnach wird der Beamte beschuldigt, 1. O.O. während eines gemeinsamen polizeilichen Einsatzes am 06.04.2021, durch Nachrichten mit ... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom 18.08.2021, GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom 31.08.2021, GZ N.N. Die Dienstbehörde wurde mit Schreiben der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption vom 06.11.2020 von der gegen den Beamten erhobenen Anklage in Kenntnis gesetzt. Gegenständliche Anklage langte erst am 02.04.2021 bei der Dienstbehörde ein und ist seit 13.01.2021 r... mehr lesen...
D I S Z I P L I N A R E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich Paul als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix Kollmann und ADir Veronika Schmidt als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 3. März 2020 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula Bachmair, MBA, und des Beschuldigten NN, vertreten durch RA Dr. Martin Riedl, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: ... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N. vom N.N., GZ N.N.. Inhalt der Disziplinaranzeige Die Dienstbehörde hat am N.N. mit Einlangen des Evaluierungsberichtes zur „N.N.“ Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Am N.N. langte bei C.C. mittels Mail ein Evaluierungsbericht zur „N.N.“ samt Beilagen ein. Der gegenständliche Evaluierungsbericht wurde von D.D., LPD N.N., im Auftrag der N.N. erstellt und mit N.N. datiert. Diese Mail wurde... mehr lesen...
Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N., GZ N.N.Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund eines, von der N.N. übermittelten E-Mails, dem die, vom Rechtsvertreter der Belastungszeuginnen eingebrachten, Sachverhaltsdarstellung, angeschlossen war, Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Beweismittel A. Bekanntwerden der Dienstpflichtverletzung: Zu 1.) und 2.) Am N.N. über... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1) er hat während seines Krankenstandes seinem Stv. telefonisch aufgefordert, während des Zeitraumes seiner krankheitsbedingten Abwesenheit entgegen dem bereits genehmigten Dienstplan für die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit 40 Stunden anstelle der geplanten 32 Stunden vorzusehen, 2) er hat weiters während eines geplan... mehr lesen...
-DOKNR- DKTE_BMF_20140717_02056_10_DK_13 -ORGAN- BM für Finanzen -DOKTYP- WORD -DATUM- 20140717 -GZ- 02056/10-DK/14 -Norm: - BDG §43a BDG §14 Abs2 BDG §45 Abs1 BDG §47 BDG §51 AVG §7 -SW- Dienstpflichtverletzungen, Mobbing, Befangenheit, ärztliche Bestätigung, Dienstfähigkeit, zumutbarer Arbeitsplatz -TEXT-
Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat II, hat in ihrer Sitzung am XX.2014 durch HR Mag. Wolfgang Puchleitner als Senatsvorsitzenden sowie HR Dr... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat am 7. Juli 2014 durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Mayerhofer als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII im Umlaufwege beschlossen, in der Disziplinarsache gegen Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat am 7. Juli 2014 durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Mayerhofer als weit... mehr lesen...
Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat am 7. Juli 2014 durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Mayerhofer als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates VII im Umlaufwege beschlossen, in der Disziplinarsache gegen Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat am 7. Juli 2014 durch MR Dr. Gottfried Nowak als Senatsvorsitzenden sowie ADir Ingrid Steiner und ADir Franz Mayerhofer als weit... mehr lesen...