I. Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer stand als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vom 2. April 1991 bis zur gegenständlichen Entlassung im Postdienst (zuletzt seit 1. Mai 2004 im Verteilzentrum XY) tätig. römisch eins. Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer stand als Oberoffizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vom 2. April 1991 bis zur gegenständlichen Entlassung im Postdienst (zuletzt seit ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60; BDG 1979 §38; BDG 1979 §92 Abs1 Z4; BDG 1979 §93 Abs1;VwRallg; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 60 heute ... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 28. September 2005 wurde die Mitbeteiligte wie folgt für schuldig erkannt und über sie eine Disziplinarstrafe verhängt: "1. FI IR ist schuldig, vom 1. Oktober 2003 bis 19. Dezember 2003, vom 1. Jänner 2004 bis 18. Jänner 2004, vom 20. Jänner 2004 bis zum 3. Juni 2004, vom 4. Juni 2004 bis zum 20. Juli 2004, vom 22. Juli 2004 bis 4. August 2004 und vom 6. August 2004 bis 19. Oktober 2004 Weisungen der Dienstbehörde nicht befolgt zu haben und zw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz63/03 Vertragsbedienstetengesetz91/02 Post
Norm: BDG 1979; B-VG Art7;GehG 1956 §15 Abs1 idF 1972/214;GehG 1956 §15 Abs2 idF 1972/214;Postbus-BezügeV 2003;PTSG 1996 §18 Abs1;VBG 1948; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zur Dienstleistung zugewiesen. Bis einschließlich September 2002 wurden dem Beschwerdeführer monatliche Geldleistungen unter dem Titel "Meisterpauschale" bzw. "Erschwerniszulage für den technischen Innendienst" ausbezahlt. Diese Zahlungen wurden ab Oktober 2002 eingestellt. Mit Antrag vom 2. Mai 2005 begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor (Verwendungsgruppe E2b) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und bei der Polizeiinspektion S in Verwendung. Am 30. November 2006 brachte er eine Urlaubsmeldung für den Zeitraum vom 23. bis einschließlich 31. Dezember 2006 ein, nahm diesen Urlaub aber dann aus gesundheitlichen Gründen ("Krankenstand" vom 18. Dezember 2006 bis 19. März 2007) nicht in Anspruch. In seiner Eingabe vom 13. April 2007 suchte er betreffend e... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979;
Rechtssatz: Grundsätzlich ist den das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis regelnden Bestimmungen abschließender Charakter beizumessen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2009:2008120071.X01 Im RIS seit 15.06.2009 Zuletzt aktualisiert am 08.01.2013 mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und der vorgelegten Beilagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Oberst in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Am 15. Dezember 2008 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: wie folgt lautet: "Auf Ihren Antrag wird festgestellt, dass gemäß § 40 Abs 4 Z 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG), BGBl. Nr 333, Ihre Abberufung von der vorläufigen Ausübung einer höhere... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Er war (jedenfalls) bis 8. Mai 2005 mit der Funktion des Leiters des LPPH A (eines Heimes) betraut und bezog in dieser Eigenschaft eine Personalzulage sowie eine pauschalierte quantitative Mehrdienstleistungsentschädigung. Auch bezog er für den Betrieb des Heimcafes eine Nebentätigkeitsentschädigung. Als Folge eines am 27. April 2005 zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Vo... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40;BDG 1979 §41a Abs6;
Rechtssatz: Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes legt den Begriff "Angelegenheiten der §§ 38, 40 BDG 1979" in § 41a Abs. 6 BDG 1979 weit aus. Hiezu zählt nicht nur die bescheidförmige Verfügung einer Versetzung oder Verwendungsänderung durch die Dienstbehörde, sondern etwa auch deren Entscheidung über den Antrag ... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;DPL NÖ 1972 §26 Abs3 idF 2200-30;
Rechtssatz: Nicht einmal eine bescheidförmig vorzunehmende Versetzung eines Beamten ist mit Rückwirkung zulässig (vgl. unter vielen etwa das hg. Erkenntnis vom 15. Jänner 1990, Zl. 89/12/0117). Dies muss umso mehr für eine durch bloße Dienstanweisung gesetzte Personalmaßnahme, welch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §63; AVG §73; BDG 1979 §38; BDG 1979 §39; BDG 1979 §41a Abs6; B-VG Art20 Abs1;VwRallg; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zeitpunkt der hier inkriminierten Vorfälle war er Justizwachebeamter an der Justizanstalt S. römisch eins. Der Beschwerdeführer stand als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im Zeitpunkt der hier inkriminierten Vorfälle war er Justizwachebeamter an der Justizanstalt S. I.1. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission b... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60; BDG 1979 §38; BDG 1979 §92 Abs1 Z4; BDG 1979 §93 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Revierinspektor der Bundessicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Wachzimmer Hauptplatz in Leoben. römisch eins. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Revierinspektor der Bundessicherheitswache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war das Wach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56; BDG 1979 §38; BDG 1979 §40; BDG 1979 §56 Abs2; AVG § 56 heute AVG § 56 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 56 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998 ... mehr lesen...
I. Der im Jahr 1961 geborene Beschwerdeführer stand als Amtsoberverwalter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war vom 1. Jänner 1999 bis zu der (mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 4. Juli 2001 gemäß § 112 Abs. 3 BDG 1979) ausgesprochenen Suspendierung vom Dienst Leiter des Postamtes in G. römisch eins. Der im Jahr 1961 geborene Beschwerdeführer stand als Amtsoberverwalter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstver... mehr lesen...
