Der Beschwerdeführer steht seit 1. April 1978 als Zollwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war vom 1. Februar 1984 bis zu seiner nunmehr bekämpften Versetzung zur Zollwachabteilung L die Zollwachabteilung O. Mit Schreiben der Dienstbehörde erster Instanz vom 3. November 1988 wurde dem Beschwerdeführer angekündigt, daß beabsichtigt sei, ihn mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1989 von der Zollwachabteilung O zur Zollwachabteilung L zu ver... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer begehrt mit der vorliegenden Verwaltungsgerichtshof-Beschwerde gemäß Art. 131 a B-VG das durch Senatsrat Dr. M als Organ des Magistrates der Stadt Wien am 19. Oktober 1989 um ca. 8.30 Uhr ausgesprochene "Verbot und Befehl", seinen Dienst nicht antreten zu dürfen und ihn am Antritt seines Dienstes zu hindern, gegebenenfalls auch unter Androhung von Zwangsgewalt durch Verweisung aus der Anstalt, für rechtswidrig zu erklären. In der Begründung: der Beschwerde wird im ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;VwRallg; Beachte Besprechung in ÖffD 1990/9;
Rechtssatz: Die Versetzung eines Beamten ist ein rechtsbegründender Verwaltungsakt, dem keine rückwirkende Kraft zukommt. Es muß daher eine Versetzung, die mit Wirkung von einem Tag verfügt wurde, der vor dem Tag der Zustellung des Bescheides liegt, als eine rückwir... mehr lesen...
Index: L24009 Gemeindebedienstete Wien001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979;B-VG Art131a;DO Wr 1966;VwRallg;
Rechtssatz: Im Beamtendienstrecht besteht die Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gegen eine rechtswidrige Weisung nur im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, was die Besc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand jedenfalls bis 31. März 1981 als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr mit 12. März 1981 datiertes, an den Stadtschulrat für Wien gerichtetes Schreiben lautet: „Betreff: Abfertigung Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach § 27 Gehaltsgesetz (wegen meiner beiden minderjährigen Kinder G 9 Jahre und M 5 Jahre) per Ende März 1981. Ich ersuche um Ausscheiden aus dem Schuldienst nach Paragraph 27, Gehaltsgesetz (we... mehr lesen...
Index: Dienstrecht10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56BDG 1979GehG 1956 §26 Abs3GehG 1956 §27 Abs2VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Der
Spruch: , es gebühre den Bf gem § 26 Abs 3 und § 27 Abs 2 des GehG eine Abfertigung in der Höhe des 25fachen ihres Monatsbezuges, kann nicht dahin ergänzt werden, dass damit auch über die Voraussetzung für di... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §73 Abs2;BDG 1979;BMG 1973 §2;BMG 1973 §4;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/09/0029 B 19. Mai 1982 VwSlg 10742 A/1982 RS 2 Stammrechtssatz In einem Disziplinarverfahren nach dem BDG 1979 ist der sachlich in Betracht kommende Bundesminister und nicht die Disziplinaroberkom... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;
Rechtssatz: Vertrauensentzug kann ein wichtiges dienstliches Interesse an der Versetzung nicht begründen. Andernfalls wäre der Beamte Entschlüssen, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen seiner Vorgesetzten in der Frage seiner Versetzung ausgeliefert, selbst wenn diese Entschlüsse, Gesinnungen oder Gesinnungsänderungen durch nur in der subjektiven Sphäre d... mehr lesen...
Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;DienstrechtsG Krnt 1985 §38;
Rechtssatz: Bei dem Begriff des "wichtigen dienstlichen Interesses" handelt es sich um einen unbestimmten Gesetzesbegriff, dessen Auslegung sich an normativen Inhalten zu orientieren hat. Ebenso wie im Bereich der Bundesverwaltung, liegt im Bereich der Landesverwaltung ein dienstliches Interesse ... mehr lesen...
Index: L22003 Landesbedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 impl;DPL NÖ 1972 §26 Abs4;
Rechtssatz: Wurde der Beamte von der Buchhaltung zur Landesamtsdirektion und anschließend wieder zur Buchhaltung versetzt, so können bei Entscheidung über einen Anspruch auf Ausgleichszulage vorher in der Buchhaltung angefallene Nebengebühren ab der Rückversetzung nicht berücksichtigt werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §38;
Rechtssatz: In der Verlegung des Arbeitsplatzes eines Beamten an einen anderen Dienstort ist eine Versetzung gemäß § 38 BDG 1979 zu erblicken (Hinweis E 13.9.1962, 0731/61, VwSlg 5860 A/1962); im Streitfall ist daher der neue Dienstort des Beamten nicht einfach ohne weiteres Verfahren und ohne Gewährung eines Parteiengehörs mit Feststell... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40 Abs3;
Rechtssatz: Bereits eine unbestrittenermaßen in Rechtskraft erwachsene Anklage des Staatsanwaltes erfüllt das für die Versetzung notwendige wichtige dienstliche Interesse, weil bereits die Anklageerhebung gegen einen Beamten nicht nur sein eigenes Ansehen und seine Autorität, insbesondere bei einer leitenden Stellung, schmälert, und dami... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38;BDG 1979 §40;
Rechtssatz: Ein konkretes Verhalten eines Beamten vermag unbeschadet seiner disziplinären Ahndung auch ein wichtiges dienstliches Interesse an seiner Versetzung zu begründen (Hinweis E 6.4.1981, 1826/80, VwSlg 10414 A/1981 und E 9.11.1981, 2525/77). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985120148... mehr lesen...