Der im Jahr 1958 geborene Beschwerdeführer stand als Gruppeninspektor in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im verfahrensgegenständlichen Zeitraum war seine Dienststelle die Polizeiinspektion R., auf eigenes Ansuchen wurde er mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2007 zur Grenzpolizeiinspektion H. versetzt. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 21. April 2006 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der pornographi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §58 Abs2; AVG §60; BDG 1979 §38; BDG 1979 §92 Abs1 Z4; BDG 1979 §93 Abs1;VwRallg; AVG § 58 heute AVG § 58 gültig ab 01.02.1991 AVG § 60 heute ... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer steht als Oberinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Postfiliale W, wo er bis zum Mai 2003 einen Arbeitsplatz im "Ständigen Außendienst" inne hatte. Nach der Auflassung sämtlicher Arbeitsplätze des "Ständigen Außendienstes" wurde der Beschwerdeführer mit Wirkung vom 1. Juni 2003 auf Grund einer Weisung dem Jobcenter Wien (nunmehr Karriere- und Entwicklungscenter, KEC-Wien) zugeteilt. römisch eins. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §38 idF 1994/550;BDG 1979 §39 Abs1;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Jedenfalls für die Klärung der Abgrenzung zwischen dem Vorliegen einer Versetzung nach § 38 und einer Dienstzuteilung nach § 39 Abs. 1 BDG 1979 ist nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Offizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Zustellbasis 1010 Wien, wo er einen Arbeitsplatz im Vorverteildienst inne hat. Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde der Beschwerdeführer auf Grund einer Weisung dem Jobcenter ("Mitarbeiter Jobcenter D4", Code 7, VwGr. PT8) zugeteilt. Am 20. Februar 2006 richtete der Beschwerdeführer an das Personalamt Wien der Österreichischen Post Aktiengesellsch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberoffizial in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle ist die Zustellbasis 1010 Wien, wo er einen Arbeitsplatz im Vorverteildienst inne hat. Mit Wirkung vom 1. September 2004 wurde der Beschwerdeführer auf Grund einer Weisung dem Jobcenter dienstzugeteilt. Am 30. August 2004 richtete der Beschwerdeführer an das Personalamt (offenbar gemeint: Wien) der Österreichischen Post Aktiengesellschaft folgende Eingabe: "M... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine bestimmte Maßnahme eine mit Bescheid zu verfügende Versetzung oder aber eine Dienstzuteilung ist, kann der Beamte, der behauptet, durch eine solche ohne Bescheid vorgenommene Personalmaßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein, einen Feststellungsbescheid beantragen; zur Ents... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 idF 1998/I/123;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1997/I/061;
Rechtssatz: Ist strittig, ob eine bestimmte Maßnahme eine mit Bescheid zu verfügende Versetzung oder aber eine Dienstzuteilung ist, kann der Beamte, der behauptet, durch eine solche ohne Bescheid vorgenommene Personalmaßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein, einen Feststellungsbescheid beantragen; zur En... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Rechnungsdirektor (seit Ende 1998 als Kammeramtsdirektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde Y. Mit Schreiben vom 11. September 1996 beantragte der Beschwerdeführer die Auszahlung einer Ausgleichszulage nach § 29 Abs. 5 der Niederösterreichischen Gemeindebeamtendienstordnung 1976 (GBDO), weil ihm mit Gemeinderatsbeschluss vom 30. Mai 1995 die Leitung der Finanzverwaltung für den Abwasserverband Y, mit der er s... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40 Abs2;GdBDO NÖ 1976 §29 Abs2;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Versetzung (iSd § 29 Abs. 2 GdBDO) ist im niederösterreichischen Landesrecht ohne Rückgriff auf einschlägige Bestimmungen des Bundesrechtes (insbesondere des § 38 und des § 40 Abs. 2 BDG 1979) zu prüfen (vgl. das zur LDP ergangene hg. Erkenn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1978 in den Zollwachdienst eingetreten und steht als Beamter des Exekutivdienstes (E2a; Chefinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 1. Dezember 2001 wurde er im "Zoll-Kompetenzzentrum Internet und Cybercrime", das mit Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Oktober 2001 im Einvernehmen mit der (damaligen) Finanzlandesdirektion für Steiermark im Bereich der dortigen Geschäftsabteilung 3 eingerichtet worde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit März 1998 österreichischer Verteidigungs-, Militär- und Luftattache in Washington. Mit schriftlicher Erledigung der belangten Behörde vom 9. Jänner 2007 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 1. März d.J. gemäß § 41 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 BDG 1979 zum Streitkräfteführungskommando versetzt und auf einen näher bezeichneten Arbeitsplatz diensteingeteilt. Mit einer weiteren schriftlichen Erledigung vom selben Tag verfügte die belangte Behörde ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs5;BDG 1979 §38;GehG 1956 §82 Abs1 idF 1994/550;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 82 Abs. 1 GehG setzt nicht die Zugehörigkeit des Beamten zu einem Wachkörper voraus, sondern jene zur Verwendungsgruppe des Exekutivdienstes, die der Beschwerdeführer unbestritten erfüllt. Gerade in Anbetracht der unstrittig geg... mehr lesen...